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Zuletzt aktualisiert am 15. Januar 2026 | 06:23

Berufung

Freispruch: Deutschlandkurier-Chef David Bendels muss doch nicht ins Gefängnis

von Katharina Müller-Sanke

Im vergangenen Frühjahr ist Deutschlandkurier-Chef David Bendels vom Amtsgericht Bamberg zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Nun hat das Landgericht das Urteil kassiert. Der betreffende Post sei keine Verleumdung, so das Ergebnis. 

David Bendels ist Herausgeber des rechts-konservativen Deutschlandkurier.
David Bendels ist Herausgeber des rechts-konservativen Deutschlandkurier. CCO

Update: Bendels freigesprochen

Am Mittwoch (14. Januar 2026) hat das Landgericht Bamberg David Bendels nun doch vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen. Bendels lebt in Lichtenfels und ist Chefredakteur und Herausgeber des Deutschland-Kurier (DK).

Rückblick: Verurteilung vor dem Amtsgericht

Wie berichtet hat das Amtsgericht Bamberg David Bendels vor knapp einem Jahr wegen Verleumdung gegen Personen des öffentlichen Lebens zu einer siebenmonatigen Haftstrafe ausgesetzt auf Bewährung verurteilt. Nach dem erstinstanzlichen Urteil des Amtsgerichts Bamberg sprach die Tageszeitung „Die Welt“ seinerzeit von einem „Urteil wie aus einer Diktatur“; das Magazin „Focus“ sprach von einer „Sondergerichtszone Bamberg“.

Berufung für Bendels erfolgreich

Das Landgericht Bamberg hob im Berufungsverfahren am Mittwoch die Entscheidung des Amtsgerichts Bamberg vom April auf. Damit ist Bendel vom Vorwurf der Diffamierung freigesprochen worden. Noch ist diese Entscheidung nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft könnte innerhalb von einer Woche noch Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht einlegen. Die Staatsanwaltschaft teilte nach der Verhandlung jedoch bereits mit, sie wolle auf Rechtsmittel verzichten.

Urteilsbegründung

Im vergangenen April hatte das Amtsgericht argumentiert, dass für den unbefangenen Leser nicht zu erkennen gewesen sei, dass an dem Bild Veränderungen vorgenommen wurden. Die Fotomontage sei eine „bewusst unwahre und verächtlich machende Tatsachenbehauptung“ gewesen. Das Landgericht sah das anders:

Der Vorsitzende Richter am Landgericht, Sebastian Dicker, sagte nun, der Post sei im Gesamtkontext gesehen durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Auch der Staatsanwalt hat das nun so gesehen: Der Beitrag sei eine Meinungsäußerung, „jedenfalls keine Schmähkritik“, sagte Staatsanwalt Matthias Eichelsdörfer. Er hatte wie auch die drei Verteidiger des Angeklagten auf Freispruch und Aufhebung des Amtsgerichtsurteils plädiert.

Das Gericht folge der einhelligen Meinung: Der Post sei weder verleumdend noch ehrverletzend oder beleidigend. Auch Äußerungen wie die, dass eine Bundesministerin die Meinungsfreiheit hasse, seien von der Meinungsfreiheit selbst gedeckt, so das Gericht.

Dafür wurde David Bendels verurteilt

Bendels hatte die beanstandete Fotomontage am 28. Februar 2024 auf dem X-Profil des Deutschland-Kuriers veröffentlicht, nachdem Bundesinnenministerin Faeser angekündigt hatte, verstärkt gegen vermeintliche Staatsverhöhnung vorzugehen. Das Bild zeigte Faeser mit einem Schild vor ihrem Körper, das die Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ trug. Bendels selbst ordnet das Bild als Satire ein. Tatsächlich war das Schild ursprünglich anlässlich des Holocaust-Gedenktages einen Monat zuvor mit dem Schriftzug „We Remember“ versehen veröffentlicht. Bundesinnenministerin Nancy Faeser wertete die satirische Umdeutung offenbar als persönlichen Angriff und soll selbst den Strafantrag gegen David Bendels gestellt haben.

Haftstrafe für Bendels

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der in Lichtenfels lebende Bendels mit der Veröffentlichung einer Karikatur auf der Plattform X den Straftatbestand der „Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ gemäß Paragraf 188 des Strafgesetzbuches (StGB)(umgangssprachlich auch Majestätsbeleidigung) erfüllt hat. Der Vorsitzende Richter forderte, Bendels solle sich schriftlich bei der Bundesinnenministerin entschuldigen. Das Urteil ist aktuell noch nicht rechtskräftig.

Staatsanwaltschaft Bamberg erneut im Fokus

Die Staatsanwaltschaft Bamberg, die den Fall verfolgte, hatte bereits ein paar Monate zuvor für bundesweites Aufsehen gesorgt. Damals wurde der fränkische Rentner Stefan Niehoff strafrechtlich verfolgt, weil er auf X einen satirischen Beitrag geteilt hatte, der Bundeswirtschaftsminister Habeck in Anlehnung an einen Schwarzkopf-Werbeslogan als „Schwachkopf PROFESSIONAL“ darstellte.

Bendels kündigt juristischen Widerstand gegen das Urteil an

David Bendels und seine Rechtsbeistände haben angekündigt, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. In einer ersten Reaktion betonte Bendels: „Wir werden dieses Urteil nicht hinnehmen und uns mit allen juristischen Mitteln dagegen zur Wehr setzen. Der Deutschland-Kurier und ich persönlich werden den gerechten und für den Fortbestand der Demokratie in Deutschland unverzichtbaren Kampf für die Presse- und Meinungsfreiheit entschlossen, stabil und mit aller Konsequenz weiterführen.“

Seinen Humor hat Bendels unterdessen offenbar nicht verloren. Kurz nach dem Urteil am 8. April 2025 teilte er auf seinen Social Media Kanälen erneut ein Bild. Es zeigt die KI-generierte Zeichnung einer Frau mit einem weißen Blatt mit dem Logo des Deutschland-Kurier in der Hand.

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