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Energiekrise

Energiekrise: Zuschuss für Bayreuther Sport- und Schützenvereine

Bayreuther Sport- und Schützenvereine können ab heute einen allgemeinen Energiepreiszuschuss beim Sportamt beantragen.

Bei steigenden Ausgaben für Energieträger können Sport- und Schützenvereine in Bayreuth einen allgemeinen Energiepreiszuschuss beantragen. Möglichkeit zur Antragstellung besteht seit heute und bis zum 15. Mai beim örtlichen Sportamt.

Die Beantragung

Mit 18 Millionen Euro will der Freistaat insgesamt bayernweit Sport- und Schützenvereinen unter die Arme greifen. Das Geld soll dabei helfen, Vereinssportstätten trotz sprunghaft gestiegener Energiekosten weiter offen zu halten. Ab heute können deshalb auch Sport- wie Schützenvereine in Bayreuth einen allgemeinen Energiepreiszuschuss bei steigenden Ausgaben für Energieträger beantragen. Den Antrag selbst, samt zugehöriger Richtlinien, können Vereine auf der städtischen Internetseite abrufen.

Ein allgemeiner Energiepreiszuschuss wird denjenigen Sport- und Schützenvereinen auf Antrag gewährt, die erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Das Verfahren zur Gewährung des Energiepreiszuschusses ist eng mit der Vereinspauschale verknüpft. Lesen Sie auch: Bayreuth Tigers schaffen Klassenerhalt: mit 5:0-Sieg.




Bis zu 80 Prozent

Maximal beträgt der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses erfolgt pauschal zusammen mit der Vereinspauschale.

Eine Antragstellung ist seit heute und bis zum 15. Mai 2023 beim Sportamt der Stadt Bayreuth möglich. Im Zuge der Antragstellung müssen keine Nachweise oder Unterlagen vorgelegt werden. Nachweise über gestiegene Ausgaben für Energiekosten müssen Vereine erst im Jahr 2024 einreichen. Beispielsweise in Form einer Gegenüberstellung der Jahresrechnungen von 2021 und 2023.