Zuletzt aktualisiert am
Ermäßigungen an der vhs nur noch mit Sozialpass der Stadt Bayreuth
Die Gebührensatzung der Volkshochschule Bayreuth hat sich geändert. Ab 30. September haben nur noch Personen mit Sozialpass Zugang zu Ermäßigungen. Das schließt Menschen mit Wohnsitz im Landkreis aus.
Die Voraussetzungen für Ermäßigungen der Volkshochschule Bayreuth haben sich zum Beginn des Wintersemesters am 30. September 2024 geändert.
Keine Ermäßigungen mehr für Menschen aus dem Landkreis
Bisher musste ein Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen für einen Rabatt vorgelegt werden. Zum Beginn des neuen Semesters ist nun der Sozialpass der Stadt Bayreuth Voraussetzung für eine Ermäßigung. Der Sozialpass wird auf Antrag an Personen ausgestellt, die Sozialleistungen beziehen und ihren Erstwohnsitz in Bayreuth haben. Deshalb haben Menschen, die im Landkreis wohnen, ab jetzt keinen Zugang mehr zu Ermäßigungen bei der vhs Bayreuth. Die untenstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die Veränderungen bei den Ermäßigungen.
Ermäßigung bisher | Ermäßigung neu | |
---|---|---|
Bezug von ALG I | 20% | keine |
Bezug von Bürgergeld | 70% | 50% |
Bezug von Wohngeld | keine | 50% |
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz | Einzelfallbeurteilung bzgl. Anspruch und Höhe | 50% |
Wohnsitz außerhalb der Stadt Bayreuth | grundsätzlich ja | keine |
Vereinfachung sei Grund für die Änderung
Grund für die Änderung sei, dass die Beurteilung der Rabattansprüche vereinfacht werde, erklärt Martin Boekstiegel, Leiter der vhs Stadt Bayreuth in der Regionalausschuss-Sitzung am 1. Oktober. Die Ermäßigungsregelungen seien nun einfacher durchschaubar. “In Zukunft muss die vhs nicht mehr entscheiden, wer Anspruch auf Rabatte hat, sondern das Sozialamt”, sagte Boekstiegel. Etwa 20 Prozent aller Teilnehmenden an der Volkshochschule kämen aus dem Landkreis. Welcher Anteil davon bisher Ermäßigungen in Anspruch genommen habe, könne Boekstiegel nicht sagen.