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Haftbefehl, Crystal, Einhandmesser: 43-Jähriger nach Spielhallen-Kontrolle in JVA
Eine Routinekontrolle in einer Spielhalle ist für einen 43-Jährigen Mann nach hinten losgegangen: Die Beamten der Zentralen Einsatzdienste Bayreuth erkannten ihn sofort wieder. Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor. Am Wochenende kam er in eine Justizvollzugsanstalt – mit gleich mehreren neuen Strafanzeigen im Gepäck.
Festnahme in der Spielhalle
Die Polizei traf den amtsbekannten Mann am Freitagabend in einer Bayreuther Spielhalle an. Den Beamten war bereits bekannt, dass er per Haftbefehl gesucht wurde. Sie nahmen ihn direkt vor Ort fest.
Bei der anschließenden Durchsuchung wurde es für den 43-Jährigen nicht besser: Die Polizisten fanden eine geringe Menge Crystal sowie ein Einhandmesser bei ihm. Solche Funde sind bei Kontrollen der Zentralen Einsatzdienste keine Seltenheit.
Frisiertes E-Bike als zweites Problem
Schon vor der Festnahme war der Mann mit einem E-Bike unterwegs gewesen. Die Beamten nahmen das Gefährt genauer unter die Lupe – und wurden fündig: Es war manipuliert worden. Bis zu 40 km/h schnell konnte das Bike fahren, sogar ganz ohne Tretunterstützung.
Genau das macht aus einem vermeintlichen Fahrrad rechtlich ein Kraftfahrzeug. Wird die elektrische Unterstützung nicht mehr beim Treten ausgelöst, sondern läuft der Motor von sich aus, gilt das Gefährt als Kleinkraftrad – mit allen Konsequenzen: Zulassungspflicht, Versicherungskennzeichen und ein Führerschein der Klasse AM werden nötig.
Weil drogentypische Anzeichen erkennbar waren, musste der 43-Jährige zudem eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Nun erwarten ihn zusätzlich Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln.
Was bedeutet ein frisiertes E-Bike rechtlich?
Wer sein Pedelec so tunt, dass es schneller als 25 km/h fährt oder ganz ohne Treten beschleunigt, bewegt sich nicht mehr im Fahrradrecht. Ohne Betriebserlaubnis, Versicherungskennzeichen und passenden Führerschein drohen empfindliche Strafen – Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz gelten als Straftaten und können mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden.
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FAQ
Weshalb wurde der Mann umgehend festgenommen?
Nach Angaben der Polizei lag gegen den 43-Jährigen bereits im Vorfeld ein Haftbefehl vor. Dies war den Polizeibeamten vor Ort bekannt, weshalb der Mann umgehend festgenommen wurde.
Was ergaben die weiteren Untersuchungen?
Im Verlauf der Untersuchungen konnte sowohl eine geringe Menge der gefährlichen und in Deutschland strengstens verbotenen Droge Crystal, als auch ein Einhandmesser bei dem 43-Jährigen festgestellt werden. Außerdem konnte bei seinem E-Bike zahlreiche Manipulationen festgestellt werden. Außerdem wies er drogentypische Anzeichen auf.
Welche Folgen hat der Vorfall?
Den Mann erwarten nun aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und den Besitz von verbotenen Betäubungsmitteln erneut Strafanzeigen. Zurzeit befindet er sich in einer Justizvollzugsanstalt.












Eine Tradition geht 2027 zu Ende @bt-Redaktion
Symbolbild: Abgebrannter Dachstuhl ©Pixabay