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Coronavirus
Diese Corona-Regeln werden ab 20. März in Bayern entfallen
Im Infektionsschutzgesetz entfallen einige Corona-Regeln. Auch in Bayern entfallen mehrere Maßnahmen. Das gilt ab dem 20. März 2022.
- Corona-Regeln in Bayern gelockert
- Maßnahmen entfallen ab 20. März 2022
- Keine Kontaktbeschränkungen mehr
Ab dem 20. März 2022 gibt es Lockerungen der Corona-Regeln. Diese wurden von der Bundesregierung im neuen Gesetzt festgelegt. Sie können auch nicht in der „Übergangsregelung“ bis zum 2. April wieder in Kraft treten, die Bayern aktuell nutzt.
Bayern: Diese Corona-Maßnahmen entfallen
Alle Kontaktbeschränkungen gibt es ab dem 20. März 2022 in Bayern nicht mehr. So steht es im Bundesgesetz. Bis zu diesem Datum durften sich in Bayern maximal zehn Geimpfte oder Genesene privat treffen. Für Ungeimpfte galt eine noch strengere Regel: „Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich höchstens zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands“ durften sich treffen. Doch diese Regeln gehören ab Sonntag der Vergangenheit an.
Die Kapazitätsbegrenzungen für Veranstaltungen gibt es ebenfall nicht mehr ab 20. März. Bisher durften Veranstaltungen nur mit maximal 75 Prozent ausgelastet werden. Heißt: Fußballstadien oder Konzerte dürfen wieder voll ausgelastet werden.
Volksfeste und Flohmärkte dürfen in Bayern stattfinden
Auch Schausteller dürfen in Bayern hoffen: Volksfeste und Jahrmärkte sind nicht mehr verboten. Ob es dabei allerdings zu Zugangsbeschränkungen kommen kann, konnte Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) nicht ausschließen. Es gebe aber keine Pläne, sagte er.
Die strengen Alkoholverbote an öffentlichen Plätzen fallen weg. Außerdem gilt kein Tanz- und Musikverbot mehr in der Gastronomie.
All diese Lockerungen stehen im neuen Infektionsschutzgesetz. Dieses muss allerdings noch beschlossen werden. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) erklärte bereits, dass die CSU im Bundesrat diesem Gesetz nicht zustimmen wird.