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Castello wird „zum Otto“: Neuer Pächter im Schloss Emtmannsberg„Laib und Seele“ eröffnet in der Dammallee„Neuköllner Verhältnisse“ in Bayreuth?

Zuletzt aktualisiert am 10. März 2022 | 15:04

Coronavirus

Diese Corona-Beschränkungen gelten aktuell in Bayreuth: Corona-Ampel offiziell auf Dunkelrot

In der Stadt Bayreuth steht die Corona-Ampel nun offiziell auf Dunkelrot. Die Stadt teilt folgende Corona-Beschränkungen mit, weil der Warnwert überschritten wurde.

Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen in Bayreuth. Symbolfoto: Katharina Adler
Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen in Bayreuth. Symbolfoto: Katharina Adler

Corona-Beschränkungen in der Stadt Bayreuth: In der Stadt gilt wegen der Corona-Warnstufe Dunkelrot aktuell (seit 27. Oktober 2020) unter anderem eine Maskenpflicht an ausgewählten öffentlichen Plätzen. Das gilt aktuell in Bayreuth:

Update vom 26. Oktober: Corona-Ampel in Bayreuth auf Dunkelrot

Das Corona-Infektionsgeschehen in der Stadt Bayreuth hat sich weiter verschärft. Die Stadt hat den Warnwert der 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aktuell überschritten. Somit steht die Bayerische Corona-Ampel des Gesundheitsministeriums für das Stadtgebiet nicht mehr auf Rot, sondern auf Dunkelrot.

Die von der Bayerischen Staatsregierung vorgesehenen beschränkenden Maßnahmen, wie sie bereits seit Erreichen der Gelb- beziehungsweise Rot-Phase gelten, werden daher in Teilbereichen nochmals verschärft. Hinzu kommen Einschränkungen bei Veranstaltungen.

Maskenpflicht: Die von der Stadt bereits angeordnete Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen sowie das Verbot von Alkoholkonsum auf öffentlichen Straßen und Plätzen im Bereich der Innenstadt gelten unverändert weiter. Eine Auflistung der fraglichen Straßen und Plätze gibt es beim Bayreuther Tagblatt. Die Maskenpflicht am Platz im Bereich der Schulen gilt für alle Jahrgangsstufen.

Private Feiern und Treffen: Auch hier ändert sich zur Rot-Phase nichts, das heißt der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern.

Sperrstunde: Die Sperrstunde für den Betrieb von gastronomischen Einrichtungen wird um eine weitere Stunde vorgezogen, sie gilt von 21 bis 6 Uhr. Ausgenommen hiervon ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.

Verkauf von Alkohol: Der Verkauf von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist ebenfalls ab 21 Uhr (bis 6 Uhr) untersagt.

Veranstaltungen: Bei Veranstaltungen aller Art dürfen maximal 50 Personen teilnehmen. Ausgenommen hiervon sind Kirchenveranstaltungen, Demonstrationen und Hochschulveranstaltungen.

Update vom 23. Oktober: Corona-Ampel in Bayreuth steht jetzt auf Rot

Das Corona-Infektionsgeschehen in der Stadt Bayreuth hat sich weiter verschärft: die Corona-Ampel steht auf Rot. Die Stadt sowie auch der Landkreis haben den Warnwert der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aktuell überschritten. Die von der Bayerischen Staatsregierung vorgesehenen beschränkenden Maßnahmen, wie sie bereits seit Erreichen der Gelb-Phase gelten, werden in der Stadt Bayreuth daher in Teilbereichen verschärft.   

Maskenpflicht: Die von der Stadt bereits angeordnete Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen sowie das Verbot von Alkoholkonsum auf öffentlichen Straßen und Plätzen im Bereich der Innenstadt gelten unverändert weiter. Eine Auflistung der fraglichen Straßen und Plätze gibt es in diesem Artikel beim Bayreuther Tagblatt.

Die Maskenpflicht am Platz im Bereich der Schulen gilt nun für alle Jahrgangsstufen.

Private Feiern und Treffen: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchsten fünf Personen beschränkt. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern.

Sperrstunde: Die Sperrstunde für den Betrieb von gastronomischen Einrichtungen wird um eine Stunde vorgezogen, sie gilt von 22 bis 6 Uhr. Ausgenommen hiervon ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.

Verkauf von Alkohol: Der Verkauf von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist ebenfalls bereits eine Stunde früher untersagt, nämlich von 22 bis 6 Uhr.

Update vom 23. Oktober: Schilder für Maskenpflicht in Bayreuth aufgestellt

In Bayreuth gilt wegen der Warnstufe Gelb (Stand: 23. Oktober 2020, 11 Uhr) eine erweiterte Maskenpflicht auch an öffentlichen Plätzen. Hierzu wurden nun Schilder in Bayreuth aufgestellt.

Eine Auflistung der Straßen und Plätze, die in Bayreuth von der Maskenpflicht betroffen sind, teilt die Stadt Bayreuth mit.

Erstmeldung vom 22. Oktober: Corona-Ampel in Bayreuth offiziell auf Gelb

Das Corona-Infektionsgeschehen in der Stadt Bayreuth hat sich in den vergangenen Tagen deutlich verschärft, teilt die Stadt Bayreuth mit. Die Stadt hat den Signalwert der 7-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aktuell überschritten. Somit steht die Bayerische Corona-Ampel des Gesundheitsministeriums für das Stadtgebiet Bayreuth auf Gelb. Es treten eine Reihe von beschränkenden Maßnahmen in Kraft, die die Bayerische Staatsregierung für Hotspotregionen in Bayern vorsieht. Laut den aktuellen Zahlen des Gesundheitsamts Bayreuth ist die Zahl der Infektionen bereits weiter gestiegen. Da die offiziellen Zahlen von RKI und LGL (Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) wegen des Meldevorgangs immer einen zeitlichen Verzug haben, ist davon auszugehen, dass die Corona-Ampel für Bayreuth bald auf rot steht.

Corona-Beschränkungen in Bayreuth: Das gilt ab heute

Aufgrund der Überschreitung des Signalwerts von 35 gelten ab Freitag, 23. Oktober, 0 Uhr, in Bayreuth folgende Bestimmungen:

Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot: Auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen gilt ab sofort eine Maskenpflicht. Diese Orte sind im Einzelnen:

  • Alexanderstraße
  • Am Mainflecklein
  • Am Mühltürlein
  • Am Sendelbach
  • Annecyplatz
  • Badstraße
  • Bahnhofstraße
  • Bahnhofsvorplatz
  • Brautgasse
  • Dammallee
  • Dammwäldchen
  • Dilchertstraße
  • Frauengasse
  • Friedrichstraße
  • Fußgängerzone in der Maximilianstraße
  • Gerbergasse
  • Gerberplatz
  • Hohenzollernplatz
  • Hohenzollernring
  • Jahnstraße
  • Jean-Paul-Platz
  • Josephsplatz
  • Kämmereigasse
  • Kanalstraße
  • Kanzleistraße
  • Kirchgasse
  • Kirchplatz
  • La-Spezia-Platz
  • Ludwigstraße
  • Luitpoldplatz
  • Münzgasse
  • Opernplatz
  • Opernstraße
  • Parkhausstraße
  • Prager Platz
  • Residenzplatz
  • Richard-Wagner-Straße
  • Schloßberglein
  • Schulstraße
  • Sophienstraße
  • Spitalgasse
  • Steingraeberpassage
  • Sternplatz
  • Von-Römer-Straße
  • Wölfelstraße
  • ZOH

Auf den genannten Plätzen ist außerdem der Konsum von Alkohol untersagt, teilt die Stadt Bayreuth mit.

Die Maskenpflicht gilt auch für die Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden. Sie gilt auch für die Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen. Am Arbeitsplatz selbst gilt ebenfalls Maskenpflicht soweit der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Sie gilt selbstverständlich nicht in den Kantinen am Platz während der Einnahme von Speisen und Getränken.

Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht ferner auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen, bei Tagungen und Kongressen, in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos sowie bei Sportveranstaltungen.

Corona-Einschränkungen bei privaten Feiern

Private Feiern und Treffen: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt.

Der Teilnehmerkreis für zulässige private Feiern (wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung – das heißt, auch dann, wenn private Feierlichkeiten in gastronomischen Betrieben stattfinden – auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt.

Sperrstunde: Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 23 bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde). Ausgenommen hiervon ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.

Verkauf von Alkohol: Der Verkauf von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 23 bis 6 Uhr verboten.

So lange gelten die Corona-Beschränkungen in Bayreuth

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gibt täglich im Internet unter www.stmgp.bayern.de die Landkreise und kreisfreien Städte bekannt, in denen laut Feststellung des Robert-Koch-Instituts (RKI) oder des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eine Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARSCoV-2 von 35 beziehungsweise 50 pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten wird oder vor weniger als sechs Tagen noch überschritten worden ist. Die oben aufgeführten Einschränkungen in der Stadt Bayreuth gelten ab dem Tag, der auf den Tag der erstmaligen Nennung Bayreuths unter den Städten und Landkreisen mit „7-Tage-Inzidenz ab 35“ folgt, bis zum Ablauf des Tages der letztmaligen Nennung. Das bedeutet, dass auch nach einem Unterschreiten des Signalwertes die Maßnahmen solange gelten, bis die Grenzwerte sechs volle Tage unterschritten werden.

Sollte die 7-Tage-Inzidenz in Bayreuth auf 50 oder mehr steigen, würde dies in der Bayerischen Corona-Ampel auf der Liste „7-Tage-Inzidenz ab 50“ (rot) veröffentlicht. Ab dem Tag, nachdem Bayreuth erstmals auf dieser Liste genannt würde, würden für die Stadt automatisch die zusätzlichen Regeln gelten, die die Staatsregierung für diesen Fall festgelegt hat.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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