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Finanzen

Gewerkschaft in Bayreuth: Mindestlohnerhöhung „nicht angemessen“

Seit dem 1. Januar 2022 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 9,82 Euro. Die Erhöhung zeigt laut ver.di jedoch nur leichte Effekte in Oberfranken.

Seit dem 1. Januar 2022 gilt in Deutschland ein neuer Mindestlohn. Dieser lag zuvor bei 9,60 Euro. Seit Jahresbeginn jedoch sollen mindestens 9,82 Euro stündlich an Arbeitnehmer bezahlt werden.

Das bt hat sich in Bayreuth umgehört, was Gewerkschaften von dem Schritt halten.

Bayreuth: ver.di Oberfranken-Ost mit neuer Lohnhöhe nicht zufrieden

„Die Erhöhung des Mindestlohns auf 9,82 Euro ist nicht angemessen“, sagt Paul Lehmann, stellvertretender Bezirksgeschäftsführer der ver.di Bayreuth auf Anfrage des bt. Bei einer Inflation von derzeit 5,2 Prozent, steigenden Mieten, Erhöhung der Energiepreise sowie steigenden Lebensmittelpreise reiche eine Erhöhung des Mindestlohns auf 9,82 Euro nicht aus, rechnet er vor. Im Jahr 2022 ändern sich in Deutschland neben dem Mindestlohn auch diese gesetzliche Vorgaben.

Wer von diesem Geld ansatzweise gut über die Runden käme, wenn davon noch die Miete, Strom und weitere Ausgaben finanziert werden müssen, könne zurecht als LebenskünstlerIn bezeichnet werden, sagt Lehmann. Ein Mindestlohn von deutlich über 12 Euro wäre daher angemessen als unterste Grenze.

Lehmann fordert außerdem, dass Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Tarifverträge seien ein sehr wirksamer Schutz vor Armut.

Frauen profitieren am meisten von Mindestlohnerhöhungen

Profiteure der Erhöhung des Mindestlohns seien über die Branchen hinweg in der Mehrheit Frauen, so der stellvertretende ver.di-Bezirksgeschäftsführer Oberfranken-Ost. Denn es seien insbesondere Frauen, die in den Niedriglohnsektoren des Einzelhandels und der Gastronomie beschäftigt sind.

Spürbar positive Effekte der Mindestlohnerhöhung in Oberfranken erwartet Lehmann nicht unterhalb von 12 Euro.