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Coronavirus

Bayerns Regierung ermuntert Städte und Landkreise wegen Corona zu Alkoholverboten

Wird es künftig in Bayern ein Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen geben? Das Bayerische Staatsministerium ermutigt Städte und Landkreise nun, solche Verbote im öffentlichen Raum zu prüfen. 

In dieser Woche hat es bereits zwei Pressekonferenzen der bayerischen Staatsregierung gegeben. Am Montag (27.7.2020) meldete sich der bayerische Ministerpräsident Markus Söder selbst zu Wort, am Dienstag führte Florian Herrmann durch die Pressekonferenz. Unter anderem wurde über ein Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen gesprochen.

Bayern: Alkoholverbot in der Öffentlichkeit?

Keine Angst: Es geht nicht darum, generell Alkohol in der Öffentlichkeit zu verbieten. Der Staatsregierung geht es nur darum, das Infektionsrisiko zu minimieren. Denn erfahrungsgemäß würde insbesondere gemeinsames Alkoholtrinken in größeren Zusammenkünften in der Öffentlichkeit “zu einer verstärkten Missachtung der nötigen Infektionsschutzregeln” führen. Das sei, laut Staatsministerium, eine erhebliche Ansteckungsquelle.

“Die kreisfreien Städte und Landkreise werden daher nachdrücklich ermuntert, an einschlägigen Örtlichkeiten ihrer jeweiligen Zuständigkeit Alkoholverbote im öffentlichen Raum zu prüfen”, heißt es aus dem bayerischen Staatsministerium. Deswegen sollen Städte und Landkreise so schnell wie möglich “die nötigen rechtlichen Handreichungen” bekommen.

Alkoholverbot in Bamberg

In Bamberg gab es bereits vom 3. bis 24. Juli 2020 ein sogenanntes Stehbier-Verbot. Diese Maßnahme habe durchaus Wirkung gezeigt, denn das Sandgebiet, die Innenstadt und das Umfeld der Unteren Brücke seien weniger frequentiert als sonst gewesen, berichtet die Stadt Bamberg.

Nach Ende des Verbots berichtete die Polizei von “sandkerwaähnlichen Zuständen” am Samstagabend (25.7.2020). Dabei hätten Gastronomen bis weit nach 22 Uhr Alkohol verkauft. Menschenansammlungen hätten sich gebildet, Abstandsregeln und Hygienevorschriften seien weitgehend ignoriert worden. Zudem hätten viele Besucher sogar massiven Druck auf die Servicekräfte in den Gaststätten ausgeübt, wenn der Ausschank von Alkohol verweigert wurde, berichtet die Stadt Bamberg.

Jetzt wurde das Verbot erneuert und gilt bis einschließlich 25. August 2020. Die Stadt hat gemeinsam mit der Polizei analysiert, wie sich die Menschen nach dem Ende des Verbots verhalten haben.

Deswegen ist der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken im Bereich von Sandgebiet, Unterer Brücke, Obere Brücke, Obstmarkt und Gabelmann in Bamberg ab 20 Uhr Freitags, Samstags und vor gesetzlichen Feiertagen wieder verboten. Außerdem wird das Verbot in der Zeit von Donnerstag 20.8. bis einschließlich 25.8.2020 ausgeweitet.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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