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Corona-Impfung

Impfpflicht im Gesundheitswesen: Großer Arbeitgeber in Bayreuth rechnet mit Kündigungen

Ab dem 15. März 2022 greift die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen in Deutschland. In Bayreuth sind die Voraussetzungen verschieden. 

Impfpflicht ab 15. März 2022: Der 15. März 2022 wird eine Zäsur im Gesundheitswesen in Deutschland markieren. Dann tritt die Impfpflicht für alle Beschäftigten dieser Branche in Kraft. Wie gehen Unternehmen in Bayreuth damit um? Das bt hat bei drei großen Arbeitgebern nachgefragt.

Mitte März kommt die Impfpflicht für alle Mitarbeiter in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Sanitätsdiensten und ähnlichen Gesundheitseinrichtungen. Der entsprechende Gesetzentwurf zum verschärften Infektionsschutzgesetz hat Bundestag und Bundesrat im Dezember passiert. Alle Mitarbeiter jener Einrichtungen müssen dann geimpft oder genesen sein. Ausnahmen von der Corona-Impfung gibt es nur mit einem ärztlichen Attest.

Impfpflicht ab 15. März: Rotes Kreuz in Bayreuth rechnet mit Berufswechseln

“Mehr als 90 Prozent unserer Mitarbeitenden sind geimpft. Allerdings gibt es innerhalb der einzelnen Abteilungen und Fachbereiche wie, zum Beispiel Rettungsdienst oder ambulanter beziehungsweise stationärer Pflege, Schwankungen. Oft lassen sich diese auch regional erfassen”, sagt Tobias Schif, Pressesprecher des BRK-Kreisverbands Bayreuth.

Beim Roten Kreuz beobachte man genau, was in anderen Ländern passiert, die bereits eine Impfpflicht beschlossen haben. Das BRK rechne Schif zufolge “im Einzelfall tatsächlich damit, dass sich Menschen vom bisherigen Beruf, der jetzt der Impfpflicht unterliegt, trennen werden und die Branche wechseln werden.” Beim BRK stellt man sich also auf Kündigungen ein.

Mit intensiven Gesprächen und individuellen Lösungen versuche man allerdings gegenzusteuern. Pressesprecher Schif betont, dass dem Gesundheitsamt eine wichtige Rolle bei der Beurteilung von ungeimpften Mitarbeitern zukomme. Denn das Landratsamt muss im Einzelfall prüfen, ob es arbeitsrechtliche Schritte wegen einer fehlender Corona-Impfung geben kann. Schif hofft, dass arbeitsrechtliche Schritte gar nicht erst in Betracht kommen werden.

Impfpflicht für Mitarbeiter am Klinikum Bayreuth

Bei der Klinikum Bayreuth GmbH rechnet man nicht mit Kündigungen – “zumindest nicht kurzfristig”, wie Pressesprecher Frank Schmälzle auf bt-Anfrage mitteilt. Am Klinikum und der Klinik Hohen Warte seien nach aktuellen Erkenntnissen 90 Prozent der Mitarbeiter gegen Corona geimpft.

Die ungeimpften zehn Prozent müssten laut Schmälzle keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten. “Das Gesundheitsamt wird jeden Einzelfall gesondert prüfen.”  Er erklärt weiter: “Erst wenn das Gesundheitsamt nach Prüfung der Einzelfälle Maßnahmen anordnet, werden wir reagieren müssen.”

Derzeit geht man am Klinikum und an der Klinik Hohe Warte nicht von Freistellungen nach dem 15. März aus. Man positioniert sich pro “allgemeine Impfpflicht”. Diese wäre deutlich sinnvoller und würde “die derzeit verengte Diskussion auflösen.”

Sana Klinik Pegnitz befürchtet “unzählige Ungeimpfte”

An der Sana Klinik Pegnitz setzt man wegen der Impfpflicht auf Kommunikation. Man sehe sich als Arbeitgeber im Gesundheitswesen “in der Verantwortung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Entscheidung, sich impfen zu lassen, zu begleiten und zu unterstützen”, erklärt Andreas Böhner, Assistent der Geschäftsführung der Sana Klinik.

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Böhner verweist auf “eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von geimpften Mitarbeitenden”, die es bereits seit längerer Zeit in der Sana Klinik Pegnitz gebe. Eine konkrete Zahl nennt die Klinik nicht. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab Mitte März “werden wir selbstverständlich umsetzen”, kündigt Böhner an. Auch hier prüft das Gesundheitsamt bei Bedarf die Fälle ungeimpfter Mitarbeiter.

Eine branchenbezogene Impfpflicht hält man an der Sana Klinik in Pegnitz nicht optimal. Nicht nur das Personal, sondern möglichst viele Patienten müssten ebenfalls geimpft sein. Eine Impfpflicht für Krankenhauspersonal “wird nicht verhindern, dass auch weiterhin unzählige Ungeimpfte in die Krankenhäuser eingeliefert werden”, so Böhner. Nur ein umfassender Impfschutz in der gesamten Bevölkerung könne die Pandemie überwinden – als “ultima ratio” mit einer allgemeinen Impfpflicht.

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