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Zuletzt aktualisiert am 02. Mai 2022 | 23:25

Gericht

Vater aus dem Kreis Kulmbach missbraucht Tochter – so urteilte das Landgericht Bayreuth

von Noureddine Guimouza

Wegen Kindesmissbrauchs in mehreren Fällen muss sich ein Mann am Montag, 2. Mai 2022, vor dem Landgericht Bayreuth verantworten. 

Symbolbild: Pixabay
Symbolbild: Pixabay

Die Vorwürfe, denen sich Mark S. (Name von der Redaktion geändert) am Montag (02. Mai 2022) vor dem Landgericht Bayreuth stellen muss, wiegen schwer. Gleich mehrfach soll der Arbeitslose seine eigene Tochter sexuell missbraucht haben.

Besonders tragisch: Das kleine Mädchen hatte ihren leiblichen Vater erst kürzlich kennengelernt. Dieser missbrauchte sie dann.

Mann aus dem Kreis Kulmbach vergeht sich mehrfach an seiner eigenen Tochter

Wer ihr leiblicher Vater ist, war für die kleine Jacqueline (Name von der Redaktion geändert) lange Zeit ein Geheimnis. Umso größer die Freude, als sie endlich die Identität ihres Vaters, Mark S., erfuhr. Dass dieser jedoch die Kontaktaufnahme seiner Tochter schamlos ausnutzen würde – damit rechnete niemand.

Immer wieder nutzte Mark S. Momente aus, in denen er mit seiner Tochter alleine war, um sich an ihr zu vergehen. Das erste Mal berührte er seine Tochter im Frühjahr 2009,  während dem Fernsehen auf der Couch. Die kleine Jacqueline war damals gerade einmal neun Jahre alt. Was mit „Streicheleinheiten“ begann, ging schnell zu Zungenküssen und anderen Berührungen über. Im selben Jahr noch wiederholte sich der Vorfall in Abwesenheit von Jacquelines Mutter.

Im Jahr 2014 versuchte der Beschuldigte erneut, sich an seiner Tochter zu vergehen, indem er sie zum Schlafen in seinem Bett überredete. Wieder musste das junge Mädchen zahllose Küsse und und Berührungen ihres Vaters erdulden, bis dieser schließlich aufstand, von ihr abließ und sich ins Badezimmer begab.




Beschuldigter will Tochter ein weiteres Verfahren ersparen

Für seine Taten wurde Mark S. bereits vom Amtsgericht Kulmbach verurteilt. Allerdings hatte er Rechtsmittel eingelegt – nicht zuletzt deswegen, weil das Verfahren wegen einer ihm vorgeworfenen Tat eingestellt wurde.

Für die Verhandlung am Montag (02. Mai 2022) hat der Beschuldigte in Absprache mit seiner Anwältin eine Berufungsbeschränkung eingelegt. Das bedeutet in diesem Fall, dass er den Schuldspruch des Amtsgericht Kulmbach zwar akzeptiert, jedoch das Strafmaß noch ausgehandelt werden muss. In jedem Falle bleibt dem Gericht eine erneute Beweisaufnahme erspart – was auch der Tochter des Beschuldigten zugute kommt.

Ein adäquates Strafmaß zu finden, erwies sich als relativ schwierig. Da der Angeklagte wegen einer Krankheit nicht arbeitsfähig ist, könne er keine Arbeitsstunden leisten. Durch seine prekäre finanzielle Situation seien auch Strafzahlungen nicht möglich. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von insgesamt zwei Jahren für den Beschuldigten. Dessen Anwältin hingegen forderte eine Bewährungsstrafe für ihren Mandanten.

Sexueller Missbrauch seiner eigenen Tochter: Angeklagter kommt mit Bewährung davon

Nach kurzer Beratungspause verkündete Richter Meyer das Urteil. So wird die bereits bestehende Verurteilung des Amtsgericht Kulmbach zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten umgewandelt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. „Was Ihnen zugute kam, war, dass Sie zuvor und seit Ihren Taten strafrechtlich nicht mehr aufgefallen sind. Außerdem haben Sie mit der Berufungsbeschränkung nicht nur Ihr Fehlverhalten eingeräumt, sondern auch Ihrer Tochter eine weitere Beweisaufnahme erspart“, so Richter Meyer. Des Weiteren befinde sich der Fall im „unteren Spektrum“ der Missbrauchsfälle, da alle sexuellen Handlungen im bekleideten Zustand erfolgten und es nicht zum Geschlechtsverkehr kam. Außerdem befinde sich der Beschuldigte seit längerem in therapeutischer Behandlung – eine Besserung wurde ihm bereits bescheinigt.

Zwar erlaube die wirtschaftliche Situation des Angeklagten keine finanzielle Bewährungsauflage, jedoch wird Mark S. trotz seiner Krankheit insgesamt 120 Arbeitsstunden ableisten müssen. „Auch wenn Sie nur maximal drei Stunden täglich arbeiten können, so werden Sie diese Strafe eben in 40 kleinen Portionen abarbeiten müssen“, erklärte Richter Meyer.

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