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Wintereinbruch

Der Bayreuther Winterdienst ist bereit für Eis und Schnee

Bayreuth rüstet sich für den Winter: Mit 1.400 Tonnen Streusalz, moderner Fahrzeugtechnik und einem eingespielten Team startet der städtische Winterdienst in die kalte Jahreszeit. Eine klare Prioritätenliste soll für sichere Straßen, Wege und Haltestellen sorgen.

Bayreuths Winterdienst startet mit voller Stärke in die Saison

Wenn Eis und Schnee in Bayreuth Einzug halten, steht der städtische Winterdienst bereit. Insgesamt 1.400 Tonnen Streusalz, 21 Räumfahrzeuge und 160 Mitarbeitende des Stadtbauhofs und des Stadtgartenamts sorgen für Verkehrssicherheit im gesamten Stadtgebiet. Gearbeitet wird täglich bis zu 17 Stunden, aufgeteilt in einen Zwei-Schicht-Betrieb von 3 bis 11.30 Uhr sowie von 11.30 bis 20 Uhr.

Klare Prioritäten für schnelle Einsätze

Der Winterdienst folgt einer festen Prioritätenliste, um wichtige Verkehrswege möglichst schnell zu sichern.

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Stufe 1: Hauptverkehrsstraßen und Buslinien

In die erste Kategorie fallen zentrale Verkehrsachsen wie Wittelsbacher- und Hohenzollernring, Albrecht-Dürer-Straße, Hindenburg-/Kulmbacher Straße, Universitäts- sowie Nürnberger Straße. Auch sämtliche Buslinien und Bergstrecken gehören dazu. Hier sind ab 3 Uhr morgens 14 Mitarbeitende mit sechs Großräumern und einem Kleinräumfahrzeug durchgehend bis 20 Uhr im Einsatz.

Stufe 2: Wohnsammelstraßen, Rad- und Fußwege

Ab 6 Uhr rückt der Winterdienst in den Wohnbereichen an. In dieser Stufe werden Wohnsammelstraßen, Radwege und wichtige Fußwege geräumt.

Stufe 3: Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung und Parkplätze

Straßen ohne überregionale Bedeutung werden im Rahmen der dritten Priorität bearbeitet. Auch städtische Parkplätze fallen in diese Kategorie.

Mehr als Straßen: Winterdienst für Haltestellen und Anlagen

Die 160 Einsatzkräfte sichern nicht nur die Straßen. Zum Aufgabenbereich gehören außerdem 360 Bushaltestellen, Straßenübergänge sowie Treppen- und Parkanlagen im gesamten Stadtgebiet. Damit trägt der Winterdienst entscheidend zur Mobilität und Sicherheit im öffentlichen Raum bei.

Appell an die Bürgerinnen und Bürger

Der Stadtbauhof erinnert daran, dass auch Grundstückseigentümer verpflichtet sind, angrenzende Gehwege und Gehbahnen zu räumen. Die gültige Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung ist online auf der Website des Stadtbauhofs im Bereich Straßenreinigung/Winterdienst abrufbar.