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Coronavirus

Neue Corona-Regeln: Das gilt in Bayern im Oktober

Ab dem 1. Oktober 2022 gibt es ein neues Infektionsschutzgesetz vonseiten der Bundesregierung. Doch die bayerische Staatsregierung verzichtet derweil auf neue Regeln.

Das neue Infektionsschutzgesetz steht an. Am 1. Oktober 2022 wird es von der Bundesregierung als geltend eingestuft, bis zum 7. April 2023. Primär werden darin den Ländern Möglichkeiten geben, bei einer Verschärfung der Gesundheitslage auch schärfere Maßnahmen zu etablieren.

In Bayern bleiben die Corona-Regeln vorerst identisch zum September, wie Staatskanzleichef Dr. Florian Herrmann schon am Dienstag nach einer Kabinettssitzung bekannt gab.

Neue Corona-Verordnung in Bayern

Herrmann zufolge werde in Bayern eine neue Corona-Verordnung ausgearbeitet, um dem geänderten Infektionsschutzgesetz des Bundes zu entsprechen, aber es werde inhaltlich weder Verschärfungen noch Lockerungen geben. Man will im Freistaat weiter “lageangepasst” vorgehen. Laut Staatskanzlei gelten die Regeln vorerst bis 28. Oktober. Lesen Sie auch: Eine Wiesn-Welle vermutete die Regierung am Dienstag noch nicht.

Im öffentlichen Nahverkehr muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden, eine FFP2-Maske ist weiterhin nicht vorgeschrieben. In bestimmten Einrichtungen für vulnerable Menschen gibt es in Bayern eine Masken- und Testpflicht. Diese bleibt unverändert bestehen. In Flugzeugen gibt es auf Bundesebene keine Maskenpflicht mehr, in Fernzügen schreibt der Bund eine FFP2-Maske vor.

Schärfere Maßnahmen möglich

Laut dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes ist es den Ländern ab 1. Oktober erlaubt, schärfere Maßnahmen wie eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen festzulegen. In Schulen ist eine Maskenpflicht ab der fünften Klasse möglich, wenn ein geregelter Präsenzunterricht sonst nicht möglich ist.

Zunächst mache Bayern von diesen Möglichkeiten keinen Gebrauch, da die aktuelle Lage derartige Maßnahmen nicht erfordere. Alles andere müsse entschieden werden, wenn sich die Lage “dramatisch verändern” würde.




Neue Hotspot-Regel

Weiterhin gibt es ab Oktober eine neue Hotspot-Regel. Bei einer deutlichen Verschärfung der Corona-Lage kann durch diese Regel eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Freien festgelegt werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Für Veranstaltungen in Innenräumen werden Personenobergrenzen möglich.

Die Hotspot-Regel greift dann, wenn das jeweilige Landesparlament eine konkrete Gefahrenlage feststellt. Allerdings soll es keine Lockdowns, Ausgangssperren, Geschäfts- und Schulschließungen mehr geben.