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Polizei

Geisterradler verursacht Unfall in Bayreuth

In der Erlanger Straße in Bayreuth hat ein Radfahrer einen Unfall verursacht, weil er in falscher Richtung und auch noch auf dem Gehweg fuhr. Der Radler wurde bei dem Unfall verletzt.

Unfallhergang

Ein 34-jähriger Bayreuther fuhr mit seinem Rad gegen 16:00 Uhr im Bereich der Erlanger Straße Ecke Wolfsgasse. Er war entgegen der Fahrtrichtung auf dem linksseitigen Gehweg in Richtung Innenstadt unterwegs. Als ein 22-jähriger Autofahrer von der Wolfsgasse nach links in die Erlanger Straße einbiegen wollte, stießen die beiden Verkehrsteilnehmer zusammen.

Verletzungen und medizinische Versorgung

Durch den Aufprall auf den Pkw wurde der Radfahrer leicht verletzt. Er wurde mit einem Rettungswagen zur vorsorglichen Behandlung ins Klinikum Bayreuth gebracht.

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Polizeiliche Hinweise

Die Polizei weist erneut darauf hin, dass das Befahren des Gehweges mit dem Rad nur Kindern bis zu einem Alter von 10 Jahren erlaubt ist. Für alle anderen Radfahrer ist das Befahren des Gehweges, sofern es nicht durch Verkehrszeichen erlaubt ist, nicht gestattet. Zudem ist das Fahren entgegen der Fahrtrichtung, als sogenannter Geisterradler, verboten.

Rechtliche Konsequenzen

Das verbotswidrige Befahren des Gehweges und das Fahren als Geisterradler stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern geahndet werden. Im Falle eines Unfalls kann das Fehlverhalten des Radfahrers auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, beispielsweise Schadensersatzforderungen.