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Hof

13-Jähriger am Steuer erwischt: Polizeikontrolle beendet Spritztour in Hof

Ein ungewöhnlicher Vorfall hat die Polizei in Hof am zweiten Weihnachtsfeiertag beschäftigt. In der Friedrichsstraße stoppten Beamte einen Pkw; am Steuer saß ein 13-jähriger Junge, der sich unbefugt die Autoschlüssel seiner Eltern geschnappt hatte.

Verkehrskontrolle in der Friedrichsstraße: Kind hinter dem Lenkrad

Die Beamten staunten nicht schlecht als sie den Fahrer eines Wagen auf einem Parkplatz in der Friedrichstraße kontrollierten: Dr Junge hinterm Steuer war erst 13 Jahre alt. Aufgrund seines Alters ist der Junge aus der Ukraine rechtlich noch strafunmündig und kann naturgemäß nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis sein. Die Fahrt wurde von der Polizei unterbunden.

Heimliche Fahrt: Eltern wussten von nichts

Nach bisherigen Ermittlungen der Polizei hatte sich der Junge den Fahrzeugschlüssel genommen ohne dass die Eltern etwas davon wussten. Das Fahrzeug selbst war von den Eltern lediglich vom eigentlichen Eigentümer ausgeliehen worden.

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Die Folgen der Fahrt ohne Fahrerlaubnis

Da der 13-Jährige noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat, gilt er vor dem Gesetz als strafunmündig. Das bedeutet, dass er für das Fahren ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich nicht belangt werden kann. Dennoch hat der Vorfall Konsequenzen:

  • Polizeiliche Begleitung: Der Jugendliche wurde nach der Kontrolle nach Hause gebracht.
  • Übergabe an Erziehungsberechtigte: Die Beamten übergaben den Jungen sowie die Fahrzeugschlüssel direkt seinen Eltern.
  • Prüfung der Aufsichtspflicht: In solchen Fällen wird regelmäßig geprüft, ob die Erziehungsberechtigten ihre Aufsichtspflicht verletzt haben könnten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema

Ab wann ist man strafmündig? In Deutschland beginnt die bedingte Strafmündigkeit mit 14 Jahren. Kinder unter 14 Jahren können für Straftaten nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Was passiert, wenn ein Kind ein Auto fährt? Auch wenn das Kind selbst nicht bestraft werden kann, prüft die Polizei, ob die Halter des Fahrzeugs oder die Erziehungsberechtigten eine Mitschuld tragen (z. B. durch das Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder Verletzung der Aufsichtspflicht).