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Coronavirus

Maskenpflicht, Tests und Impfungen: Diese Corona-Regeln sollen im Herbst gelten

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann haben ihren Entwurf zum neuen Infektionsschutzgesetz vorgestellt. Dieses soll ab Oktober gelten.

Am 23. September 2022 laufen die aktuellen gültigen Corona-Regeln im Infektionsschutzgesetz aus. Danach könnte ein frischer Wind wehen, was die Corona-Bestimmungen angeht.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) haben einen Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz angefertigt. Ab Oktober sollen die Maßnahmen gelten.

Update vom 3. August 2022 um 16:44 Uhr: Diese Corona-Regeln sollen ab Herbst gelten

Mehreren Medienberichten und außerdem Äußerungen der beiden Minister auf Twitter zufolge soll das neue Infektionsschutzgesetz ab dem 1. Oktober 2022 in Kraft treten und bis zum 7. April 2023 gelten. Dabei sollen auch wieder Maskenpflichten verhängt werden dürfen. Bundesweit werde demnach weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flugzeug und eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Bestand haben.

Den Bundesländern werde die Entscheidung über Maskenpflichten in öffentlich zugänglichen Innenräumen überlassen. In Restaurants, bei Kultur- und Sportveranstaltungen solle es Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben. Der Spiegel erklärt hier, dass ein aktueller Test, ein Genesenen- oder Impfnachweis vorgelegt werden kann, der nicht älter als drei Monate ist und hierbei als Ausnahme gilt.

Damit wolle Lauterbach die Impfkampagne ankurbeln. Dieser habe bereits angekündigt, dass es vier zusätzliche Impfstoffe gebe, die frühestens zum 9. September eine Zulassung erhalten könnten. Diese Impfstoffe würden vor einer Ansteckung in Teilen gut schützen. Bislang sei dies nur eingeschränkt der Fall.

Länder bei Tests und Masken flexibel

Nach dem Vorschlag der beiden Minister sollen die Länder Tests in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern vorschreiben können. Maskenpflicht werde es nur geben, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich sein sollte. Diese Ausnahme greift auch nur ab dem fünften Schuljahr.

Außerdem könne ein Land auch eine Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen verhängen, wenn sein Gesundheitssystem drohe, zusammenzubrechen und außerdem Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Die oben genannten Ausnahmen für Getestete, Genesene und Geimpfte sollen dann ebenfalls wegfallen.

Deutschland “besser vorbereitet”

Deutschland solle, so Lauterbach, besser als in den vergangenen Jahren auf den nächsten Corona-Winter vorbereitet sein. Es sei auch diesen Herbst mit einer hochansteckenden Omikron-Variante zu rechnen. “Wir werden sehr viele Fälle haben, aber sie sind allesamt nicht so tödlich verlaufend wie die Delta-Fälle.”

Das vorgestellte Schutzmodell sei laut Justizminister Buschmann sehr verhältnismäßig. Deutschland befinde sich in einer “deutlich besseren” Situation als in den vergangenen Corona-Jahren. Radikale Maßnahmen wie Schul- und Betriebsschließungen kämen seiner Aussage nach nicht mehr in Frage. Die meisten anderen europäischen Staaten würden in diesen sozialen Bereichen mehr auf die Eigenverantwortung der Gesellschaft setzen. Daher sei es richtig, das auch in Deutschland zu tun.

Nun ist es Aufgabe des Kabinetts, sich mit dem Entwurf zu befassen. Anschließend entscheidet der Bundestag über die neuen Corona-Regeln ab Oktober.

Erstmeldung vom 3. August 2022 um 10:53 Uhr: Neue Corona-Regeln im Herbst

“Ich glaube, dass das Paket sehr gut ist. Wir sind für den Herbst gerüstet”, so Lauterbach. “Es schützt uns gleichzeitig vor einer Überlastung durch zu viele Covid-Patienten und einer kritischen Lage durch Personalausfälle.” Lauterbach habe den Entwurf zusammen mit Justizminister Marco Buschmann (FDP) ausgearbeitet.

Die Vorstellung des Pakets werde in Kürze erwartet. Vorerst gibt es keine konkreten Angaben zu den Bestandteilen. Auf Druck der FDP waren die Corona-Regeln im Frühjahr stark zurückgefahren worden, sodass Allgemeine Maskenpflichten beim Einkauf oder Zugangsregeln wie 2G oder 3G wegfielen. Lesen Sie auch: Karl Lauterbach sieht diesen Herbst schwarz für ein Ende der Corona-Pandemie.

“Sehr schwieriger” Corona-Herbst

Trotz der geplanten Maßnahmen warnt Lauterbach vor einem “sehr schwierigen” Herbst. Auch bei einer viermaligen Impfung habe man gegenüber der Omikron-Variante BA.5 nur einen Infektionsschutz von weniger als 40 Prozent. Dadurch könne es, so Lauterbach, zu Überlastungen der kritischen Infrastruktur und der Krankenhäuser kommen.

Künftig sollen auch flächendeckende Abwasseranalysen auf das Virus durchgeführt werden, um die Pandemie besser einschätzen zu können: “Wir setzen auf eine Kombination aus Inzidenz, Einweisungen in die Kliniken und Abwasseruntersuchungen.”

Keine Schulschließungen

In der ARD versicherte Lauterbach bereits, dass es im Herbst keine Schulschließungen geben solle. Insgesamt seien aber viele weitgehende Maßnahmen für unterschiedliche Szenarien vorgesehen, die die Länder und teils auch der Bund einsetzen könnten.

Auch eine Maskenpflicht soll im kommenden Schuljahr nicht kommen, wie Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagt: “Eine generelle Maskenpflicht in Schulen darf es nicht mehr geben. Die Maskenpflicht erschwert das Lernen, den Spracherwerb und das Miteinander.”




Zugang zu Paxlovid

Außerdem wolle Lauterbach, so der Gesundheitsminister in den Funke-Zeitungen, das Corona-Medikament Paxlovid leichter zugänglich machen: “Wir wollen, dass Risikopatienten und Menschen über 60 Jahre schneller mit Paxlovid versorgt werden.”

Ab nächster Woche werde die Abgabe neu geregelt. Seit Januar ist das Medikament in der EU zugelassen. “Für Ältere ist Paxlovid lebensrettend, wenn es schnell eingesetzt wird.”