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Stadtrat

Oberbürgermeister entschuldigt sich nach Eklat um Bebauungsplan in Wolfsbach

Der Bayreuther Stadtrat diskutiert heftig über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/25 „Wohngebiet Hirschbaumstraße Ost“ in Wolfsbach. Im Zentrum steht die Frage: Haben zwei CSU-Stadträte trotz möglicher Befangenheit an der Abstimmung teilgenommen – und hätte Oberbürgermeister Thomas Ebersberger einschreiten müssen?

„Ich hätte mich genauer informieren müssen“, sagt Oberbürgermeister Thomas Ebersberger: „Ich habe keinen unmittelbaren Vorteil gesehen. Mittlerweile ist es klar – ich hätte darauf hinweisen müssen. Das war ein Fehler.“

Ebersberger liefert die Transparenz, die oft von ihm gefordert wurde. Doch dass die Wogen nach der aktuellen Stunde (Hintergrund siehe unten) geglättet wären, lässt sich kaum behaupten.

Die Bayreuther Vertrauenskrise: Zwischen Vision, Befangenheit und verlorener Glaubwürdigkeit @Katharina Müller-Sanke

Abstimmung über Wohngebiet in Wolfsbach unter Beschuss

Schon in der Sitzung im Juli kam einigen Stadträten die Diskussion um das Bebauungsplanverfahren Nr. 1/25 „Wohngebiet Hirschbaumstraße Ost“ in Wolfsbach spanisch vor. Es gab mehrere kritische Nachfragen von den Stadträten und mehr oder weniger kryptische Antworten zu einem Vorhabensträger, der nicht näher genannt wurde, aber einen großen Teil der Kosten tragen sollte. Das stieß den Räten sauer auf. Abgestimmt wurde trotz der zweifelnden Stimmung: mit 21:18 stimmte der Stadtrat für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens. Der Stadtentwicklungsausschuss hatte das Projekt eine Woche zuvor noch mit 8:8 Stimmen durchfallen lassen. Das „Gschmäckle“, wie es Stadtrat Bauske in der Sitzung nannte, blieb.

Räte verlangen Akteneinsicht

Daher haben mehrere Stadträte – zunächst von der BG und dann auch von den weiteren Fraktionen – nach der Sitzung Akteneinsicht verlangt und in den Unterlagen gesehen: Zwei ihrer Stadtratskollegen sind namentlich als Vorhabensträger genannt.

Juristische Grundlage: Artikel 49 GO – Befangenheit bei möglichem Vorteil

Laut Gemeindeordnung (Artikel 49 Abs. 1) dürfen Ratsmitglieder nicht mit beraten oder abstimmen, wenn die Möglichkeit eines unmittelbaren Vor- oder Nachteils für sie selbst besteht. Es spielt keine Rolle, ob der Vorteil tatsächlich eintritt – bereits die Möglichkeit reicht aus, um Befangenheit auszulösen. Kritiker werfen den beiden CSU-Vertretern daher vor, sie hätten den Saal verlassen müssen oder zumindest ihre Situation offenlegen.

Heftige Debatte in der Aktuellen Stunde

In der aktuellen Stunde am Dienstag schlugen die Wogen hoch:

  • Thomas Ebersberger (CSU) räumte Fehler ein: „Ich habe keinen unmittelbaren Vorteil gesehen.“ Es habe sich schließlich nur um die Einleitung eines Prüfverfahrens gehandelt, nicht um eine endgültige Entscheidung. Da es also keinen unmittelbaren Vorteil gebe, dachte er, dass er rechtlich tadellos handle. Er habe erst später vom Rechtsamt erfahren, dass auch ein möglicher Vorteil, der erst später eintreten kann, relevant ist.

  • Karsten Schießeck (BG) kritisierte scharf: „Von einem Juristen wie Ihnen erwarte ich, dass er die Gemeindeordnung kennt. Stattdessen verlieren die Bürger das Vertrauen in unseren Stadtrat.“

  • Sabine Steininger (Grüne) erinnerte daran, dass mehrere Ratsmitglieder anders gestimmt hätten, wenn die Verflechtungen bekannt gewesen wären.

  • Christopher Süß (JB) bestätigte: „Ich hätte anders gestimmt, wenn ich das gewusst hätte.“

  • Gabriele Hemmer (Grüne) fasste bissig zusammen: „Die Ausreden der CSU haben das Kleingangster-Niveau meiner Grundschüler.“

Auch aus dem Publikum kam es zu Zwischenrufen: „Wollt ihr uns verarschen eigentlich?“, aber auch Buhrufe waren zu hören.

Stellungnahme der Vorhabenträger

Die betroffenen CSU-Stadträte Michael Hohl und Christian Wedlich, die gemeinsam als Projektentwickler HoWe mehrere Projekte außerhalbs Bayreuths betreuen erklärten, dass sie keine persönlichen Vorteile ziehen wollten. Der Eigentümer, ein Parteikollege, habe lediglich Hilfe bei der Projektentwicklung gesucht. Christian Wedlich und Michael Hohl hätten ihm geholfen, um das Projekt voranzutreiben. „Wir wollen was bewegen in Bayreuth! Dinge tun und bewegen, statt ewig alles zu zerreden!“ Man habe Gutachten vorfinanziert und auch sonst bei PLänen und Behördengängen geholfen, sagt Michael Hohl. Die Kosten sollten vom Grundstückseigentümer zurückerstattet werden. Er, der ebenfalls jurist ist, war davon ausgegangen, dass er sich erst als Vorhabensträger zu erkennen geben muss, wenn es um Nägel mit Köpfen und nicht um den Beginn eines Planfeststellungsverfahrens geht. Sie selbst hätten zum jetzigen Zeitpunkt an dem Projekt nichts verdienen können. Buhrufe aus dem Saal machten deutlich: Viele Bürger nehmen diese Erklärung nicht ab.

Vertrauen in Stadtrat auf dem Prüfstand

Am Ende bleiben die entscheidenden Fragen offen:

  • Hat Thomas Ebersberger gewusst, wer Vorhabenträger ist?

  • Warum wurden die Vorhabenträger im öffentlichen Teil nicht benannt?

  • Weshalb hat man den Stadtrat nicht wenigstens im nicht-öffentlichen Teil über die Situation informiert?
  • Weshalb griff der Oberbürgermeister trotz direkter Nachfragen nicht ein?

  • Und warum mussten Stadträte erst durch Akteneinsicht erfahren, wer hinter der „HoWe UG“ steckt?

Politische Brisanz: Fall wird Wahlkampfthema

Inzwischen ist klar: Der Fall könnte weitreichende Folgen haben. In der aktuellen Stunde ist nicht nur einmal das Wort „Amigo-Affäre“ gefallen. Opposition und Bürgerinitiativen werfen Ebersberger und der CSU mangelnde Transparenz vor. Besonders in Wolfsbach wächst der Unmut – auch von dort waren zahlreiche Bürger bei der Debatte anwesend.

Fazit

Der Streit um das Wohngebiet Hirschbaumstraße Ost ist längst mehr als eine Bauangelegenheit. Es geht um die Vertrauenswürdigkeit des Stadtrats, die Pflicht zur Transparenz und die Frage, ob Befangenheitsregeln bewusst ignoriert wurden.

Hintergrund: Teilnahme von CSU-Stadträten trotz möglicher Befangenheit

24 Stadtratsmitglieder haben den Antrag gestellt, dass Oberbürgermeister Thomas Ebersberger in einer „Aktuellen Stunde“ Rede und Antwort steht. Die Initiatoren des Antrags werfen Oberbürgermeister Thomas Ebersberger vor, in der Stadtratssitzung am 23. Juli 2025 nicht eingeschritten zu sein, obwohl die beiden Mitglieder der CSU-Fraktion als Vorhabenträger in den Sachverhalt involviert gewesen seien. Nach Ansicht der Antragsteller hätten diese wegen Befangenheit nicht an Beratung und Abstimmung teilnehmen dürfen.

Trotz expliziter Nachfragen der Stadträte Frank Hofmann, Thomas Bauske und Karsten Schieseck habe der Oberbürgermeister das Gremium nicht auf die Problematik hingewiesen. Nun muss er sich dafür verantworten.