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Neubau

Erweiterung einer Bayreuther Brauerei: Planungen zum Gewerbegebiet liegen aus

Wie könnte die Bebauung in Gewerbegebiet Oberobsang aussehen. Die Stadt Bayreuth abreitet an einem Plan.

Die Stadt Bayreuth erarbeitet derzeit die planungsrechtlichen Grundlagen für ein Gewerbegebiet in Oberobsang.

Wie die Stadt in einer Mitteilung an die Presse bekannt gibt, liegen die Planunterlagen ab Montag, 15. August 2022, aus.

Gewerbegebiet in Oberobsang: Planunterlagen der Stadt Bayreuth liegen aus

Das Gewerbeflächenpotenzial in Oberobsang soll für die Erweiterung einer Bayreuther Brauerei entwickelt werden, die an ihrem historisch gewachsenen Produktionsstandort über keine ausreichenden Entwicklungsmöglichkeiten verfügt.

Die Entwürfe für die diesbezüglichen Bauleitplanverfahren liegen von Montag, 15. August 2022, bis 29. September 2022 mit weiteren Fachgutachten und umweltbezogenen Informationen im Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, Öffentliche Planauflage (9. Obergeschoss), während der allgemeinen Dienststunden – Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr – öffentlich aus. Sie stehen während der Auslegungsfrist auch online auf der Homepage der Stadt unter www.bayreuth.de (Rubrik „Rathaus, Bürgerservice“ > „Planen, Bauen“) zur Verfügung. Lesen Sie auch: Neues, ambitioniertes Wohngebiet in Bayreuth.




Interessierte erhalten Auskunft zur Planung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung Ende Juli der vorliegenden Planung zugestimmt und die Verwaltung mit der Durchführung der weiteren planungsrechtlichen Schritte beauftragt.

Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern und sie zu erörtern. Gerne können Fragen telefonisch oder per Mail gestellt werden. Falls eine persönliche Einsichtnahme und Erörterung der Planung im Rathaus gewünscht wird, wird um Terminvereinbarung unter der Tel. 0921/25-1660 gebeten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen für Auskünfte grundsätzlich montags bis freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr und bei Bedarf am Nachmittag zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.