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Polizei

Hütehunde brechen in Oberfranken aus und beißen Dackel an See tot – weiteres Tier erleidet erhebliche Bissverletzungen

Am Untreusee in Hof sind am Neujahrstag (1.1.2021) zwei Dackel durch zwei Hütehunde verletzt worden. Ein Dackel starb. Jetzt informiert die Polizei über die genaueren Umstände. 

Der Vorfall, bei dem am Neujahrstag ein Dackel durch zwei freilaufende Hütehunde am Untreusee getötet und ein zweiter verletzt worden war, sorgte für rege Diskussionen. Nachdem inzwischen ein Auflagenbescheid an den Hundehalter ergangen ist, informieren Polizeiinspektion Hof und Stadt Hof über die getroffenen Maßnahmen.

Toter Hund am Untreusee

Kurz nachdem am Freitag (1.1.2021) die Meldung über den Zwischenfall mit zwei Hunden eingegangen war, begab sich eine Streife der Polizeiinspektion Hof und ein Hundeführer der Operativen Ergänzungsdienste Hof zum Untreusee und nahmen vor Ort umgehend umfangreiche Ermittlungen auf. Dort trafen sie auf die Halterin zweier Dackel und ihre Begleitung. Einer der Dackel war tot und der andere wies erhebliche Bisswunden auf.

Hunde durch Zaun entschlüpft

Nachdem der Halter der Hütehunde ermittelt werden konnte, begab sich der Hundeführer der Polizei zum Anwesen des 44-Jährigen. Wie dieser zu Protokoll gab, sollen die Hunde das Grundstück über ein Loch im Zaun verlassen haben. Gegenüber dem Beamten zeigten sich die Hunde, die sich nunmehr wieder im umzäunten Garten des Anwesens aufhielten, friedlich und unauffällig.

Eindringlich belehrte der Polizist den Mann hinsichtlich seiner Pflichten als Hundehalter und der rechtlichen Folgen eines weiteren Ausbruchs der Hunde. Umgehend informierte die Polizei das Ordnungsamt der Stadt Hof über diesen Vorfall.

Strenge Auflagen für Hundehalter in Hof

Am Montag (4.1.2020) erließ das Ordnungsamt einen strengen Auflagenbescheid gegen den Hundehalter. Demnach darf der Besitzer die Kangals zukünftig nur noch im Haus oder im Garten, der mit einem zwei Meter hohen, ausbruchssicheren Zaun eingefriedet sein muss, halten.

Außerhalb dürfen die Hunde nur durch eine geeignete Person mit einer reißfesten, maximal 1,5 Meter langen Leine geführt werden. Sollte der Hundehalter gegen die Auflagen verstoßen, droht ein Zwangsgeld von 1.000 Euro.

Um zu prüfen, ob ein strafbares Verhalten des Hundehalters vorliegt, ergeht eine Meldung an die Staatsanwaltschaft Hof.

Auch interessant: Vor Kurzem hat sich ein furchtbarer Unfall in Franken ereignet: Ein Hund lief auf die Bundesstraße und wurde von einem Auto erfasst. Durch die Wucht des Aufpralls, wurde er in ein Gebüsch geschleudert.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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