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Ende der „Hanichelzaun-Pflicht“? Antrag fordert neue Freiheit für Bayreuther Gärten
In vielen Bayreuther Siedlungen regiert noch der Geist der Adenauer-Ära; zumindest am Gartentor. Veraltete Bebauungspläne schreiben Bauherren oft noch bis ins Detail vor, wie ihr Zaun auszusehen hat. Ein neuer Stadtratsantrag will diesen „Regelungs-Dschungel“ nun lichten: Stadtrat Christian Wedlich fordert die generelle Streichung alter Einfriedungsvorschriften und eine nachträgliche Legalisierung bereits bestehender Zäune.
Wer in Bayreuth durch ältere Wohngebiete spaziert, kennt das Bild: Hier ein akkurater Holzzaun, dort eine moderne Gabionenwand. Was viele nicht wissen: Nicht alles, was steht, ist auch erlaubt. Zahlreiche Bebauungspläne aus den 1950er bis 1970er Jahren enthalten strikte Vorgaben, die oft ignoriert werden, sagt der Bayreuther Stadtrat Christian Wedlich.
Abschied von den 50er Jahren
Der Vorstoß von Stadtrat Christian Wedlich adressiert genau diese Diskrepanz zwischen Vorschrift und Realität. In seinem Antrag an Oberbürgermeister Thomas Ebersberger kritisiert Wedlich die „unnötige Einschränkung der Eigentümer“.
Die Kritik zielt auf konkrete Relikte der Stadtplanung:
- Vorgeschriebene „Hanichelzäune“ (diagonale Lattenzäune),
- Jägerzäune,
- Spezifische Höhenbegrenzungen (z. B. maximal 90 cm).
Diese Regelungen seien weder städtebaulich noch gestalterisch zeitgemäß. Das Ziel des Antrags ist daher eine stadtweite Aufhebung dieser alten Festsetzungen. Künftig soll nicht mehr der Bebauungsplan das Material diktieren, sondern lediglich das Gebot der Rücksichtnahme gelten. Erlaubt wäre, was gefällt; solange es sich in das Orts- und Straßenbild einfügt und die Verkehrssicherheit nicht gefährdet.
„General-Amnestie“ für bestehende Zäune
Brisant ist der Antrag vor allem für Hausbesitzer, die in der Vergangenheit bereits Fakten geschaffen haben. Im gesamten Stadtgebiet finden sich längst Metallzäune, Mauern oder hohe Hecken, wo eigentlich niedrige Holzzäune stehen müssten.
Wedlich fordert hier pragmatische Rechtssicherheit. Der Antrag sieht vor, dass abweichende Einfriedungen nachträglich als genehmigt gelten, sofern:
- Keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.
- Das Ortsbild nicht erheblich beeinträchtigt wird.
- Kein laufendes bauaufsichtliches Verfahren entgegensteht.
Faktisch käme dies einer Legalisierung hunderter „Schwarzbauten“ im Zaunbereich gleich, die das Stadtbild laut Antragsteller ohnehin nicht negativ beeinflussen.
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Weniger Bürokratie im Rathaus
Neben der gestalterischen Freiheit führt der Antragsteller auch ökonomische Gründe an. Die aktuelle Praxis zwingt Bürger oft dazu, aufwendige Befreiungsanträge zu stellen, wenn sie vom „Hanichelzaun“ abweichen wollen. Eine generelle Anpassung der Satzungen würde den Verwaltungsaufwand für Einzelbefreiungen drastisch reduzieren.
Die Umsetzung soll dabei im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen. Die Bauverwaltung wäre demnach beauftragt, die betroffenen Pläne zu bündeln und schrittweise zu bereinigen.
So geht es weiter
Der Antrag wurde zur Behandlung im zuständigen Ausschuss sowie im Stadtrat eingereicht. Sollte die Mehrheit des Gremiums zustimmen, dürften in Bayreuths Gärten bald offiziell modernere Zeiten anbrechen und der klassische Jägerzaun endgültig zum Auslaufmodell werden.











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Die ehemaligen Regensburger Domspatzen und Tölzer Sängerknaben - die Tenöre Benjamin Grund, Stephan Schlögl, Thomas A. Gruber sowie Bariton Daniel Hinterberger das Vokalensemble „STIMMEN der BERGE“.