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Zuletzt aktualisiert am 12. April 2021 | 08:06

Coronavirus

Corona-Tests beim Einkaufen in Bayern: Das ist ab heute zu beachten

Was ist beim Einkaufen in Bayern ab dem heutigen Montag (12.4.2021)  zu beachten? Diese Corona-Tests müssen bei einer Inzidenz ab 100 beim Einkaufen im Einzelhandel gemacht werden.

Corona-Tests kosten ab 1. Juli Geld. Das Gesundheitsamt Bayreuth ist überrascht. Symbolfoto: Pixabay
Corona-Tests kosten ab 1. Juli Geld. Das Gesundheitsamt Bayreuth ist überrascht. Symbolfoto: Pixabay

Neue Corona-Regeln beim Einkaufen in Bayern. Im Einzelhandel muss ab heute bei einer Inzidenz über 100 ein Corona-Test gemacht werden, um dort einkaufen zu können: Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat nun bekannt gegeben, was dabei zu beachten ist.

Diese neue Regel gilt nicht für Supermärkte, Bäcker oder Apotheken. Hier gibt es eine Übersicht über die neuen Corona-Regeln in Bayern ab Montag.

Corona-Test vor dem Einkauf in Bayern: Das ist zu beachten

Ab dem 12. April gelten in Bayern in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 liegt, folgende Regeln für den Besuch von Ladengeschäften:

  • Einzelne Kunden müssen vorher einen Termin für einen fest begrenzten Zeitraum buchen („Click & Meet“)
  • Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln
  • Vorlage eines negativen Corona-Tests

Das gilt bei Corona-Tests vor dem Einkaufen in Bayern

Es gibt nach Angaben des Bayerischen Ministeriums mehrere Varianten, um einen negativen Corona-Test beim Einkauen vorzeigen zu können:

POC-Antigen-Schnelltests im oder vor den Läden

Die Schnelltests müssen von medizinischen Fachkräften oder geschultem Personal vorgenommen werden. Ladengeschäfte können Schnelltests zum Beispiel vor dem Geschäft oder in geeigneten Räumen anbieten. Dafür müssen sie vom Öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragt sein, die sogenannten Bürgertests durchzuführen. Die Tests stehen dann aber allen Bürgerinnen und Bürgern offen, unabhängig davon, ob sie das jeweilige Geschäft besuchen wollen oder nicht. Eine Abrechnung erfolgt mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.

Schlangen und Menschenansammlungen vor Geschäften werden durch die Betreiber vermieden, indem sie feste Zeiträume für ihre Kunden anbieten.

Über das Ergebnis wird durch die Teststellen ein Nachweis ausgestellt, der dann bei Betreten des Ladengeschäfts vorzulegen ist, aber auch für andere Ladengeschäfte für höchstens 24 Stunden gilt.

Corona-Selbsttests in oder vor den Läden

Unter „Aufsicht“ des Betreibers (Vier-Augen-Prinzip) kann auch ein Selbsttest mit dafür in Deutschland zugelassenen Antigenschnelltest zur Laienanwendung durchgeführt werden. Dieser wird nicht von der KVB finanziert. Ob die Selbsttests von den Läden bereitgestellt werden oder von den Kunden mitgebracht werden müssen, legen die Läden im Rahmen der Kommunikation mit ihren Kunden fest. Dabei sind die notwendigen AHA Regeln unbedingt einzuhalten, teilt das Staatsministerium mit.

Weiter teilt das Ministerium mit: „Alternativ können auch selbst organisierte und selbst finanzierte Selbstteststationen des Betreibers mit geschultem Personal eingesetzt werden. Dabei muss in jedem Fall eine Zuordnung des Ergebnisses gewährleistet sein (z.B. durch feste Wartebuchten). Nach durchschnittlich 15 Minuten ist das Ergebnis abzulesen. Ist es negativ, ist die Person berechtigt, dieses Ladengeschäft zu betreten. Auch hier sind nur zugelassene Selbsttests zu verwenden.“

PCR-Test in Testzentren

An den Testzentren bekommen die negativ getesteten Personen einen Nachweis mit Datumsangabe, der dann zum Eintritt zum gebuchten Zeitraum den Betreiber vorzulegen ist. Der PCR-Test darf höchstens 48 Stunden, der POC-Antigentest darf höchstens 24 Stunden vor Betreten des Ladens vorgenommen worden sein. Hier gibt es eine Liste mit allen Testmöglichkeiten in Bayern.

Was passiert, wenn ein Corona-Test vor dem Einkaufen positiv ist?

Das Bayerische Ministerium erklärt zu positiven Tests folgendes:

  • Der Zutritt zum Ladengeschäft wird verweigert.
  • Die betroffene Person muss sich absondern, also sofort nach Hause begeben
  • Die betroffene Person muss sich beim Gesundheitsamt melden, das über das weitere Vorgehen informiert.
  • Ein positives Schnelltest-Ergebnis muss immer durch einen PCR-Test überprüft werden (siehe dazu die oben erwähnten Testmöglichkeiten).

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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