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Gericht

Frau aus Landkreis Bayreuth wurden vier Hunde weggenommen: Sie sollen unter starken Zahnschmerzen gelitten und ins Haus gemacht haben

Weil eine Frau im Landkreis Bayreuth ihre Dackel nicht mehr habe pflegen können, wurden sie ihr bereits 2019 weggenommen. Nun verhandelt das Verwaltungsgericht über den Fall.

Eine Frau aus dem Landkreis Bayreuth klagt gegen das Landratsamt Bayreuth – ihr waren bereits 2019 ihre vier Dackel abgenommen worden, da sie, nach Ansicht des Landratsamtes und des Veterinäramtes, die Hunde nicht mehr ordnungsgemäß habe betreuen können.

Am heutigen Dienstagnachmittag (14.09.2021) verhandelte das Verwaltungsgericht in Bayreuth erstmals über den Fall.

Frau im Kreis Bayreuth werden Hunde weggenommen

Angelika Schöner, vorsitzende Richterin im Verwaltungsgericht Bayreuth, schilderte zu Beginn der Verhandlung den Sachverhalt. Der Frau seien die Hunde abgenommen worden, als das Landratsamt einen Anruf von der Nachbarin erhalten hatte, dass die Hunde unbeaufsichtigt gewesen seien. Das Landgericht verhandelt derzeit über einen mutmaßlichen Totschlag im Landkreis Bayreuth.

Nachdem das Landratsamt die vier Dackel mitgenommen hatte, wurden verschiedene Zahnprobleme, unter anderem Zahnstein, festgestellt. Außerdem soll die Klägerin seit längerer Zeit die Pflege und die tierärztliche Versorgung der Hunde vernachlässigt haben. Sie sollen unter erheblichen Schmerzen gelitten haben, außerdem seien die Krallen viel zu lang gewesen.

Weiterhin hätte das Landratsamt das Haus der Klägerin in einem eingekoteten Zustand vorgefunden, was ebenfalls eine mangelhafte Pflege der Hunde nahe lege.

Hundebesitzerin im Kreis Bayreuth klagt – Hunde wären “frustriert” gewesen

Die Anwältin der Dackelbesitzerin, Doris Benker-Roth, hielt den Umgang mit dem Sachverhalt für zweifelhaft. Der Wegnahmebescheid der Hunde sei ihrer Meinung nach “rechtswidrig”, da das vollgekotete Haus und die mangelhafte Pflege nur eine “Augenblicksaufnahme” sei. Es gebe genug Zeugen, die bestätigen können, dass das Haus generell sauber und die Hunde gepflegt seien.

Nach Aussage der Klägerin sei das Verhalten ihrer Dackel zu diesem Zeitpunkt darin begründet, dass sie “frustriert” gewesen seien ob der mangelnden Nähe zu ihrem Frauchen. Sie habe in jenem Zeitraum fünf Wochen an Gürtelrose gelitten, weswegen die Hunde wochenlang nicht mehr mit ihr im Bett liegen und kuscheln durften. Außerdem musste sie wegen eines Gallensteins plötzlich ins Krankenhaus.

Ihrer Aussage nach jedoch hätte sie Hunde zu dieser Zeit ausreichend gepflegt. Die Hunde reagierten am Tag der Wegnahme mit Durchfall, was eine normale Reaktion bei starkem Stress sei, auch beim Menschen.

Hunde sollen im Kreis Bayreuth unter starken Zahnschmerzen gelitten haben

Nach Aussage des Landrats- und Veterinäramtes hätte man bei der Untersuchung der Hunde ein starkes Aufkommen an Zahnstein und Entzündungen gefunden. Dies hätte für Schmerzen gesorgt und könne sich außerdem bei Mangel einer Behandlung zu ernsthaften Krankheiten bei den inneren Organen entwickeln. Außerdem hätte man eine Knochenrückbildung diagnostiziert, die eine längerfristige mangelhafte Pflege suggeriere.

Die Klägerin wies die Vorwürfe von sich. Ihre Hunde seien immer als sehr lebhaft und schmusig wahrgenommen worden. So würden sich Tiere nicht verhalten, die an starken Schmerzen leiden. Einige der Beobachtungen seien auch erblich bedingt durch den Zuchthund, von dem ihre Dackel abstammen.

Weiterhin wäre es laut Benker-Roth wesentlich angebrachter gewesen, vonseiten des Veterinäramts nicht vorschnell zu handeln und sofort einen Wegnahmebescheid anzuordnen. Man hätte die Hundebesitzerin zuerst auffordern können, bei der gesundheitlichen Behandlung ihrer Tiere tätig zu werden und dann gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.

Beweisaufnahme wurde beantragt – und abgelehnt

Im Folgenden stellte Benker-Roth mehrere Anträge, um in dem Fall Zeugenbefragungen durchführen zu können. Damit wolle sie diverse Sachverhalte von einer objektiven Partei überprüfen lassen, unter anderem ob zum Zeitpunkt der Wegnahme die Hunde an lebensbedrohlichen Krankheiten ausgehend von ihren Zahnproblemen erkrankt waren, ob die Hunde einen ausreichenden Auslauf hatten und wie der Pflegezustand der Hunde war.

Die Beweisanträge wurden allesamt abgelehnt, da die Zeugen keine Sachverständigen seien, die eine gute Aussage über die Zustände der Hunde treffen können. Sie könnten lediglich, so Richterin Schöner, ihre Wahrnehmungen über den Zustand schildern, aber keine kompetente, vom Tierschutz ausgehende Aussage machen.

Im Anschluss der Verhandlung wurde über das Urteil beraten, welches den beiden Parteien zugestellt werde. Benker-Roth kündigte auf Nachfrage des bt schon an, Berufung einzulegen, sollte das Urteil aus ihrer Sicht negativ ausfallen.