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Gericht kippt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit in Forchheim – Das gilt nun

Das Verwaltungsgericht in Bayreuth hat die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit in Forchheim teilweise gekippt. Auf zwei Plätzen wird die Maskenpflicht komplett aufgehoben.

Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit in Forchheim teilweise gekippt. Zwei Bürger hatten beim Verwaltungsgericht geklagt. Das Forchheimer Landratsamt muss die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht deshalb ändern.

Das Landratsamt Forchheim hat die die Festlegung stark frequentierter öffentlicher Plätze auf denen eine Maskenpflicht sowie auch ein Alkoholverbot besteht aktualisiert, teilt das Amt in einer Pressemitteilung mit.

Maskenpflicht in der Öffentlichkeit in Forchheim

Die Allgemeinverfügung werde ab dem 21.11.2020 dahingehend abgeändert, dass der Paradeplatz und der Rathausplatz herausgenommen werden und für die Hauptstraße und den Bahnhofsplatz eine zeitliche Beschränkung der Maskenpflicht eingeführt wird.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth, das damit der Beschwerde von zwei Forchheimer Bürgern teilweise stattgegeben hat, erklärt das Forchheimer Landratsamt.

Maskenpflicht zu bestimmten Zeiten in Forchheim

Damit ergeben sich folgende Zeiten: “Das Landratsamt Forchheim folgt der Empfehlung des Verwaltungsgerichts und beschränkt die Maskenpflicht in der Hauptstraße auf Montag bis Samstag – außer an Feiertagen – auf die Zeit von 6 Uhr bis 19 Uhr. Am Bahnhofsplatz gilt die Maskenpflicht von Montag bis Freitag – außer an Feiertage – von 6 Uhr bis 19 Uhr.”

Unabhängig von der Allgemeinverfügung besteht im Bereich der Bushaltestellen und bei stattfindenden Märkten aufgrund der 8. BayIfSMV weiterhin Maskenpflicht, ergänzt das Landratsamt Forchheim.

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Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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