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Zuletzt aktualisiert am 19. September 2025 | 14:21

Politik

Gleichbehandlung in der Sportförderung: „Das Fass wurde schon aufgemacht“

von Michael Christensen

In Bayreuth sorgt die Sportförderung für Diskussionen: Die Bayreuther Gemeinschaft beantragt höhere Zuschüsse für zwei Vereine mit eigenen Sportanlagen – und beruft sich dabei auf das Prinzip der Gleichbehandlung. 

Symbolbild, erstellt mit KI
Symbolbild, erstellt mit KI

Die Diskussion über die Sportförderung im Haupt- und Finanzausschuss am 17. September 2025 drehte sich um das Thema Gleichbehandlung in der sportlichen Förderung. Die Bayreuther Gemeinschaft (BG) hatte beantragt, die Sanierungsmaßnahmen des BSC Saas Bayreuth und der Bayreuther Turnerschaft mit einem Zuschuss von 15 Prozent zu fördern – statt der üblichen zehn Prozent.

Hintergrund der Diskussion ist die höhere finanzielle Belastung von Vereinen mit eigenen Sportanlagen, die im Gegensatz zu Hallenvereinen städtische Infrastruktur nicht nutzen, sondern selbst unterhalten und instand halten müssen. Einen Artikel über den Antrag gab es bereits im Juli.

Präzedenzfall und Gleichbehandlung

Stephan Müller (BG) verwies auf einen Präzedenzfall. Die Forderung nach Gleichbehandlung ist laut seinem Antrag so begründet: Bereits 2021 wurde der Antrag auf eine generelle Erhöhung auf 20 Prozent zwar abgelehnt – allerdings mit dem Hinweis, dass der Stadtrat im Einzelfall auch höhere Förderquoten zulassen könne.

„Mit dieser Begründung wurde der SpVgg Bayreuth […] eine Förderung von 15 Prozent gewährt – selbstverständlich auch mit unserer Zustimmung.“

Die Förderung soll in das noch nicht realisierte Nachwuchsleistungszentrum der SpVgg Bayreuth fließen.

Verwaltung und Richtlinien

Oberbürgermeister Thomas Ebersberger wies auf die bisherigen Richtlinien hin:

„Seit 2017 ist die Praxis, bei zehn Prozent zu bleiben. Ein einziges Mal wurde abgewichen, beim Nachwuchsleistungszentrum der SpVgg, weil dort erhebliche Beträge notwendig waren.“

Eine Erhöhung auf 15 Prozent, wie im Antrag der BG gefordert, würde automatisch die Verpflichtung nach sich ziehen, diesen Satz auch allen anderen Vereinen zu gewähren, heißt es aus der Verwaltung. Nach dem Prinzip der Gleichbehandlung, so Ebersberger, „das Fass wollen wir nicht aufmachen.“

Zudem sei der Zuschuss für die Turnerschaft abzulehnen, da die Dachertüchtigung auf einen Sturmschaden zurückgehe, der Sache der Versicherung sei.

Im Laufe der Diskussion stellte sich jedoch heraus, dass dies ein Fehlschluss war, denn bei der BTS-Turnhalle ging es nicht um den genannten Sturmschaden.

„In unseren Richtlinien haben wir zehn Prozent definiert, von dem nur in begründeten Einzelfällen abgewichen werden kann. Die jetzigen beiden Anträge sind es nicht“, so Stefan Specht (CSU). Er wies zudem auf die finanziellen Rahmenbedingungen hin: „Wenn wir ehrlich sind, müssten wir die Quote insgesamt für alle Vereine erhöhen. Aber das ist momentan nicht darstellbar.“

Bedeutung der Vereine für die Stadt

Thomas Bauske (SPD) betonte die gesellschaftliche Rolle der Sportvereine:

„Wir dürfen nicht vergessen, die Vereine machen ein Angebot für unsere Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Ohne dieses Angebot wäre Bayreuth ärmer, und viele Sportmöglichkeiten würden wegfallen.“

Gleichzeitig forderte er klare Förderkriterien, um Ungerechtigkeiten zu vermeiden: „Herr Oberbürgermeister, Sie haben das Fass selbst schon aufgemacht.“

Sabine Steininger (Die Grünen) hob die besondere Belastung von Vereinen mit eigenen Liegenschaften hervor, wie sie auch im Antrag dargelegt wird. „Die Vereine haben einen wesentlich größeren Aufwand, diese in Schuss zu halten.“ Sie stellte klar, dass die Dachertüchtigung der BTS-Tennishalle nicht durch einen Sturmschaden veranlasst wurde, sondern auf die ohnehin vorhandenen Schwächen der Halle abzielte.

Zudem unterstrich sie den sportlichen Nutzen:

„Die BTS hat ein Leistungszentrum, und es trainieren Athleten aus verschiedenen Sparten wie Rollkunstlauf, Speedskating, Trampolin, Fechten und Bogenschießen.“

Sie verwies auf die Richtlinien des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV), die neben Neubauten auch Maßnahmen zur Ertüchtigung, Sanierung oder zum Erhalt von Sportstätten förderfähig machen.

Kritik an der Verwaltung

Christoph Süß (JB) äußerte Zweifel an der Beschlussvorlage der Verwaltung und bemängelte mangelnde Kommunikation mit den Vereinen: „Optimal ist das nicht gelaufen. Ich fühle mich nicht in der Lage, so zu entscheiden, wie die Verwaltung es will.“

„Wir sollten das in einer der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzungen sauber aufbereiten. Auch die Kommunikation mit der Turnerschaft sollte nochmal gesucht werden, damit wir eine gescheite Entscheidungsgrundlage haben.“

Luisa Funke-Barjak (FDP) forderte einen übergreifenden Blick auf die Sportförderung: „Wir müssen uns anschauen, welche Vereine welche Sportstätten nutzen, wo es Synergien gibt und welche Kapazitäten vorhanden sind.“

Formale Gründe und Ausblick

Rechtsreferentin Ruth Fichtner erläuterte, dass die Richtlinien vorrangig Neubauten oder Erweiterungen fördern, nicht jedoch statische Dachertüchtigungen.

Stephan Müller widersprach entschieden: „Die statische Ertüchtigung einer Dachkonstruktion nur als nicht zuschussfähig zu betrachten, ist für mich nicht nachvollziehbar.“ Er kritisierte stark die Vorbereitung der Verwaltung auf den Termin und warf dem Oberbürgermeister vor, für die SpVgg ungleich zu werben.

Hintergrund ist ein Brief, in dem der OB Förderung für die Vereinsförderung der SpVgg bewilligte, nachdem diese eine Crowdfunding-Kampagne gestartet hatte. „Ich habe das Gleiche für EHC und BBC gemacht“, erwiderte Ebersberger.

Die Sitzung endete mit dem Beschluss, den Antrag zu vertagen. Damit sollen alle Anträge und Förderungen noch einmal geprüft, gebündelt und den Stadträtinnen und Stadträten klar dargelegt werden.

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