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Großes Ziel, kleine Ausbeute: Bürokratieabbau in Bayreuth
Das Bayerische Modellregionengesetz sollte Kommunen mehr Freiheit bei lästigen Vorschriften geben. Bayreuth sammelte zahlreiche Ideen für den Bürokratieabbau. Am Ende blieben nur zwei antragsfähige Vorschläge übrig, was für Enttäuschung im Ausschuss sorgte.
Bayreuth wollte beim Bürokratieabbau vorangehen, doch die Ernüchterung folgte schnell. Grundlage war das Bayerische Modellregionengesetz, kurz BayMoG, das am 16. Mai 2026 in Kraft trat. Es erlaubt Kommunen, befristet von bestimmten Landesvorschriften abzuweichen. Nach eingehender Prüfung blieben von zahlreichen Vorschlägen aus der Verwaltung letztlich nur zwei übrig, die tatsächlich für einen Antrag infrage kommen.
Noch am Tag des Inkrafttretens reagierte die Bayreuther Gemeinschaft-Fraktion. Sie stellte einen Antrag, um sicherzustellen, dass sich Bayreuth an dem Modellversuch beteiligt. Schließlich soll laut Fraktion jeder Regierungsbezirk mindestens eine Modellregion erhalten. Warum also nicht Bayreuth und möglichst auch gemeinsam mit dem Landkreis?
Modellregionengesetz Bayreuth: Enge Grenzen für Ausnahmen
Rechtsreferentin Ruth Fichtner erläuterte im Haupt- und Finanzausschuss die rechtlichen Hürden des Gesetzes. Demnach dürfen nur bayerische Landesvorschriften betroffen sein. Bundes- oder Europarecht scheidet automatisch aus. Zudem muss die Regelung der Erfüllung kommunaler oder behördlicher Aufgaben dienen.
Weitere Einschränkungen kommen hinzu. Verfassungsnormen sind grundsätzlich ausgeschlossen, ebenso Regelungen, deren Aussetzung die öffentliche Sicherheit gefährden könnte. Beides ist nachvollziehbar.
Bereits im Februar 2026 hatte die Verwaltung deshalb alle städtischen Dienststellen um Vorschläge gebeten. Zur Prüfung sagte Fichtner im Ausschuss:
„Wir mussten leider feststellen, dass etliche der vielen guten Ideen und Anregungen der verschiedenen Dienststellen nicht zur Antragstellung geeignet sind.“
Der Grund liegt im Gesetz selbst: Es erlaubt nur, eine bestehende Vorschrift komplett auszusetzen. Eine inhaltliche Anpassung oder Vereinfachung der Regelung ist dagegen nicht möglich. Genau das hätten viele Vorschläge der Dienststellen jedoch gebraucht.
Mehrere Ämter wünschten sich, unterschiedliche Jahresberichte zur Abfallwirtschaft künftig in einem einzigen Bericht zusammenzufassen. Dafür hätte es jedoch eine neue, kombinierte Regelung gebraucht, keine bloße Streichung der bestehenden Vorschriften. Auch der Vorschlag, den Kontenrahmen für die kommunale Buchführung zu verkleinern, scheiterte aus demselben Grund.
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Nur Feuerwehrrichtlinie und Schulrecht bleiben übrig
Von den zahlreichen Vorschlägen der Dienststellen erfüllten letztlich lediglich zwei die strengen Voraussetzungen. Der erste betrifft die bayerische Richtlinie „Flächen für die Feuerwehr“. Sie regelt Zufahrten und Aufstellflächen für Einsatzfahrzeuge, obwohl die bundesweit gültige DIN 14090 dieselben Inhalte bereits ausführlicher abdeckt.
Auch der Landesfeuerwehrverband Bayern sowie die Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehr-Leiter unterstützen eine Aussetzung der Richtlinie. Derzeit müssen sich Brandschutzdienststellen laut Fichtner rechtlich stets auf beide Regelwerke gleichzeitig berufen, was den Verwaltungsaufwand unnötig erhöht.
Der zweite Vorschlag betrifft das Widerspruchsverfahren im Schulrecht. Seit der Corona-Pandemie ist die Zahl der Widersprüche gegen Schulbescheide deutlich gestiegen, berichtet Fichtner, während kaum einem davon stattgegeben wurde. Eine Aussetzung des entsprechenden Paragrafen soll die Hürde erhöhen, weil Betroffene dann direkt klagen müssten, was in der Regel mit Kosten verbunden ist. Diesen Antrag will Bayreuth gemeinsam mit dem Landkreis stellen, der bereits selbst aktiv geworden ist.
Andere oberfränkische Städte sehen es ähnlich
Oberbürgermeister Andreas Zippel berichtete zudem von Gesprächen mit den Landtagsabgeordneten des Wahlkreises. Dabei habe er deutlich gemacht, dass echter Bürokratieabbau oft nicht die Abschaffung, sondern die Änderung von Gesetzestexten erfordere.
Ein Blick auf andere oberfränkische Städte bestätigt den begrenzten Nutzen des Gesetzes. Bamberg verzichtet demnach bereits komplett auf eigene Anträge. Hof und Coburg prüfen zwar noch, fanden aber bislang ebenfalls kaum geeignete Vorschläge.
Stadtrat Stefan Specht fasste die Stimmung im Ausschuss zusammen: Das Modellregionengesetz sei „kein Bürokratieabbau-Wunder“. Wegen der engen inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben bringe die Umsetzung selbst einigen bürokratischen Aufwand mit sich.
Auch Stadtrat Frank Hofmann, der den Antrag gemeinsam mit Stephan Müller gestellt hatte, äußerte seine Enttäuschung und sprach von einem „kleinen Schlag ins Gesicht“, nachdem sich die Hoffnung auf mehr landesrechtliche Spielräume nicht erfüllt hatte.
Müller kritisierte: „Sie haben im Wahlkampf alle Bürokratieabbau großgeschrieben. Und wenn man es angeht, funktioniert es nicht, weil EU-Recht oder irgendjemand dagegensteht. Schon schade.“
Wie es weiter geht
Der Ausschuss stimmte den beiden verbleibenden Anträgen letztlich einstimmig zu. Die Stadt will sie nun beim Bayerischen Innenministerium für eine Dauer von 24 Monaten einreichen, sofern der Stadtrat weitere Schritte beschließt.












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