Zuletzt aktualisiert am

Cyberkrminalität

Betrug übers Internet: Das sind die wildesten Fälle der letzten Zeit in Oberfranken

Menschen wollen anderen Menschen das Geld aus der Tasche ziehen. Das kommt immer wieder vor. Wichtig ist, die aktuellen Maschen zu kennen,um sich bestmöglich zu schützen. Betrüger manipulieren nämlich nur selten die Technik, sondern meistens den Menschen. Sie setzen auf Druck, Dringlichkeit, angebliche Gewinne oder auffällig niedrige Preise. Das sind konkret ihre Maschen.

Betrügerische Onlineshops

Ein 37-jähriger Mann aus Zapfendorf glaubte, in einem seriös wirkenden Onlineshop eine Kettensäge zu bestellen. Stattdessen erhielt er eine fast wertlose Lichterkette, wodurch ihm ein Schaden von rund 150 Euro entstand. Gegen diesen Shop laufen bereits andernorts Ermittlungen.

Die Masche: Fake-Shops

Fake-Shops sind extrem realistisch nachgeahmte Verkaufsplattformen im Internet. Sie sind auf den ersten Blick kaum von echten zu unterscheiden, da sie Produktbilder, Beschreibungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und gefälschte Impressen enthalten.

Teilweise handelt es sich bei den Fälschungen um exakte Kopien existierender Websites. Um letzte Zweifel zu beseitigen, werben die Betreiber oft mit frei erfundenen oder – unrechtmäßig – mit bekannten Gütesiegeln wie „Trusted Shops“.

Ein weiterer Köder sind die auffallend niedrigen Preise – vor allem für sehr gefragte Produkte wie die neueste Spielekonsole, aktuelle Smartphones oder angesagte Designermode. Diese werden zum „Bestpreis“ angeboten, auch wenn sie bei der Konkurrenz längst vergriffen sind. Die Betrüger reagieren schnell auf aktuelle Trends und passen ihre Lockangebote dynamisch an die Nachfrage an.

Hat ein Kunde Ware bestellt und womöglich per Vorauskasse bezahlt, schlagen die Betrüger zu: Entweder liefern sie minderwertige Ware zu einem überhöhten Preis, oder es erfolgt gar keine Lieferung. Ihr einziges Ziel ist das Geld der Opfer – die vermeintlich angebotene Produktpalette existiert schlichtweg nicht. Oft werden sogar Lieferschwierigkeiten vorgetäuscht, um die Opfer davon abzuhalten, getätigte Überweisungen rechtzeitig rückgängig zu machen.

Da die Täter häufig aus dem Ausland agieren, ist die Stilllegung dieser Fake-Shops oft kompliziert und langwierig. Die Betrüger können so über Wochen hinweg ahnungslose Online-Käufer finanziell schädigen. Deshalb sollten Online-Einkäufer die folgenden Polizei-Tipps unbedingt beherzigen.

Tipps gegen Fake-Shops

  • Keine Spontankäufe: Wenn ein Preis unrealistisch günstig erscheint, ist höchste Wachsamkeit geboten.
  • Informieren Sie sich: Suchen Sie mit dem Namen des Online-Shops in einer Suchmaschine nach negativen Erfahrungen und Bewertungen anderer Kunden.
  • Wählen Sie sichere Zahlungswege: Der Kauf auf Rechnung bietet den besten Schutz. Überweisungen lassen sich nur kurzfristig rückgängig machen. Beim Lastschriftverfahren hingegen können Abbuchungen noch nach einigen Tagen storniert werden. Nutzen Sie keine Zahlungsdienste wie Western Union oder paysafecard beim Onlinekauf.
  • Kein Einkauf bei Zweifel: Im Zweifelsfall sollten Sie den Kauf in diesem Shop lieber unterlassen.

Neue Maschen auf Verkaufsplattformen

Eine 35-jährige Frau aus Köditz, die ein Dirndl über Kleinanzeigen verkaufen wollte, wurde von einem angeblichen Käufer kontaktiert. Dieser behauptete, bereits gezahlt zu haben, es fehle lediglich eine „Authentifizierung“. Über einen Link gelangte die Frau auf eine gefälschte PayPal-Seite. Beim Versuch, sich dort anzumelden, gab sie unwissentlich ihre Zugangsdaten preis. Kurz darauf buchten die Täter 950 Euro von ihrem Konto ab. Gelegentlich fordern Betrüger zusätzlich den Kontakt zu einem vermeintlichen „Kleinanzeigen-Callcenter“ – eine weitere Täuschung, um noch mehr Geld zu erbeuten.

Tipps

Stellen Sie vor der Eingabe Ihrer Zugangsdaten immer sicher, dass es sich um die offizielle Website des Anbieters handelt.

Ausspähungen über SMS (Smishing)

Ein 65-jähriger Burgebracher erhielt eine SMS, die angeblich von seiner Bank stammte, und ein notwendiges Update des TAN-Verfahrens meldete. Nachdem er seine Daten auf der verlinkten Seite eingegeben hatte, versuchten Unbekannte, über 75.000 Euro abzubuchen. Der tatsächliche Schaden belief sich glücklicherweise auf „nur“ rund 1.000 Euro. Auch die Polizei in Unterfranken ermittelt bereits zu den Empfängern der Überweisungen.

Tipps

Cyberkriminelle nutzen derzeit häufig Textnachrichten, um Schadsoftware zu verbreiten oder Daten abzugreifen. Beim sogenannten Smishing werden gefälschte SMS verschickt, die Empfänger dazu bringen sollen, auf schädliche Links zu klicken.

Tipp

Die Polizei warnt eindringlich davor, auf Links in SMS zu klicken, deren Absender nicht eindeutig verifiziert werden kann.

Aufgaben-Betrug: Die neue Form betrügerischer Jobangebote

Ein 35-Jähriger zeigte sich bei der Polizei Pegnitz selbst an. Ihm wurde über einen Messenger angeboten, gegen Bezahlung täglich Aufgaben zu erfüllen, meist das „Liken“ von Beiträgen auf Instagram und YouTube. Schließlich sollte er erhaltene Geldbeträge über sein Bankkonto weiterleiten, um seine Provision zu erhalten – ein klassisches Geldwäsche-Vorgehen. Die versprochene Provision wurde ihm nie ausgezahlt. Ihm entstand ein Schaden von über 2.500 Euro, zusätzlich droht ihm ein Strafverfahren wegen Geldwäsche.

Falsche Broker – jetzt sogar mit eigener App (Trading-Scam)

Ein 46-jähriger Coburger stieß in sozialen Medien auf „Investment-Trading“. Täter „begleiteten“ ihn per Messenger/Telefon und ließen ihn seine angeblichen „Gewinne“ über eine Schein-App verfolgen. Der Schaden: über 5.000 Euro.

Die Masche: Trading-Scam

Beim Trading-Scam locken Betrüger Anleger mit ungewöhnlich hohen Renditen, vor allem bei Kryptowährungen, Devisengeschäften oder Differenzkontrakten (CFD). Sie bewerben angeblich innovative Produkte.

Der Kontakt erfolgt oft unaufgefordert über Messengerdienste oder Telefon. Sie geben sich als Finanzexperten aus und bieten vermeintlich unschlagbare Handelsstrategien oder Softwarelösungen an. Ihr Ziel ist es, Anleger dazu zu bringen, ihr Geld in diese angeblich profitablen, aber fiktiven Schemata zu investieren.

Die Opfer investieren in dem Glauben, gut beraten zu sein, doch sie sehen das eingezahlte Geld nie wieder.

Tipps

  • Ungewöhnlich hohe Gewinne bei geringem Einsatz sollten stets Misstrauen wecken.
  • Seien Sie besonders misstrauisch, wenn Investitionen in Kryptowährungen getätigt werden sollen.
  • Banken und Sparkassen treten nicht direkt an Kunden heran, um sie zum Online-Trading zu überreden.
  • Informieren Sie sich über die Trading-Plattformen, bevor Sie sich anmelden oder Geld überweisen. Nutzen Sie dafür z. B. die Unternehmensdatenbank der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Fragen Sie bei der offiziellen Plattform nach, wer der Händler ist, falls Zweifel bestehen.
  • Geben Sie keine sensiblen Daten preis, wie Zugangsdaten zum Online-Banking oder Depot, Ausweisfotos oder Ihre Anschrift.
  • Überweisen Sie kein Geld auf unbekannte Konten.
  • Wenden Sie sich an die Polizei, wenn Sie Opfer geworden sind.

Falscher Geschäftsführer (CEO-Fraud)

Ein 63-jähriger Angestellter einer Münchberger Firma erhielt eine E-Mail im Firmenpostfach, die angeblich vom Chef stammte und ihn zur Überweisung von 15.000 Euro aufforderte. Der Mitarbeiter erkannte den Betrug rechtzeitig. Die Täter blieben hier erfolglos.

Die Betrugsmasche: CEO-Fraud

Beim CEO-Fraud geben sich Betrüger als Führungskraft eines Unternehmens aus, zum Beispiel als Geschäftsführer (CEO). Mittels gefälschter E-Mails fordern sie Mitarbeiter dazu auf, größere Summen von Unternehmenskonten ins Ausland zu überweisen. Der dadurch verursachte Schaden kann mehrere Millionen Euro betragen.

Tipps

  • Achten Sie darauf, welche Informationen Sie über Ihr Unternehmen öffentlich zugänglich machen.
  • Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die Betrugsmasche „CEO-Fraud“.
  • Führen Sie klare Vertretungsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein.
  • Vor einer ungewöhnlichen Überweisung sollte geprüft werden:
  • Ist die Absenderadresse der E-Mail korrekt?
  • Stammt die Zahlungsaufforderung tatsächlich vom genannten Auftraggeber (z.B. per Rückruf)?
  • Wurde die Geschäftsleitung bzw. der Vorgesetzte informiert?
  • Bei Auffälligkeiten oder Fragen wenden Sie sich an Ihre örtliche Polizeidienststelle oder das zuständige Landeskriminalamt.

Statistik und Appell

Dies sind nur einige Beispiele; wir registrieren ähnliche Maschen in ganz Oberfranken.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnete in Bayern 2024 unter dem Deliktsbereich „Internet als Tatmittel“ 44.917 Fälle (2023: 47.362; 2022: 45.065). Trotz leicht sinkender Fallzahlen bleibt der finanzielle Schaden auf einem sehr hohen Niveau und stieg 2024 auf 48,9 Millionen Euro (2023: 48,6 Mio. Euro; 2022: 44,7 Mio. Euro).

Polizeilicher Appell

Der Blick auf die aktuellen Fälle im Oktober zeigt, wie professionell die Täter agieren und den Menschen buchstäblich das Geld aus der Tasche ziehen. Polizeipräsident Armin Schmelzer fasst die Intention zusammen:

„Unser Ziel ist nicht Angst, sondern Aufmerksamkeit. Gesundes Misstrauen im Netz nimmt Betrügern häufig die Angriffsfläche.“

Zusammenfassend rät die Polizei:

„Seien Sie im Netz misstrauischer – Denken Sie nach, bevor Sie klicken.“

Das ist auch das Motto des European Cybersecurity Month im Oktober: #ThinkB4UClick