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Coronavirus

Gesundheitsminister Holetschek: So soll die Impfpflicht in Bayern umgesetzt werden – Bußgelder und Betretungsverbote möglich

Ab 16. März 2022 gilt in Bayern die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Gesundheitsminister Holetschek (CSU) äußert sich zur Umsetzung.

Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht startet in Bayern ab dem 16. März 2022.

Wie diese genau umgesetzt werden soll, erklärt der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetscheck (CSU) in einer Pressemitteilung.

Impfpflicht in Bayern: Stufenverfahren für Mitarbeiter im Gesundheitssektor

Konkret wird Bayern die Impfpflicht in einem gestuften Verwaltungsverfahren umsetzen, wie es in der Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege heißt. Sie werde in ähnlicher Form wie auch in Nordrhein-Westfalen umgesetzt, heißt es in der Mitteilung weiter.

Für Bayern bedeutet dies: Die Einrichtungen melden ab dem 16. März zunächst die noch ungeimpften Mitarbeiter und solche, die keinen gültigen Genesenenstatus oder ein ärztliches Attest, welches begründet das sie sich nicht impfen lassen können, vorgelegt haben. Für diese Personen gibt es dann vom Gesundheitsamt die Möglichkeit einer Impfberatung, falls die Betroffenen ihre Entscheidung überdenken möchten.




Holetschek: Ziel ist es, so viele wie möglich von Impfung zu überzeugen

Wird die Impfpflicht nach dem Beratungsangebot nicht wahrgenommen, gibt es eine förmliche Aufforderung zur Vorlage des gesetzlich festgelegten Nachweises beim Gesundheitsamt. Sollte der Mitarbeiter darauf weiter nicht reagieren, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Als letztes Mittel kann für diesen ein Betretungsverbot verhängt werden.

Gesundheitsminister Holetschek erläutert zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht: „Ziel ist es, noch möglichst viele ungeimpfte Mitarbeitende in den betroffenen Bereichen von einer Impfung zu überzeugen. Hier setzt die Bayerische Staatsregierung auch auf den neuen, proteinbasierten Novavax-Impfstoff. Wir haben Rückmeldungen der Verbände, dass dieser Impfstoff bei Menschen auf Akzeptanz stoßen kann, die sich mit den bislang vorhandenen und erprobten Impfstoffen nicht impfen lassen möchten.“

Betretungsverbote sollen erst ab dem Sommer 2022 gelten

Holetschek betont aber die Möglichkeit der Einzelfallprüfung: „Hierbei wird im Einzelfall jeweils auch die Einrichtung angehört werden, um bei der Entscheidung den Aspekt der Versorgungssicherheit angemessen berücksichtigen zu können. Denn eine planbare Versorgung von Patienten und Bewohnern von Einrichtungen muss stets gewährleistet bleiben.“

Der Minister rechne aber aufgrund des gestuften Verfahrens erst im Sommer mit eventuellen Betretungsverboten. Für neu angestellte Mitarbeiter werde die Impfpflicht ab dem 16. März direkt greifen. Das heißt, dass diese vor Arbeitsbeginn einen Impfnachweis vorlegen müssen.

Holetschek: „Armutszeugnis für die Bundesregierung“

Holetschek muss im Bezug auf eine generelle Verpflichtung zur Impfung aber feststellen: „Auch beim Thema der allgemeinen Impfpflicht ist der Bund leider keinen Millimeter vorangekommen. Bei einem erneuten Gespräch haben die Verbände im Gesundheitswesen klargemacht, dass dies ein fatales Signal an die Beschäftigten ist, das den Einrichtungen die Überzeugungsarbeit massiv erschwert.“ Das Ziel des Schutzes der vulnerablen Personen sei nur realisierbar, wenn deren Angehörige und sie selbst geimpft sind. Die einrichtungsbezogene sollte nur der allgemeinen Impfpflicht vorausgehen, so der Minister. Die Berliner Planlosigkeit bezeichnet er als „Armutszeugnis für die Bundesregierung“.