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Zuletzt aktualisiert am 23. Juli 2021 | 21:45

Recht

Studentin aus Bayreuth in Afrika vergewaltigt – Urteil 14 Jahre nach der Tat gefällt

Eine Studentin aus Bayreuth wurde 2007 in Afrika vergewaltigt. Das Landgericht Bayreuth hat nun nach 14 Jahren den Fall verhandelt.

Landgericht Bayreuth Archivfoto: bt-Redaktion
Landgericht Bayreuth Archivfoto: bt-Redaktion

Das Landgericht Bayreuth hat am Dienstag (20. Juli) einen Fall verhandelt, sich bereits 2007 zugetragen hat. Eine damals 21-jährige Studentin wurde im afrikanischen Ruanda vergewaltigt. Im Februar diesen Jahres fällte das Gericht ein Urteil in einem anderen Vergewaltigungfall.

Studentin aus Bayreuth in Afrika vergewaltigt – Landgericht Bayreuth verhandelt bemerkenswerten Fall

Es sollte ein ungewöhnlicher Prozess werden, den das Landgericht Bayreuth am Dienstag (20. Juli) verhandelte. Das lag am Angeklagten genauso wie an der Geschädigten. Das lag aber auch an der Tatzeit und den Plädoyers vor Gericht. Es ging um eine Vergewaltigung.

Und die lag bereits 14 Jahre zurück. Das Schöffengericht unter Führung von Richter Christian Dirmeier verhandelte den Vorwurf der Vergewaltigung gegen den heute 52-jährigen Morris M. Der soll 2007 eine damals 21-jährige Studentin aus Bayreuth vergewaltigt haben.

Zugetragen hat sich die Vergewaltigung laut Anklageschrift am 16. März 2007 in Kigali, der Hauptstadt Ruandas. Die Geschädigte hat zum damaligen Zeitpunkt in Bayreuth studiert und gelebt und dort nach ihrer Rückkehr aus Afrika Anzeige gestellt.

Bayreuther Studentin in Ruanda vergewaltigt – das ist damals in Afrika passiert

Die junge afrikaaffine Frau war damals privat auf der Durchreise von Uganda nach Kongo. Bei einem eintägigen Zwischenstopp in der ruandischen Hauptstadt Kigali habe sie Morris M. kennengelernt. Sie gingen abends aus. Alkohol habe laut des Angeklagten eine Rolle gespielt, ebenso Tanzen. Er selbst habe zudem Marihuana konsumiert.

Auf dem Nachhauseweg teilten sich die Geschädigte und der Angeklagte ein Taxi. Das blieb mangels Benzin jedoch liegen. Die beiden setzten ihren Weg zu Fuß fort. Plötzlich hat Morris M. die junge Frau gepackt und beide sind zu Boden gestürzt. Zwei Minuten lang hat der Angeklagte die damalige Studentin aus Bayreuth vergewaltigt, ehe sie sich befreien und flüchten konnte. So weit Richter Dirmeier zur Anklageschrift.

Verhandlung der Vergewaltigung am Landgericht Bayreuth: Angeklagter kommt direkt zur Sache

Der Verteidiger des Angeklagten räumte das alles so ein. Sein Mandat habe „in einem Mix aus Alkohol, Drogen und Erwartungen“ die Kontrolle über sich verloren. Da begann sein Mandant bereits neben ihm zu schluchzen. Er bereue die Tat und es tue ihm unendlich leid, was er der Frau angetan habe. Er sagte, er hätte seiner Familie und den eigenen Kindern geschadet. Er räumte die Vergewaltigung widerspruchslos ein.

Er habe sich 2007 im Urlaub in Ruanda befunden, dem Heimatland seiner Familie. Er hatte die spätere Geschädigte vor einem Einkaufszentrum kennengelernt und sich mit ihr abends verabredet. Die junge Frau, über die er hergefallen ist, konnte nicht mehr atmen und hatte Todesangst. Mit dem Mut der Verzweiflung wehrte sie sich, so gut sie konnte und konnte sich freikämpfen und flüchten.

2020 Täter sucht Kontakt zu seinem Opfer – 13 Jahre nach der Tat

In den Folgejahren der Tat habe sich M. wechselweise in Ruanda und seiner zweiten Heimat Belgien aufgehalten. Das schilderte der Opfer-Anwalt Volker Beermann als Nebenkläger. Dort war er auch zweimal kurzzeitig inhaftiert. Einmal – 2008 – für drei Tage, 2019 sei dann er von der Polizei abgeholt und inhaftiert worden. Dennoch sei der Ermittlungshaftbefehl nicht auf Dauer vollzogen worden.

Daraufhin habe der Täter von damals Bedenken bekommen, ob er tatsächlich ins Gefängnis gehen müsse. 2020 reiste er schließlich nach Ruanda aus, möglicherweise in Angst vor einer Auslieferung. Von dort nahm er Kontakt zu seinem damaligen Opfer auf.

Laut Nebenkläger Beermann kontaktierte Morris M. die Eltern der Frau. Die wiederum dachten, mit den ruandischen Behörden zu sprechen und verwiesen an ihre Tochter. Als die zurückrief, war ihre Überraschung groß, nicht die Behörden, sondern ihren Peiniger zu sprechen. Er bat um Entschuldigung, die Frau beendete das Gespräch.

Opfer trifft im Gerichtssaal auf ihren Vergewaltiger

Nach einer Pause kam es zur Aussage des Opfers. Die Gepeinigte betrat erstmals den Gerichtssaal. Das Gericht erlebte eine selbstbewusste und weit gereiste Frau, die mit beiden Beinen im Leben steht. Mit sicherer Stimme schilderte sie den Tathergang, der sich mit der Anklageschrift deckte.

Nach der Vergewaltigung habe ihr damaliger Professor von der Universität, den sie im Kongo treffen wollte, vor Ort geholfen. Etwa ein halbes Jahr nach der Tat hat sie in Bayreuth psychologische Hilfe in Anspruch genommen, berichtete die Frau.

Angeklagter zu Ausgleichszahlung an Opfer bereit

Ende 2020 erging schließlich die Anklageschrift am Bayreuther Landgericht. In Bayreuth hatte die damalige Studentin den Fall zur Anzeige gebracht. Im Anschluss stand eine Ausgleichszahlung vom Täter an das Opfer im Raum. Sie wäre überhaupt Voraussetzung gewesen, dass der Täter in Reichweite einer Bewährungsstrafe bleibe – und die wurde tatsächlich geleistet. 5.000 Euro sollte die Geschädigte von Morris M. erhalten.

Dieses Geld wolle sie für behinderte Kinder in Sambia spenden. Dieses Land liegt ebenfalls in Afrika. Mit dieser Information überraschte sie nicht nur das Gericht, sondern beeindruckte es regelrecht. Ihr Anwalt Beermann bestätigte, dass das Geld für seine Mandantin vom Täter bereits auf seinem Konto eingegangen sei.

Nach den Ausführungen des Opfers bat der Angeklagte um das Wort. Es wurde ihm erteilt und er wandte sich direkt an die Frau. Es kam zum ersten direkten Blickkontakt. Erneut entschuldigte er sich bei ihr – und zwar „aus tiefstem Herzen“. Die Frau nahm die Entschuldigung an, vergeben konnte sie ihm jedoch noch nicht.

Aussicht auf geringeres Strafmaß trotz Vergewaltigung

Richter Dirmeier erklärte zusammenfassend, dass das Strafmaß bei solch einem Vergehen zwischen zwei und 15 Jahren Haft läge. Die besonderen Umstände des Täters erlaubten jedoch eine Verschiebung des Strafrahmens. „Selten ist ein Geständnis so von Reue getragen worden wie heute. Bei der Tat habe es sich offenkundig um einmalige Spontanität des Vergewaltigers gehandelt“, sagte Dirmeier.

Dazu komme die Zahlung von 5.000 Euro des heute praktisch mittellosen Täters. Sein bedingungsloses Geständnis nach 14 Jahren bringe die Verhandlung erheblich voran. Ein Strafrahmen von sechs Monaten Haft bis zu elf Jahren und drei Monaten sei demnach realistisch.

Das beantragten Staatsanwalt und Verteidigung in den Plädoyers

Staatsanwalt Hoffmann hielt dem Angeklagten in seinem Plädoyer zugute, dass er sich bereits 2020 entschuldigt habe und er keine Vorstrafen habe und die Tat glaubhaft vor Gericht unter Tränen einräumte. Dennoch: Es handle sich um eine Vergewaltigung. Die sei mit zwei Jahren Haft und einer Geldauflage von weiteren 3.000 Euro zu bestrafen. Opferanwalt Beermann schloss sich der Staatsanwaltschaft inhaltlich an.

Was in anderen Verfahren eine faustdicke Überraschung sein mag, deutete sich beim Plädoyer der Verteidigung nach diesem Tag längst an: Verteidiger Stefanos ging inhaltlich mit der Staatsanwaltschaft mit. Alles sei bereits richtig gesagt worden. Jedoch plädierte er für eine Bewährungsstrafe, damit sein reumütiger Mandat möglichst ein neues Leben beginnen könne.

Vergewaltigung nach 14 Jahren – so hat das Gericht geurteilt

Und so sollte es auch kommen. Richter Dirmeier verurteilte Morris M. nach einer weiteren Pause zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Die Bewährungszeit dauert drei Jahre lang. Der Richter nannte die Vergewaltigung eine „gravierende Tat“. Das Urteil ist deshalb „keineswegs ein Selbstläufer“. Dank des glaubhaften Geständnisses habe das Urteil „gerade noch zur Bewährung ausgesetzt werden können“.

Ein anderer aufsehenerregender Fall vor dem Landgericht Bayreuth endete im Jahr 2020 mit einem Urteil zu lebenslanger Haft.

Der Angeklagte und sein Verteidiger nahmen das Urteil an und verzichten auf eine Revision. Auch der Staatsanwalt und die Nebenklage signalisierten, auf weitere Rechtsmittel zu verzichten.

Jürgen Lenkeit

 bt-Redakteur Online/Multimedia
Jürgen Lenkeit

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