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Verpflichtend vegane Speisen im Wirtshaus: Das fordert eine Europäische Bürgerinitiative

Mindestens ein veganes Gericht auf der Speisekarte? Dies fordert die “Europäische Bürgerinitiative für vegane Mahlzeit”.

Die Europäische Kommission hat beschlossen, die „Europäische Bürgerinitiative für eine vegane Mahlzeit“ zu registrieren. Die Organisatoren der Initiative fordern ein Gesetz, das ausdrücklich die Bereitstellung veganer Alternativen vorsieht, und zwar in privaten und öffentlichen Räumen, in denen Speisen und Getränke verkauft werden.

Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur, kurz VEBWK, kritisiert diesen Vorstoß vehement.

Verpflichtendes veganes Gericht: “schlichtweg unsinnig”

Die “Europäische Bürgerinitiative für eine vegane Mahlzeit” argumentiert, dass das Gesetz dem aufkommenden kollektiven Bewusstsein für Tierrechte entgegenkommen und die Klimakrise bekämpfen würde – indem der Konsum von pflanzlichen Lebensmitteln erhöht und die Lebensmittelkosten gesenkt werden.

Die VEBWK steht dem ganzen jedoch sehr kritisch gegenüber. „Für uns ist dieser Vorstoß ein erschreckendes Beispiel dafür, wie weit es mit der Regulierungswut bereits gekommen ist“, sagt VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „die verpflichtende Bereitstellung von mindestens einem veganen Gericht ist schlichtweg unsinnig!“

Nur zwei Prozent vegan in Deutschland

Laut einer aktuellen Studie ernähren sich lediglich 2 Prozent der Deutschen vegan, so die VEBWK in einer Pressemitteilung. Das macht sich auch in der Nachfrage veganer Gerichte bemerkbar. „In einer bayerischen Traditionswirtschaft wird kaum jemand die vegane Alternative bestellen. Der Gastronom muss jedoch die entsprechenden Lebensmittel jederzeit bereithalten. Die Folge ist eine enorme Lebensmittelverschwendung – also genau das Gegenteil von dem, was die Organisatoren der Initiative eigentlich bezwecken wollen“, stellt die Geschäftsführerin fest.

Auch ist für Zimmermann der Hintergrundgedanke des Vorstoßes nicht ausgereift: „Wie das Verwaltungsgericht Berlin 2016 in Bezug auf die Schulverpflegung feststellte, gibt es keine rechtlichen Verpflichtungen, verschiedenen Ernährungsüberzeugungen zu berücksichtigen. Und sollte doch eine solche Gleichstellung erfolgen, müssten dann nicht im Gegenzug vegane Restaurants mindestens ein Fleischgericht anbieten?“ Lesen Sie auch: Die Stadt Bayreuth erlässt eine Allgemeinverfügung wegen der Geflügelpest.




Bürgerinitiative erfüllt formale Bedingungen

Die Europäische Bürgerinitiative erfüllt die formalen Bedingungen. Darum ist die Kommission der Ansicht, dass sie rechtlich zulässig ist. Zu diesem Zeitpunkt hat sie den Vorschlag jedoch nicht inhaltlich analysiert.

Nach der Registrierung haben die Organisatoren sechs Monate Zeit, um den Prozess der Unterschriftensammlung einzuleiten. Wenn eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungserklärungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission reagieren.