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Zuletzt aktualisiert am 05. Juli 2020 | 08:26

Coronavirus

Corona-Beschränkungen für Events und Restaurants in Bayern: Discos und Clubs bleiben wegen Coronavirus geschlossen

Die Corona-Beschränkungen bleiben in Bayern weiterhin bestehen. Sie gelten für Veranstaltungen wie Schulabschlussfeiern, Hochzeiten oder Feiern. Die Maskenpflicht soll dabei schrittweise weiter gelockert werden. Bars, Clubs und Discos bleiben jedoch geschlossen.

Markus Söder (CSU) kommt für eine Wahlveranstltung nach Bayreuth. Symbolbild: pixabay
Markus Söder (CSU) kommt für eine Wahlveranstltung nach Bayreuth. Symbolbild: pixabay

Bars, Clubs oder Diskotheken bleiben in Bayern wegen des Coronavirus geschlossen. In Bayern gibt es seit Montag, 22. Juni, weitere Corona-Lockerungen im privaten und öffentlichen Bereich. Das betrifft Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstage. Auch Hallenbäder und Thermen dürfen wieder den Betrieb aufnehmen. Das gab zuletzt der bayerische Ministerpräsident Markus Söder in einer Pressekonferenz am 16. Juni 2020 bekannt.

Update vom 1. Juli 2020 um 7:30 Uhr: Discos und Clubs bleiben zu, man könne ja zuhause tanzen

Am Montag hat Ministerpräsident Markus Söder über die weitere Strategie Bayerns in der Corona-Krise informiert. Dabei wurde unter anderem die Maskenpflicht bei Kulturveranstaltungen im Freistaat gelockert. In einem Interview äußerte sich Söder auch zur Discotheken und Clubs. Diese sind nach wie vor geschlossen. Bis zur Öffnung werde es noch dauern, da die Ansteckungsgefahr am höchsten sei, sagt Markus Söder in einem Artikel des Bayerischen Rundfunks. „Aber Sie können ja zum Beispiel zu Hause mit Ihrer Partnerin tanzen“, fügte der Ministerpräsident hinzu.

Update vom 30. Juni 2020 um 14:30 Uhr: Keine neuen Corona-Lockerungen

Am heutigen Dienstag hat Markus Söder (CSU) nach der Sitzung des Ministerrates eine Pressekonferenz geben. Schwerpunkt der Konferenz war das weitere Vorgehen der Corona-Krise in Bayern.

Söder erklärte, dass es in Bayern zunächst keine weiteren Corona-Lockerungen geben wird. Einzig eine Anpassung bei der Maskenpflicht werde es geben: Bei Kulturveranstaltungen müssen Besucher den Mund-Nasenschutz am eigenen Platz nicht mehr tragen.

Weiter hat Bayern ein umfassendes Corona-Test-Konzept entwickelt: Jeder in Bayern kann sich nun kostenlos testen lassen: Hier gibt es die Details.

Update vom 30. Juni 2020 um 9:15 Uhr: Pressekonferenz mit Markus Söder zur Corona-Krise in Bayern

Am heutigen Dienstag wird Markus Söder (CSU) nach der Sitzung des Ministerrates eine Pressekonferenz geben. Schwerpunkt der Konferenz soll die Corona-Pandemie sein.

Die Ergebnisse sollen ab 13 Uhr von Ministerpräsident Markus Söder bekannt gegeben werden. Alle Infos gibt es live hier.

Update vom 26. Juni um 15 Uhr: Maskenpflicht bei Kulturveranstaltungen soll gelockert werden

Die Maskenpflicht in Bayern soll weiter gelockert werden: bei Kulturveranstaltungen. Hier dürfe die Maske künftig auf den festgelegten Sitzplätzen abgenommen werden, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in einem Gespräch mit der „Augsburger Allgemeinen“. Die neue Regel soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.

Dieser Schritt sei möglich, da sich der bisherige Veranstaltungsbetrieb bewährt habe. „Wir wollen eine Perspektive für die Kultur“, betonte Markus Söder. „Man kann die Kultur dann eine Stunde oder eineinhalb Stunden, je nachdem wie das Ganze dann konzipiert ist, ohne Maske genießen“, fügte der CSU-Chef an.

Beim Hineingehen und im Garderobenbereich werde die Maskenpflicht dabei weiter gelten. Sie soll explizit nur auf den Sitzen gelockert werden.

Update vom 26. Juni um 15 Uhr: Maskenpflicht und Mindestabstand entfällt bei Feiern

In Zukunft müssen Gäste bei Feierlichkeiten, wie Geburtstagen oder Hochzeiten, keinen Mundschutz mehr tragen. Das hat das bayerische Gesundheitsministerium mitgeteilt.

In Zukunft können Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern in Restaurants oder Gasthäusern wieder ohne Mundschutz gefeiert werden, heißt es vom Gesundheitsministerium. Zudem gilt der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht. Diese Corona-Lockerung gilt für private Feiern in geschlossenen Gesellschaften. Dies ist nur der Fall, wenn keine anderen Gäste mit im selben Raum sind.

Außerhalb dieses privaten Bereichs muss in Gaststätten weiter ein Mundschutz getragen werden. Die Obergrenze von 50 Personen innen und 100 Personen im Freien bleibt in Kraft.

Update vom 23. Juni 2020 um 14 Uhr: Bei Feiern muss Mindestabstand nicht eingehalten werden

Der Leiter der Staatskanzlei in Bayern, Florian Herrmann, erklärte auf Nachfrage in einer Pressekonferenz am Dienstag (23. Mai 2020): Die Abstände müssen bei Hochzeiten und Familienfeiern nicht eingehalten werden. „Die in einer Gruppe Hochzeit feiern sind privilegiert“, da sie in einer Gruppe gemeinsam auftreten.

Auch wenn man zu zehnt in ein Lokal geht, sei für diese zehn Personen die Abstandsregel von 1,50 Metern nicht notwendig, erläutert Herrmann. Er betonte, dass dies schon Ministerpräsident Söder vergangene Woche so geäußert hatte. 

In Bayern treten ab Montag, 22. Juni, weitere Corona-Lockerungen im privaten und öffentlichen Bereich in Kraft. Das betrifft auch Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstage. Auch Hallenbäder und Thermen dürfen wieder den Betrieb aufnehmen. Das gab zuletzt der bayerische Ministerpräsident Markus Söder in einer Pressekonferenz am 16. Juni 2020 bekannt. 

Feste in Bayern wieder erlaubt

Ab 22. Juni sind wieder Veranstaltungen für ein feststehendes Publikum, wie etwa Hochzeiten, Geburtstage oder Vereinssitzungen und Schulabschlussfeiern mit bis zu 50 Gästen innen und 100 Gästen im Außenbereich möglich. Außerdem können Hallenbäder und die Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbädern einschließlich der Wellness- und Saunaangebote wieder öffnen.

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml unterstrich: „Die neuen Erleichterungen sind möglich, weil die Corona-Lage in Bayern derzeit erfreulich stabil ist. Dabei bedeutet jede Erleichterung aber auch mehr Verantwortung. Klar ist: Die erforderlichen Abstandsregelungen und Hygienekonzepte müssen immer eingehalten werden.“

Bayern: Keine Obergrenze mehr beim Sport

Auch der bayerischen Innen- und Sportminister Joachim Herrmann zeigte sich erfreut: „Wir freuen uns sehr, dass der Katastrophenfall angesichts der positiven Infektions- und Kennzahlen mit Ablauf des 16. Juni 2020 enden konnte. Das ist ein weiterer Schritt zurück zur Normalität. Im Bereich des Sports, der für unser Wohlbefinden sehr wichtig ist, kann ab Montag der Lehrgangsbetrieb – also etwa die Aus- und Fortbildung für Trainer und Übungsleiter – wieder aufgenommen werden. Die bislang geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport von bisher 20 Personen werden aufgehoben. Es können nun nach Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzeptes auch wieder Duschen und Umkleiden genutzt werden.“

Gottesdienste, Hochzeiten und Co. in Bayern

Ministerin Huml verwies außerdem auf weitere Erleichterungen, die ab dem 22. Juni gelten: So wird der Chorgesang im Bereich der Laienmusik unter strengen Hygieneauflagen wieder erlaubt. Bei Gottesdiensten wird der notwendige Mindestabstand im Innenbereich von zwei auf 1,5 Meter reduziert und die Maskenpflicht besteht nur noch, solange sich die Besucher nicht an ihrem Platz befinden. Bei Kunst- und Kulturveranstaltungen wird die maximale Besucherzahl von 50/100 (innen/außen) bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen auf 100/200 erhöht. Die Beschränkung der Öffnungszeiten der Gastronomie auf 22 Uhr entfällt.

Corona-Arbeitsbedingungen an Kassen- und Thekenbereichen in Bayern

Huml erläuterte: „Wir erleichtern zudem die Arbeitsbedingungen für Menschen an Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften oder an Rezeptionen: dort entfällt ab 22. Juni die Maskenpflicht für die Mitarbeiter, soweit durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist. Zudem werden alle Begrenzungen von einer Person pro 20 Quadratmeter Fläche (Geschäfte, Freizeitparks, Führungen, Bäder, Kulturstätten und Bibliotheken) auf eine Person pro 10 Quadratmeter Fläche erleichtert.“

Abstandsgebot und Maskenpflicht gelten weiterhin in Bayern

Die Ministerin verwies auch auf die seit 17. Juni erweiterten Regelungen zur allgemeinen Kontaktbeschränkung: „Im öffentlichen Raum können sich Familien mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands oder in einer Gruppe von bis zu zehn Personen treffen. Bei privaten Treffen zu Hause gibt es keine Beschränkung auf einen festen Personenkreis oder bei der Anzahl. Hier soll der notwendige Mindestabstand für eine entsprechende Begrenzung sorgen.“

Das Abstandsgebot von 1,5 Metern und die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen bleiben unverändert. In geschlossenen Räumen soll für ausreichend Belüftung gesorgt werden. Huml rief erneut dazu auf, sich an das Mindestabstandsgebot zu anderen Personen zu halten. Die Ministerin betonte: „Es ist sehr wichtig, neue Infektionen möglichst zu vermeiden. Deshalb sollte jeder darauf achten, möglichst einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Außerdem bleibt es natürlich bei den üblichen Hygiene-Regeln.“

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