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Zuletzt aktualisiert am 17. März 2026 | 19:37

Bauen und Wohnen in Bayreuth

Hanichelzaun-Amnestie abgelehnt: Warum dein ‚Schwarzbau-Gartentor‘ vorerst illegal bleibt

von Katharina Müller-Sanke

Eigentlich klang der Plan von Stadtrat Christian Wedlich nach dem ultimativen Befreiungsschlag. Weg mit den staubigen Vorschriften, die uns vorschreiben, ob die Latte am Zaun nun senkrecht, waagerecht oder diagonal im 45-Grad-Winkel (der berüchtigte Hanichelzaun) zu stehen hat. Die Idee: Eine pauschale „Amnestie“ für alle Zäune, die heute schon stehen, und maximale Freiheit für alles, was kommt. Klingt nach weniger Bürokratie und mehr Style-Vielfalt im Vorgarten, oder?

Gartenzaun Symbolbild: Pixabay
Gartenzaun Symbolbild: Pixabay

Die Verwaltung sagt: „Nicht so schnell!“

Doch wer dachte, dass man mit einem Federstrich Jahrzehnte an Bauleitplanung auslöschen kann, hat die Rechnung ohne das Stadtplanungsamt gemacht. In einer aktuellen Stellungnahme erteilt die Verwaltung der pauschalen Lösung eine deutliche Absage. Das Argument: Ein allgemeiner Stadtratsbeschluss kann keine individuelle Rechtswidrigkeit heilen. Wer also ohne Genehmigung eine zwei Meter hohe Festung aus Granit hochgezogen hat, kann keine Amnestie erwarten.

Der bürokratische Burnout droht

Eine pauschale Streichung der Zaun-Regeln würde eine dreistellige Anzahl von Bebauungsplänen betreffen. Für jeden einzelnen (!) Plan müsste die Stadt Akten wälzen, Intentionen aus den 60ern rekonstruieren und neue Satzungen schreiben. Das Stadtplanungsamt warnt: Wenn wir das machen, bleibt keine Zeit mehr für wirklich wichtige Projekte der Stadtentwicklung. Wir würden uns buchstäblich am eigenen Gartenzaun aufhängen.

Warum der Hanichelzaun kein Zufall ist

Man mag über den ästhetischen Wert von Jägerzäunen streiten, aber die Stadtverwaltung erinnert uns an den harten Kern der Sache: Einfriedungen steuern das soziale Klima. Niedrige Zäune bedeuten Transparenz, Sichtkontakt zu den Nachbarn und ein „grünes“ Stadtbild. Die Sorge der Planer: Fällt die Regelung, könnten bis zu zwei Meter hohe Sichtschutzwände stadtweit zur Regel werden. Bayreuth würde sich verbarrikadieren und das Mikroklima sowie die soziale Kontrolle (der nette Plausch über den Zaun) blieben auf der Strecke.

Die „Lex Kulanz“ bleibt bestehen

Gute Nachricht für alle, die keinen Hanichelzaun wollen: Die Stadt ist längst im 21. Jahrhundert angekommen. In der Praxis werden Abweichungen bis zu einer Höhe von 1,20 m meistens durchgewunken, solange sie das Viertel nicht verschandeln. Die Verwaltung plädiert dafür, bei dieser bewährten Einzelfallprüfung zu bleiben. Das bedeutet zwar einen Antrag, aber es verhindert, dass Bayreuth zur Ansammlung von geschlossenen Wohnanlagen mutiert.

Pragmatismus siegt

Am Ende siegt wohl der bayerische Pragmatismus über die radikale Freiheit. Eine pauschale Legalisierung von „Zaun-Sünden“ wird es nicht geben, und der bürokratische Kraftakt einer Totalreform ist schlicht zu teuer und aufwendig. Für das Bayreuth von morgen bedeutet das: Wir behalten die Kontrolle über unsere Straßenbilder, müssen aber weiterhin den Gang zum Amt antreten, wenn die Hecke durch eine Designer-Mauer ersetzt werden soll.

Unser Artikel vom November 2025:

Ende der „Hanichelzaun-Pflicht“? Antrag fordert neue Freiheit für Bayreuther Gärten

Wer in Bayreuth durch ältere Wohngebiete spaziert, kennt das Bild: Hier ein akkurater Holzzaun, dort eine moderne Gabionenwand. Was viele nicht wissen: Nicht alles, was steht, ist auch erlaubt. Zahlreiche Bebauungspläne aus den 1950er bis 1970er Jahren enthalten strikte Vorgaben, die oft ignoriert werden, sagt der Bayreuther Stadtrat Christian Wedlich.

Abschied von den 50er Jahren

Der Vorstoß von Stadtrat Christian Wedlich adressiert genau diese Diskrepanz zwischen Vorschrift und Realität. In seinem Antrag an Oberbürgermeister Thomas Ebersberger kritisiert Wedlich die „unnötige Einschränkung der Eigentümer“.

Die Kritik zielt auf konkrete Relikte der Stadtplanung:

  • Vorgeschriebene „Hanichelzäune“ (diagonale Lattenzäune),
  • Jägerzäune,
  • Spezifische Höhenbegrenzungen (z. B. maximal 90 cm).

Diese Regelungen seien weder städtebaulich noch gestalterisch zeitgemäß. Das Ziel des Antrags ist daher eine stadtweite Aufhebung dieser alten Festsetzungen. Künftig soll nicht mehr der Bebauungsplan das Material diktieren, sondern lediglich das Gebot der Rücksichtnahme gelten. Erlaubt wäre, was gefällt; solange es sich in das Orts- und Straßenbild einfügt und die Verkehrssicherheit nicht gefährdet.

„General-Amnestie“ für bestehende Zäune

Brisant ist der Antrag vor allem für Hausbesitzer, die in der Vergangenheit bereits Fakten geschaffen haben. Im gesamten Stadtgebiet finden sich längst Metallzäune, Mauern oder hohe Hecken, wo eigentlich niedrige Holzzäune stehen müssten.

Wedlich fordert hier pragmatische Rechtssicherheit. Der Antrag sieht vor, dass abweichende Einfriedungen nachträglich als genehmigt gelten, sofern:

  • Keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.
  • Das Ortsbild nicht erheblich beeinträchtigt wird.
  • Kein laufendes bauaufsichtliches Verfahren entgegensteht.

Faktisch käme dies einer Legalisierung hunderter „Schwarzbauten“ im Zaunbereich gleich, die das Stadtbild laut Antragsteller ohnehin nicht negativ beeinflussen.

Schon gelesen? Die nächste Stadtratssitzung ist am Mittwoch, den 26. November 2025

Weniger Bürokratie im Rathaus

Neben der gestalterischen Freiheit führt der Antragsteller auch ökonomische Gründe an. Die aktuelle Praxis zwingt Bürger oft dazu, aufwendige Befreiungsanträge zu stellen, wenn sie vom „Hanichelzaun“ abweichen wollen. Eine generelle Anpassung der Satzungen würde den Verwaltungsaufwand für Einzelbefreiungen drastisch reduzieren.

Die Umsetzung soll dabei im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen. Die Bauverwaltung wäre demnach beauftragt, die betroffenen Pläne zu bündeln und schrittweise zu bereinigen.

So geht es weiter

Der Antrag wurde zur Behandlung im zuständigen Ausschuss sowie im Stadtrat eingereicht. Sollte die Mehrheit des Gremiums zustimmen, dürften in Bayreuths Gärten bald offiziell modernere Zeiten anbrechen und der klassische Jägerzaun endgültig zum Auslaufmodell werden.

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