Zuletzt aktualisiert am

Coronavirus

Impfpflicht beim BRK Bayreuth: Droht nun eine Welle von Kündigungen?

Auch die Mitarbeiter des BRK sind von der Impfpflicht betroffen. Ist nun mit Kündigungen zu rechnen? Das bt hat nachgefragt.

Ab dem 16. März 2022 tritt in Deutschland die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Diese bedeutet für Teile der Menschen, die in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen arbeiten, dass sie nur noch geimpft zur Arbeit erscheinen können.

Wie ist die Situation beim Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuz (BRK) in Bayreuth? Ist mit Kündigungen zu rechnen? Das bt hat nachgefragt.

BRK Bayreuth: Kündigungen sind nicht ausgeschlossen

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht betrifft beim BRK Bayreuth neben den Mitarbeitern in den stationären Senioreneinrichtungen und den ambulanten Pflegediensten auch die Mitarbeiter des BRK-Rettungsdienstes und die des Patientenfahrdiensts, wie Thomas Schif, Pressesprecher des Bayreuther Kreisverbands, dem bt auf Anfrage mitteilt.

Zwar würde laut Schif weder in den stationären Senioreneinrichtungen noch im Rettungsdienst mit vermehrten Kündigungen gerechnet werden, jedoch sehe das im Teilbereich ihres ambulanten Pflegedienstes anders aus. Dort haben sie einige Mitarbeiter, die sich noch nicht impfen lassen haben. Ministerpräsident Söder sprach zuletzt davon, dass in Bayern die Impfpflicht großzügig ausgelegt werden würde.




Wohnbereich ist von Personalmangel betroffen

Im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht führe die Organisation mit allen ungeimpften Mitarbeitern Gespräche, sagt Schif. “Ohne Druck auf die Mitarbeitenden auszuüben“, wie der Pressesprecher betont. Dabei sollen sie fachmännisch über den Nutzen der Impfung aufgeklärt werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt herrsche in den meisten Bereichen des BRK-Kreisverbands kein krankheitsbedingter Personalengpass, sagt Schif. Lediglich ein einzelner Wohnbereich in einer der BRK-betreuten Senioreneinrichtungen sei stärker durch Corona-Infektionen betroffen. Aber das fehlende Personal wurde durch Verstärkung aus den Reihen ihrer ehrenamtlichen Helfer ausgeglichen.

Ehrenamtliche Helfer kommen als Personalreserve zum Einsatz

Nach diesem Vorbild agiert das BRK Bayreuth, wenn durch krankheitsbedingte Personalausfälle ein kritischer Punkt erreicht wird. Dann kann das Rote Kreuz auf verschiedene qualifizierte ehrenamtliche Helfer aus den Reihen der ehrenamtlichen Gemeinschaften zurückgreifen, wie Tobias Schif dem bt erklärt. Zu diesen gehören die Bereitschaften, die Bergwacht, die Wasserwacht und Gruppenleiter des Jugendrotkreuzes.

Darüber hinaus könnte auch überörtlich Hilfe angefordert werden. Dabei wird auf Personal anderer Gliederungen und Kreisverbände des Bayerischen Roten Kreuzes zurückgegriffen. Als letzte Instanz könnten auch Helfer über die Initiative Team-Bayern und im Ernstfall der Bundeswehr für Personalausfälle genutzt werden, sagt Schif.