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Pfleger einer Tagesstätte in Hof wegen Kinderpornografie in Untersuchungshaft
Ein 33-jähriger Heilerziehungspfleger steht im Verdacht, während seiner Arbeitszeit in einer Tagesstätte für Menschen mit Behinderung in Hof kinderpornografische Aufnahmen gefertigt zu haben. Inzwischen sitzt er in Untersuchungshaft.
Nach einem Hinweis aus den USA durch das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) wurde festgestellt, dass zahlreiche Videos mit kinderpornografischen Inhalten in einer Cloud hochgeladen worden waren. Die Ermittlungen führten zu einem Anfangsverdacht gegen einen 33-jährigen ehemaligen Mitarbeiter einer Tagesstätte in Hof.
Die Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Stadt und Landkreis Hof e.V. hat bestätigt, dass der Tatverdächtige im aktuellen Ermittlungsfall ein ehemaliger Mitarbeiter des Therapeutisch-Pädagogischen Zentrums (TPZ) in Hof ist. Die Einrichtung gehört zum Träger der Lebenshilfe Hof.
Die Lebenshilfe Hof gehört zu den größten Trägern der Behindertenhilfe in Stadt und Landkreis Hof. Rund 600 Mitarbeitende begleiten etwa 1.200 Familien mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung.
Lebenshilfe zeigt sich erschüttert über Vorwürfe
„Die Vorwürfe erschüttern uns sehr“, sagt Geschäftsführer Claus Fiedler. Zugleich betont er die enge Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden.
„Für uns gilt uneingeschränkt: Alles, was zur Aufklärung beitragen kann, wird von uns unterstützt. Der Schutz und die Sicherheit der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen haben oberste Priorität“, so Fiedler.
Nach Angaben der Lebenshilfe Hof steht der Träger auch im Austausch mit Eltern und Personensorgeberechtigten der betreuten Kinder und Jugendlichen.
„Uns ist wichtig, transparent mit der Situation umzugehen und gleichzeitig die laufenden Ermittlungen zu respektieren“, erklärt Fiedler.
Durchsuchungen und Sicherstellungen
Bei richterlich angeordneten Durchsuchungen in mehreren Objekten in den Landkreisen Kulmbach und Hof wurden zahlreiche elektronische Speichergeräte sichergestellt. Die erste Sichtung bestätigte die Verdachtsmomente gegen den Heilerziehungspfleger.
Vorgehen während der Arbeitszeit
Nach bisherigen Erkenntnissen fertigte der Beschuldigte die Aufnahmen 2025 und 2026 während seiner Arbeitszeit an. Dabei nutzte er die Hilfsbedürftigkeit der von ihm betreuten Kinder und Jugendlichen aus und entkleidete vereinzelt Betreute, um Intimbereiche zu fotografieren oder zu filmen. Details dazu, in welcher Einrichtung genau er gearbeitet hat oder wie viele Personen betroffen sind, wurden von der Polizei nicht bekanntgegeben.
Haftbefehl und Ermittlungsstand
Aufgrund der neuen Erkenntnisse erließ der Ermittlungsrichter auf Antrag der Zentralstelle Cybercrime Bayern einen Haftbefehl. Der 33-Jährige befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen zu den Geschädigten dauern an.
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