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Silvester

Harte Regeln zu Silvester in Bayreuth: Stadt verschärft Coronamaßnahmen

Bund und Freistaat haben für den Jahreswechsel 2021 strenge Regeln erlassen. Die Stadt Bayreuth verschärft diese nun weiter.

Das Corona-Infektionsgeschehen in Bayreuth ist weiterhin dynamisch. Daher hat die Stadt Bayreuth laut einer Mitteilung für den Bereich der Innenstadt öffentliche publikumsträchtige Plätze und Straßen festgelegt, auf denen und in deren Umfeld im Zeitraum vom Freitag (31. Dezember 2021, 15 Uhr) bis Samstag (1. Januar 2022, 9 Uhr) Ansammlungen von mehr als zehn Personen untersagt sind.

Über zehn Personen hinausgehende Menschenansammlungen müssen sich in diesem räumlichen Geltungsbereich unverzüglich auflösen. Die Stadtverwaltung hat auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und der aktuellen 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, wie es in der Mitteilung weiter heißt. Die Verfügung tritt am Dienstag ( 21. Dezember 2021) in Kraft.

An diesen Plätzen in Bayreuth sind Ansammlungen zu Silvester verboten:

· Am Mühltürlein
· Am Sendelbach
· Badstraße
· Brautgasse
· Dammallee/Pauschenberglein
· Ehrenhof/Harmoniehof
· Frauengasse
· Fußgängerzone in der Maximilianstraße
· Hohenzollernring
· Kämmereigasse
· Kanalstraße
· Kanzleistraße
· Kirchgasse
· Kirchplatz
· La-Spezia-Platz
· Ludwigstraße
· Luitpoldplatz
· Opernstraße
· Prager Platz
· Richard-Wagner-Straße
· Schloßberglein
· Schulstraße
· Sophienstraße
· Spitalgasse
· Sternplatz
· Von-Römer-Straße
· ZOH/Hohenzollernplatz

Zudem gilt in ganz Bayern ein Böllerverbot. Wo noch Feuerwerk abgebrannt werden darf, hat das bt zusammengefasst.