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Entwarnung

Mutmaßlicher Giftköder nicht lebensbedrohlich – Polizei ermittelt dennoch weiter

Eine Meldung, die bei vielen Tierhaltern für große Besorgnis sorgte, findet nun eine teilweise Entwarnung: Ein im Leupser Weg in Lindenhardt ausgelegter Köder, der bei einem Hund zu gesundheitlichen Problemen führte, enthielt entgegen erster Befürchtungen keine lebensbedrohliche Substanz. Das hat das Gutachten des Bayerischen Landeskriminalamts ergeben. Dennoch führt die Polizei Pegnitz ihre Ermittlungen fort.

Der Vorfall: Hund nimmt „Leckerli“ auf und erkrankt

Anfang Dezember 2024 meldete sich ein besorgter Hundehalter bei der Polizei Pegnitz. Sein Vierbeiner hatte im Leupser Weg in Lindenhardt ein verdächtiges „Leckerli“ aufgenommen und zeigte kurz darauf gesundheitliche Probleme, die eine tierärztliche Behandlung erforderlich machten. Der Verdacht auf einen Giftköder lag nahe und sorgte für große Beunruhigung in der Gemeinde.

Untersuchung durch das Bayerische Landeskriminalamt bringt Klarheit

Die Pegnitzer Beamten übernahmen den Fall umgehend. Sie sicherten nicht nur Spuren am Fundort, sondern auch den vermeintlichen Giftköder selbst. Dieser wurde zur detaillierten Untersuchung an das Bayerische Landeskriminalamt geschickt, um den möglicherweise verwendeten Wirkstoff zu identifizieren. Das Ergebnis des Gutachtens liegt nun vor: Der Köder enthielt ein chemisches Gemisch, das vorübergehend Übelkeit beim Tier auslösen konnte. Eine tatsächlich lebensbedrohliche Substanz konnte jedoch nicht nachgewiesen werden.

Hund erholt sich vollständig – Ermittlungen wegen Verstoßes gegen Tierschutzgesetz

Die gute Nachricht für den betroffenen Hundehalter: Sein Vierbeiner hat sich vollständig von den gesundheitlichen Problemen erholt und keinerlei bleibende Schäden davongetragen.

Trotz dieser Entwarnung in Bezug auf die Lebensgefahr, führt die Polizei Pegnitz die Ermittlungen fort. Sie geht von einer vorsätzlichen Handlung aus und ermittelt unter anderem wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Auch wenn keine akute Lebensgefahr für das Tier bestand, ist das Auslegen eines solchen Köders eine strafbare Handlung. Eine entsprechende Anzeige wird der Staatsanwaltschaft Bayreuth vorgelegt. Ein mutmaßlicher Täter oder „Hundehasser“ konnte bislang jedoch nicht ermittelt werden.

Appell an Hundehalter: Achtsamkeit bei Spaziergängen

Die Polizeiinspektion Pegnitz nimmt diesen Vorfall zum Anlass, alle Hundehalter erneut zur Vorsicht aufzurufen. Es ist von größter Bedeutung, bei Spaziergängen stets aufmerksam zu bleiben und genau darauf zu achten, was die eigenen Tiere aufnehmen. Sollten Sie verdächtige Substanzen oder Köder entdecken, informieren Sie umgehend die Polizei.