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Zugverkehr nach Nürnberg läuft wieder Neuer Imbiss „Stern“ öffnet am 15. September Berufsschule zum Schulstart doch noch nicht bezugsfertig

Zuletzt aktualisiert am 28. März 2022 | 14:39

Coronavirus

Hotspot-Beschlussvorlage aufgetaucht: Harte Corona-Regeln doch noch bis Mai

von bt-Redaktion

Am 28. März 2022 beraten die Gesundheitsminister über die neuen Hotspot-Regeln. Eine Beschlussvorlage ist aufgetaucht, die bedeuten würde, dass einige Regeln noch bis in den Mai gelten sollen.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wird juristisch von einem Bayreuther AfD-Abgeordneten angegriffen. Symbolfoto: https://i4thumbs.glomex.com/
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wird juristisch von einem Bayreuther AfD-Abgeordneten angegriffen. Symbolfoto: https://i4thumbs.glomex.com/

Am 2. April läuft die Verlängerung der Corona-Schutzmaßnahmen in Deutschland und in Bayern aus. Mit dem Wegfall der bestehenden Regeln stellt sich die Frage, wie die angekündigten Hotspot-Regeln tatsächlich umgesetzt werden.

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern werden am Montag (28. März 2022) darüber beraten, wie alles umgesetzt werden soll.

Update vom 28. März 2022 um 14:24 Uhr: Beschlussvorlage will harte Corona-Regeln bis Mai

Einer Beschlussvorlage für die Gesundheitsministerkonferenz am Montag, 28. März 2022, zufolge, welche dem Business Insider vorliegt, sollen einige Corona-Maßnahmen auch über den 2. April 2022 hinaus bis voraussichtlich Anfang Mai gelten. Dazu zählen insbesondere die Maskenpflicht in Innenräumen, die 2G/3G-Regeln in Bars und Restaurants und die Obergrenze für Gäste von Veranstaltungen. Eigentlich hätten mit dem 20. März 2022 formal fast alle Corona-Regeln auslaufen sollen. Falls eine Notwendigkeit bestehen sollte, könnten Bundesländer Maßnahmen für den Basisschutz, um insbesondere vulnerable Gruppen zu schützen, beschließen. In einem sogenannten Hotspot stünden den Ländern noch mehr Vorgaben zur Verfügung.

Was allerdings noch mehrere Bundesländer kritisieren, sind die unklaren Gesetzesvorgaben, ab wann eine Region als Hotspot gilt und entsprechende Maßnahmen Anwendung finden dürfen. Ebenso solle klargestellt werden, ob ein komplettes Bundesland als ein solches „Krisengebiet“ deklariert werden könne. „Ich werde am Montag die Gesundheitsminister darüber informieren, was aus meiner Sicht die Kriterien sind, nach denen die Länder die Hotspots bestimmen können“, sagte Karl Lauterbach (SPD) der Bild.

Ursprüngliche Meldung vom 28. März 2022 um 10:22 Uhr: Lauterbach erklärt seine Kriterien für Hotspot-Regeln

„Wenn das rechtlich ginge, würde ich die Maskenpflicht für ganz Deutschland wollen“, sagt der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Bild-Format Die richtigen Fragen. Aber dies sei ohnehin nicht die richtige Frage, da es laut dem Justizminister Marco Buschmann (FDP) dafür keine rechtliche Grundlage mehr gebe. Am Montag (28. März 2022) will Lauterbach in einer Gesundheitsministerkonferenz darüber informieren, was die Kriterien sind, nach denen Hotspots bestimmt werden sollen. Der Bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek befürwortet ebenfalls, die Maskenpflicht deutschlandweit um vier weitere Wochen zu verlängern.

Dabei hat Lauterbach vier nach seiner Aussage „einfache“ Kriterien vorgesehen. Das erste sei, dass die Gesundheitsversorgung der Stadt, der Region oder des Bundeslandes so angegriffen ist, dass planbare Eingriffe aufgrund eines Personalmangels oder der Anzahl der Corona-Patienten nicht mehr umsetzbar sind. Als zweites nennt er den Fall, dass die Notfallversorgung nicht mehr gewährleistet werden kann. Das dritte Kennzeichen wären quantitativ festgelegte Grenzen in der Pflege, die unterschritten werden. Sein letztes Kriterium ist, dass Krankenhäuser Patienten verlegen müssen, weil sie diese selbst nicht mehr versorgen können.




Appell an Bundesländer: Neue Regelungen umsetzen

Mit den von Lauterbach vorgeschlagenen Kriterien für die Hotspot-Regeln seien die Länder in der Lage, die Hotspot-Regeln umzusetzen, wie er in dem Interview mit der Bild erklärt. Der Bundesgesundheitsminister ist sich der Tragweite seiner Entscheidung bewusst: „Ich weiß, dass das Gesetz kompliziert ist. Ich weiß, dass das nicht schön ist, wenn die Landtage das beschließen müssen. aber es ging ja nicht anders.“

Er appelliert weiter an die Länder, von der Regel Gebrauch zu machen. Diese würden mit denselben Problemen der rechtlichen Umsetzbarkeit konfrontiert wie die Bundesregierung. Der Schritt sei aber nötig, da Lauterbach auf Bundesebene nicht die rechtliche Möglichkeit habe, weitere tiefgreifende Entscheidungen zu fällen.

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