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Coronavirus

Diese Corona-Verschärfungen könnten in Bayreuth kommen: Kreis kurz vor Inzidenz-Grenzwert

Im Kreis Bayreuth steigen die Corona-Fallzahlen. Die Inzidenz von 35 könnte bald geknackt werden. Diese Corona-Regeln gelten dann.

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Bayreuth steigt aktuell an – nun nähert sie sich dem Grenzwert 35. Damit könnten neue Corona-Regeln gelten.

Vor allem Ungeimpfte müssen sich dann häufiger testen lassen. Hier gibt es die Regeln ab einer Inzidenz von 35 im Überblick.

Steigende Inzidenz in Bayreuth: Dann gelten die neuen Corona-Regeln

Wenn die Inzidenz in einem Landkreis drei Tage in Folge über 35 liegt, dann wird die Verschärfung am übernächsten Tag gültig, heißt es im Infektionsschutzgesetz.

Konkret heißt das: Sollte der Kreis Bayreuth am Donnerstag (26. August 2021) die Inzidenz von 35 überschreiten und dieser bis Samstag konstant über 35 liegt, dann gelten ab Montag (30. August 2021) die neuen Corona-Regeln.

So ist die aktuelle Lage in Bayreuth Stadt und Landkreis.

3G-Regel: Das gilt ab einer Inzidenz von 35

Sobald die Inzidenz über 35 liegt, müssen sich Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, einer erweiterten Testpflicht unterziehen.

Das bedeutet konkret: Wer in ein Restaurant, eine Bar oder eine Kneipe will, braucht entweder einen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Die 3G-Regel – also geimpft, genesen oder getestet – gilt aber einer Inzidenz von 35 auch für Friseure, Schwimmbäder oder Sporthallen.

Hier gilt überall Testpflicht für Ungeimpfte ab Grenzwert

Für längere Übernachtungen im Hotel muss außerdem beachtet werden, dass nicht nur bei der Ankunft, sondern zusätzlich alle 72 Stunden ein negatives Testergebnis vorgelegt werden muss.

Für Besucher und Mitarbeitende in Alten- und Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen bleibt die Testpflicht unabhängig von der Inzidenz in der jeweiligen Region bestehen.

Ausgenommen von der neuen Corona-Regelung sind Kinder unter sechs Jahren und Schülerinnen und Schüler, die in Präsenz sowieso regelmäßig getestet werden.

Die 3G-Regel wird erst wieder ausgesetzt, wenn die Inzidenz konstant unter 35 liegt.