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Freizeit

Nur wenige Freibäder öffnen im Kreis Bayreuth ab Montag

Die Freibäder im Kreis Bayreuth dürfen mit den neuen Corona-Lockerungen wieder öffnen. Doch nicht alle Freibäder im Kreis werden am Montag öffnen.

Ab Montag (8. Juni 2020) dürfen Freibäder in Bayern wieder öffnen. Das hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in einer Presskonferenz verkündet. Doch nicht alle Bäder im Kreis Bayreuth werden am Montag öffnen. Das Kreuzsteinbad in Bayreuth wird nicht am 8. Juni öffnen, wie Pressesprecher Jan Koch erklärt. Außerdem gelten in Freibädern gesonderte Corona-Regelungen.

Öffnung der Freibäder im Landkreis Bayreuth

  • Freibad Hollfeld öffnet ab dem 8. Juni
  • Freibad Waischenfeld öffnet ab dem 11. Juni
  • Freibad CabrioSol in Pegnitz öffnet ab dem 15. Juni
  • Waldschwimmbad Warmensteinach plant voraussichtlich am 27. Juni zu öffnen
  • Felsenwand Pottenstein hat noch keine konkreten Zeitpunkt der Öffnung
  • Freibad Bischofsgrün ist wegen Sanierung geschlossen

Freibad CabrioSol in Pegnitz

Das Freibad in Pegnitz im Landkreis Bayreuth wird nicht am 8. Juni öffnen. Projektleiter Sebastian Poppek erklärt: “Wir öffnen am 15. Juni.” Die Vorlaufzeit für eine Öffnung sei einfach zu kurz gewesen.

Für Gäste gelten dort folgende Regelungen: Eintrittskarten müssen vorher online per E-Ticket erworben werden. 200 Gäste dürfen gleichzeitig im Bad sein, erläutert Poppek. Diese Begrenzung sei für die Anfangszeit vorgesehen und könne danach auf 600 Gäste erhöht werden.

Im CabrioSol wird nur der Freibadbereich geöffnet. Dazu zählen nach Poppeks Angaben auch die Rutsche, das Sprung- und Solebecken.

Weiter besteht nach den Hygienevorschriften eine Maskenpflicht beim Betreten des Bades, in den Umkleidekabinen und im Toilettenbereich. “Auf der Liegewiese und im Wasser besteht keine Maskenpflicht”, stellt Poppek klar.

Auch die Abstandsregelung von 1,50 Metern gilt in Freibädern: „Wir schaffen das nur zusammen“, sagt Poppek. An der Umsetzung der Regelungen müssten sich die Gäste beteiligen, denn “mit einer reinen Kontrolle wird es nicht funktionieren”.

Freibad Hollfed

Das Freibad in Hollfeld wird am 8. Juni ab 10 Uhr öffnen. Auch hier gelten die verschiedenen Hygienevorschriften mit Abstand, Maskenpflicht sowie eine Begrenzung der Besucherzahl. Für Besucher gibt Robert Sebald vom Förderverein folgenden Rat: “Vorsichtshalber sollte der Bademeister des Freibads vor einem Besuch angerufen werden.” Dieser könne mitteilen, ob die Obergrenze der Besucher bereits erreicht ist. Alle Regelungen gibt es auf der Homepage der Stadt Hollfeld nachzulesen.

Waldschwimmbad Warmensteinach

Das Waldschwimmbad in Warmensteinach öffnet voraussichtlich Ende des Monats, teilt die Tourist-Information Warmensteinach auf Nachfrage mit. Der voraussichtliche Termin der Öffnung solle nach aktuellem Stand der 27. Juni 2020 sein.

Felsenbad Pottenstein

„Wir können nicht am Montag aufmachen“, sagt der Betreiber des Felsenbades Pottenstein, Dieter Bauer. Ein genauer Termin für die Öffnung stehe noch nicht fest. Das Freibad wird nicht geöffnet, da es noch keine konkreten Vorgaben vom Bayerischen Staatsministerium gebe, sagt Bauer. Diese brauche es unter anderem, da der Biergarten und das Freibad einen gemeinsamen Eingang haben. „Wir haben auch kein Interesse einen neuen Hotspot aufzumachen. Sicherheit geht vor”, sagt Bauer.

Städtisches Freibad Waischenfeld

 Auch das Freibad in Waischenfeld wird am 8. Juni nicht öffnen. Der voraussichtliche Starttermin ist der 11. Juni, teilt die Verwaltung Waischenfeld mit. Auf der Internetseite des Freibades gibt es auch die umfangreichen Corona-Regelungen: Unter anderem müssen sich die Besucher dort registrieren. Auch hier ist auf die Mundschutzpflicht sowie Abstandsregeln zu achten.

Freibad Bischofsgrün

Wegen der Sanierung des Freibads in Bischofsgrün bleibt das Bad geschlossen: „Bis auf weiteres ist nich an Öffnung zu denken“, teilt die Verwaltung mit.

Allgemeine Regeln in bayerischen Freibädern

Staatsregierung und ein Verein haben folgende Regelungen herausgegeben. Zu den grundlegenden Corona-Beschränkungen der Staatsregierung gehören folgende Regelungen:

  • Maskenpflicht (allerdings nicht auf Liegewiesen und im Wasser)
  • 1,50 Abstand
  • Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur mit erwachsener Begleitperson ins Freibad
  • Individuelle Obergrenzen für Besucher

Dabei gilt, dass die Freibäder individuelle Konzepte entwickeln.

Bayreuther Tagblatt - Christoph Wiedemann

 bt-Redakteur Online/Multimedia
Christoph Wiedemann