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Coronavirus

Corona-Lockerung für Landkreis Bayreuth: Das gilt ab Donnerstag

Der Landkreis Bayreuth liegt nun fünf Tage unter der Sieben-Tage-Inzidenz von 150. Daher gibt es nun Lockerungen der harten Bundes-Notbremse.

Lockerung für den Landkreis Bayreuth: Weil die Sieben-Tage-Inzidenz nun am fünften aufeinanderfolgenden Tag unterschritten wurde, gibt es eine Lockerung.

Im Landkreis Bayreuth wurde der Inzidenzwert von 150 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an fünf Tagen in Folge, vom 23. bis zum 27. April, unterschritten, teilt das Landratsamt mit. Hier gibt es die aktuellen Fallzahlen.

Einkaufen im Landkreis Bayreuth wieder vor Ort möglich

Daher ist im Landkreis Bayreuth im Rahmen des Vollzugs des Infektionsschutzgesetzes und der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab Donnerstag (29. April 2021) die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum unter der Voraussetzung mit folgenden erlaubt:

Beschränkung der Kunden: die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf nicht höher sein als ein Kunde je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Corona-Test: Kunden dürfen nur eingelassen werden, wenn sie ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen.
Kontaktdaten: Der Betreiber muss die nach § 2 der 12. BayIfSMV relevanten Kontaktdaten der Kunden erheben.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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