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Frau stirbt bei Unfall in der Fußgängerzone WM-Public Viewing in und um Bayreuth Jean Paul Platz soll aufgehübscht werden

Zuletzt aktualisiert am 14. Februar 2026 | 08:19

Bayrischer Verwaltungsgerichtshof

Höcke darf in Seybothenreuth auftreten

von Michael Christensen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof teilt mit: Kein Redeverbot für Björn Höcke als Gastredner bei Wahlveranstaltungen in Seybothenreuth. Dies gilt auch im Parallelfall in Lindenberg im Allgäu.

Symbolbild: Erstellt mit KI
Symbolbild: Erstellt mit KI

Am späten Freitagabend hat der Verwaltungsgerichtshof in München entschieden: Der AfD-Politiker Björn Höcke darf auf Wahlkampfveranstaltungen in Seybothenreuth (Landkreis Bayreuth) und Lindenberg (Landkreis Lindau) sprechen. Die Kommunen hatten zuvor versucht, dagegen vorzugehen.

Erste Gerichtsentscheidungen in Bayreuth und Augsburg

Die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten Bayreuth und Augsburg sind die ersten Gerichtsverfahren zum neuen Artikel 21 Absatz 1a der Gemeindeordnung für Bayern. Die Gemeinde Seybothenreuth im Landkreis Bayreuth und die Stadt Lindenberg im Allgäu (Landkreis Lindau) haben die neue Regelung angewendet, um einen Auftritt von Höcke zu verbieten. Sie gilt seit Anfang des Jahres.

Nach der Vorschrift besteht kein Anspruch auf die Nutzung einer kommunalen Einrichtung, wenn bei einer Veranstaltung Inhalte zu erwarten sind, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen oder antisemitische Aussagen enthalten.

Die Gemeinde Seybothenreuth und die Stadt Lindenberg handelten gestützt auf die neue Vorschrift und reagierten damit auf die geplanten Auftritte des AfD-Politikers Björn Höcke.

Die Regel der Gemeinden lautete: Tritt Höcke auf, darf die Halle nicht genutzt werden. Die AfD legte in beiden Fällen Eilanträge gegen die Entscheidungen der Gemeinden ein.

Unterschiedliche Urteile in Augsburg und Bayreuth

Ob bei den geplanten Veranstaltungen mit entsprechenden Inhalten zu rechnen war, wurde von den Gerichten verschieden beurteilt. Während das Verwaltungsgericht Bayreuth die Prognose der Gemeinde für tragfähig hielt, kam das Verwaltungsgericht Augsburg zu dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt seien. Demnach dürfte Höcke in Lindenberg auftreten, in Seybothenreuth aber nicht. Gegen beide Entscheidungen wurde Beschwerde eingelegt.

Bayrisches Verwaltungsgericht entscheidet wie Augsburg

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied: Die von den Gemeinden genannten Gründe reichen nicht aus, um Björn Höcke als Redner zu verbieten. Die Gemeinden hätten nicht ausreichend nachweisen können, dass bei den Veranstaltungen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu erwarten seien.

Auch nach der vorläufigen Prüfung sieht das Gericht keine ausreichenden Hinweise darauf, dass dort Inhalte verbreitet werden, die die NS-Gewaltherrschaft billigen, verherrlichen oder antisemitische Aussagen enthalten. Einschränkungen der Meinungsfreiheit sind nur möglich, wenn konkrete Gefahren oder Rechtsverletzungen klar erkennbar sind. Solche Nachweise konnten die Gemeinden nicht liefern, so das Gericht.

Damit darf der umstrittene AfD-Politiker am Samstag, den 14. Februar, in Seybothenreuth und am 15. Februar in Lindenberg auftreten. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

In beiden Gemeinden wurden Demonstrationen gegen die AfD-Partei angemeldet. Das Bayreuther Tagblatt wird in Seybothenreuth vor Ort sein.

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