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Zuletzt aktualisiert am 17. Juli 2026 | 16:24

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Freiwillige Leistungen in Bayreuth bleiben weiter gedeckelt

von Michael Christensen

Vereine, Verbände und Körperschaften in Bayreuth dürfen auch 2027 nicht mit mehr Geld rechnen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat für die freiwilligen Leistungen erneut eine Nullrunde festgelegt. Grund dafür sind strenge Vorgaben der Regierung von Oberfranken.

©freepik
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Die freiwilligen Leistungen der Stadt Bayreuth an Vereine, Verbände und Körperschaften sollen auch im Haushaltsjahr 2027 nicht steigen. Das hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Zu den Empfängern solcher Zuschüsse zählen etwa die Tafel, die Schokofabrik, das Festival junger Künstler und zahlreiche Sportvereine. Damit gilt für die Vergabe im kommenden Jahr mindestens eine sogenannte Nullrunde im Vergleich zum laufenden Haushaltsjahr 2026. Zuschüsse dürfen demnach sinken, aber nicht wachsen. Wer neue Projekte fördern will, muss also an anderer Stelle kürzen.

Finanzreferent Michael Rubenbauer erinnerte im Ausschuss an die Vorgeschichte des Verfahrens. Bereits der Ältestenausschuss hatte im April 2005 beschlossen, die Vergabe freiwilliger Leistungen frühzeitig vorzuberaten, noch bevor Fachausschüsse und Haupt- und Finanzausschuss im Herbst final entscheiden. Diese erste Beratungsstufe soll den städtischen Haushalt 2027 nun vorbereiten.

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Neue Zuschüsse nur bei Kürzungen an anderer Stelle

Seit 2015 verfolgt Bayreuth ein festes Prinzip bei den freiwilligen Leistungen, das als freie Dispositionsmasse bekannt ist. Bis zum Haushalt 2021 setzte die Stadt den Gesamttopf für freiwillige Leistungen bei der Planung pauschal um zehn Prozent niedriger an, als er im Vorjahr tatsächlich ausgezahlt wurde. Diese zehn Prozent standen dann als frei verfügbare Mittel zur Verfügung, um neue oder innovative Projekte zu fördern oder einzelne bestehende Zuschüsse anzupassen. Am Ende landete die tatsächlich ausgezahlte Gesamtsumme dadurch wieder auf dem Niveau des Vorjahres. Sie stieg also nicht, auch wenn neue Empfänger hinzukamen.

Seit dem Haushalt 2022 verzichtet die Stadt auf diesen pauschalen Rechentrick. Stattdessen gilt: Will ein Referat einen neuen Zuschuss vergeben, muss es im Gegenzug konkret benennen, an welcher bestehenden Stelle dafür gekürzt wird.

Rubenbauer betonte, dass dieses Vorgehen kein neues Thema ist. „Wir haben da ein Verfahren entwickelt seit dem Jahr 2015 und haben das quasi den Referaten anheim gestellt, innerhalb der Referate hin und her zu switchen, damit die freiwilligen Leistungen nicht eingefroren sind“, erklärte er im Ausschuss. Dadurch bleibe der Gesamtbetrag stabil, ohne dass einzelne Vereine dauerhaft auf jede Anpassung verzichten müssten.

Regierung von Oberfranken mahnt zur Zurückhaltung

Hinter der strikten Linie steckt eine Auflage der Rechtsaufsicht. Die Regierung von Oberfranken übt als Rechtsaufsichtsbehörde die Kommunalaufsicht über die Stadt Bayreuth aus. Städte und Gemeinden benötigen für ihre Haushaltssatzung die Genehmigung der übergeordneten Bezirksregierung, sobald etwa Kredite aufgenommen werden oder die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Kommune gefährdet ist. Damit soll verhindert werden, dass sich Städte dauerhaft überschulden.

Die Regierung von Oberfranken knüpft ihre Genehmigung des städtischen Haushalts regelmäßig an die Bedingung, dass die freiwilligen Leistungen insgesamt nicht steigen dürfen. In einem Schreiben vom 21. Oktober 2025 wurde der Stadt empfohlen, diese Gesamtsumme weiter zu senken.

„Die Summe der freiwilligen Leistungen soll weiter reduziert werden“, zitierte Rubenbauer aus dem Schreiben der Regierung von Oberfranken. Das bedeute, dass eine Reduzierung zwar empfohlen werde, zwingend sei jedoch lediglich, die freiwilligen Leistungen nicht weiter zu erhöhen. Zusätzlich verlangt die Aufsichtsbehörde, das bereits vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept konsequent umzusetzen und fortzuschreiben. Für die Stadt bleibt damit wenig Spielraum. „Wir haben eigentlich keine Alternative“, so Rubenbauer im Ausschuss.

Vereine warten auf Auszahlung für 2027

Für Diskussionsbedarf im Ausschuss sorgte vor allem der Zeitplan. Stadtrat Stephan Müller (BG) wies darauf hin, dass Vereine ihre Förderanträge für 2027 bereits bis zum 31. Juli einreichen mussten. Gleichzeitig steht der aktuelle Haushalt noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Regierung. Auszahlungen für laufende Zuschüsse erfolgen deshalb bislang nur auf Einzelantrag in dringenden Fällen.

Rubenbauer beruhigte in seiner Antwort. „Ich kann jetzt nicht für die Regierung von Oberfranken sprechen, müssten bei der Regierung anfragen, aber ich würde mal sagen, in der direkten Auszahlung gibt es keine Probleme“, sagte der Finanzreferent. Die Kämmerei bearbeite tägliche Nachfragen der Vereine zügig. „Die Kämmerei gibt diese Dinge weiter und bislang habe ich noch keine freiwillige Leistung gesehen, die die Regierung von Oberfranken verhindert hat“, so Rubenbauer weiter.

Auf die Frage, wann der Haushalt zur Genehmigung eingereicht wurde, verwies Rubenbauer auf die üblichen Abläufe bei der Regierung. Diese habe den städtischen Haushalt in den vergangenen Jahren stets sehr spät genehmigt. „Ich habe es ja schon mal vorgetragen, hier im Vollzug ist es für uns kein Problem“, betonte er. Bislang seien alle Ersuchen der Stadt auf eine vorzeitige Freigabe, sowohl für freiwillige Leistungen als auch für neue Investitionsmaßnahmen, problemlos genehmigt worden. Eine konkrete Zusage zum endgültigen Genehmigungszeitpunkt konnte er dennoch nicht geben, da dieser allein bei der Regierung liege.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung fand schließlich einstimmig die Zustimmung des Gremiums. Für den Haushalt 2027 gilt damit verbindlich die Nullrunde als Grundlage für alle weiteren Beratungen.

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