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Zuletzt aktualisiert am 18. Mai 2020 | 21:02

Nachrichten/Auto und Verkehr

Der neue Bußgeldkatalog im Straßenverkehr 2020

Im Februar wurde der neue Bußgeldkatalog für Autofahrer verabschiedet. Seit Dienstag, 28. April, ist er nun in Kraft und enthält einige drastische Verschärfungen.

Rund 83 Millionen Euro will die Stadt 2022 einplanen. Symbolfoto: pixabay
Rund 83 Millionen Euro will die Stadt 2022 einplanen. Symbolfoto: pixabay
Im Februar wurde der neue Bußgeldkatalog für Autofahrer verabschiedet. Seit Dienstag, 28. April, ist er nun in Kraft und enthält einige drastische Verschärfungen. Dafür werden Radfahrer künftig bevorzugt behandelt. Das bt stellt einige Regelungen vor, die vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer schützen sollen.
Wenn gegen die Ausgangsbeschränkungen verstoßen wird, werden ebenso Bußgelder fällig. 

Zu schnell

Wer sich nicht an das vorgegebene Tempolimit hält, zahlt nicht nur wesentlich höhere Strafen, sondern verliert auch schneller den Führerschein. Ist man inner- und außerorts 16 km/h zu schnell unterwegs, bekommt man nicht nur ein Bußgeld (70 Euro innerorts und 60 Euro außerorts), sondern auch einen Punkt in Flensburg. Wer jedoch innerorts 21 km/h zu schnell ist, darf 80 Euro bezahlen, bekommt zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Außerorts gilt das Fahrverbot dann ab 26 km/h zu viel. Zudem sind hier 95 Euro fällig.

Rettungsgasse

Auch das Thema Rettungsgasse wird wieder aufgegriffen. Wer generell die Rettungsgasse benutzt, egal ob eine konkrete Gefahr besteht oder Behinderung entsteht, kann mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Die Höhe der Bußgelder bleiben aber unverändert bei 240, 280 und 320 Euro, gepaart mit zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot.

Parkverstöße

Wer sich nicht an die Parkregeln hält, kann mit bis zu 100 Euro Bußgeld und einem Punkt bestraft werden. Wird das Auto an einer unübersichtlichen Stelle geparkt, zahlt statt 15 Euro nun 35 Euro. Parkt man in einer Feuerwehrzufahrt, werden statt bisher 35, 55 Euro fällig. Soviel kostet auch das widerrechtliche Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz oder auf Parkplätzen, die für E- und Carsharing Fahrzeuge vorgesehen sind. Wer Einsatz- oder Rettungsfahrzeuge behindert, kann mit 100 Euro und einem Punkt rechnen. Das Parken oder Anhalten in zweiter Reihe wird nun mit mindestens 55 Euro geahndet. Also auch wer seine Oma vorm Arzt rauslassen möchte und deswegen in zweiter Reihe hält, kann bestraft werden. Das bestätigt Pressesprecher Alexander Czech vom Präsidialbüro der Polizei in Oberfranken dem bt auf Nachfrage.

Radfahrer werden bevorzugt

Wer sein Auto auf Schutzstreifen oder Radwegen abstellt, muss künftig auch mehr zahlen. Außerdem gilt für Transporter oder Lkw über 3,5 Tonnen, dass innerorts beim Rechtsabbiegen nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf. Verstöße kosten 70 Euro und einen Punkt. Ab sofort dürfen Fahrradfahrer nebeneinander fahren, zumindest solange sie nicht den Verkehr behindern. Zudem müssen Autofahrer beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer mindestens einen Abstand von 1,50 Meter (innerorts) und 2 Meter (außerorts) einhalten.

Bayreuther Tagblatt - Katharina Adler

 bt-Redakteurin Online/Multimedia
Katharina Adler

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