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Drei Einsätze in fünf Stunden: Mann beschäftigt Polizei in Hof
Die Nacht endete für einen 32-Jährigen aus Hof in Polizeigewahrsam – nachdem mehrere Personen die Polizei wegen ihm gerufen hatten.
Ein 32-jähriger Mann aus Hof hatte in der Nacht auf Donnerstag, den 24. Juli 2025, und am darauffolgenden Morgen gleich mehrere Begegnungen mit der Polizei.
Tankstelle meldet Diebstahl
Den Anfang machte ein Vorfall an einer Tankstelle in der Wunsiedler Straße: Kurz vor 3 Uhr nachts meldete ein Tankstellenmitarbeiter der Polizei, dass ein Kunde zwei Flaschen Wodka und eineinhalb Liter Cola gestohlen habe. Die Beamten fanden dem mutmaßlichen Dieb wenig später auf dem Parkplatz eines nahegelegenen Supermarktes in der Hans-Böckler-Straße. Als sie den 32-Jährigen dort trafen, hatte er einen Teil des Diebesguts bereits konsumiert. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 2,7 Promille. Nach Abschluss der Maßnahmen setzten die Polizisten den Mann gegen 5 Uhr wieder auf freien Fuß.
Schnelles Wiedersehen mit der Polizei
Nicht einmal zwei Stunden später, um 6:40 Uhr, wurden die Beamten erneut auf ihn aufmerksam: Ein Anwohner des Wölbattendorfer Wegs hatte gemeldet, dass eine fremde Person in seiner unverschlossenen Garage schlafe. Die Polizisten trafen vor Ort denselben 32-Jährigen an. Er wurde aufgefordert, das Grundstück zu verlassen, was er auch tat.
Erneuter Diebstahl, erneuter Einsatz
Doch die Ruhe hielt nicht lange: Kaum waren die Polizisten wieder im Streifenwagen, erreichte sie der nächste Alarm. Diesmal war es ein Supermarkt in der August-Mohl-Straße, dessen Mitarbeiter gegen 7:30 Uhr die Polizei riefen. Ein Mann hatte zwei Flaschen Whiskey und eine Flasche Schnaps gestohlen – und auch dort bereits einen Teil der Beute getrunken. Er konnte am Parkplatz von einem Mitarbeiter festgehalten werden.
Ermittlungsrichter ordnet Gewahrsam an
Als die Streife eintraf, staunten die Polizisten nicht schlecht: Es war erneut der 32-Jährige, den sie vor weniger als einer Stunde aus der Garage verwiesen worden war. Nun nahmen sie den Mann in Gewahrsam. Der Ermittlungsrichter ordnete an, ihn zur Ausnüchterung und zur Verhinderung weiterer Straftaten bis 18 Uhr festzuhalten.











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