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Zuletzt aktualisiert am 25. August 2022 | 12:05

Coronavirus

Neues Infektionsschutzgesetz soll heute beschlossen werden: Diese Corona-Regeln sind für Oktober geplant

von bt-Redaktion

Zum 23. September 2022 laufen viele der aktuellen Corona-Bestimmungen aus. Vor einigen Wochen wurde ein Entwurf für neue Regeln ab Herbst vorgestellt. Dieser soll heute, 24. August, beschlossen werden.

Der Bundesrat entscheidet heute über die neuen Corona-Regeln, die ab Oktober gelten sollen. Symbolbild: Pixabay
Der Bundesrat entscheidet heute über die neuen Corona-Regeln, die ab Oktober gelten sollen. Symbolbild: Pixabay

Noch etwa einen Monat, bis zum 23. September 2022, dauert es, bis die aktuellen Corona-Bestimmungen in Deutschland auslaufen – dann wird wohl ein neuer Wind wehen.

Ab dem 1. Oktober sollen neue Regeln gelten. Ein Entwurf hierfür wurde vor einigen Wochen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgestellt. Heute, am 24. August, soll er verabschiedet werden.

Neue Corona-Regeln im Herbst

Nach Ansicht vieler hochrangiger Experten sei es notwendig, in den Alltag der Bürgerinnen und Bürger wieder einzugreifen, allerdings sollen diese Eingriffe „wohlbegründet und durchdacht“ sein, wie es nordbayern schreibt. Zum einen sollen nachvollziehbare Regelungen entstehen, zum anderen soll genug Schutz vor dem anstehenden Corona-Herbst geboten sein. Lesen Sie auch: Diese Corona-Regeln wurden in dem Entwurf vorgestellt.

Ab dem 1. Oktober bis zum 7. April 2023 sollen die neuen Corona-Bestimmungen dann gelten. Die von Buschmann und Lauterbach vorgestellten Neuregelungen waren seit ihrer Enthüllung von viel Kritik begleitet worden. Maskenpflicht in Innenräumen sowie die Vorlage eines aktuellen Tests oder eines maximal drei Monate alten Genesenen- oder Impfnachweises, um der Maskenpflicht zu entgehen, sind in dem Entwurf vorgesehen.

Kritik am Entwurf

In den vergangenen Wochen hagelte es von mehreren Seiten Kritik für Lauterbachs und Buschmanns Entwürfe. Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) beispielsweise hält die Vorlage des höchstens drei Monate alten Impf- oder Genesenennachweises für „nicht umsetzbar“. Wenn man den Leuten vermittelt, dass eine Impfung nur drei Monate wirksam sein soll, sei dies „desaströs in der Kommunikation“ sagte Holetschek den Nürnberger Nachrichten.

Außerdem decke sich das nicht mit der Empfehlung der Ständigen Impfkommission – dort wird die zweite Booster-Impfung nur Menschen ab 60 Jahren empfohlen. Der Generalsekretär der deutschen Gesellschaft für Immunologie warf Lauterbach außerdem vor, er entferne sich von der Wissenschaft.




Das steht in dem Corona-Entwurf

Entsprechend reagierend auf die Kritik scheint es in dem Entwurf eine kleine, aber feine Änderung zu geben. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland erfahren haben will, wurde in dem am Mittwoch diskutierten Entwurf aus der verpflichtenden Ausnahme für Geimpfte bei der Maskenpflicht nun eine freiwillige Ausnahme. Diese kann dann also von den Ländern reguliert werden und ist nicht mehr vom Bund vorgeschrieben.

Weiter wird in dem Entwurf, so listet es nordbayern auf, eine generelle Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr behandelt sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Altenheimen, sofern sich die Träger dafür entscheiden. Auch Tests in Kitas und Schulen stehen auf dem Programm und eine von der Infektionslage abhängige Maskenpflicht in Innenräumen, für die Ausnahmen gelten.

Lockdowns und flächendeckende Schließungen sind nach aktuellem Stand ausgeschlossen. Falls das Gesundheitssystem oder andere kritische Infrastruktur zusammenbricht, können die Bundesländer auch Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Freien anordnen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

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