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Coronavirus

Impfpflicht in Bayreuth sorgt für Überlastung: Bis zu drei Monate Warten für Ungeimpfte

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist da. In Bayreuth bringt sie eine Überlastung des Gesundheitsamtes mit sich – und nur wenige konkrete Zahlen. 

Seit dem 16. März 2022 gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Deutschland. Bis zu diesem Datum müssen betroffene Einrichtungen ungeimpfte Mitarbeiter dem Gesundheitsamt melden.

In Bayreuth liegen am 17. März 2022 noch keine konkreten Zahlen vor. Einzig das Klinikum Bayreuth konnte exakte Zahlen zu ungeimpften Mitarbeitern nennen. Das Gesundheitsamt ist nach eigenen Angaben überlastet.

Impfpflicht in Bayreuth: Kaum Daten ermittelt

Am 17. März 2022 gibt es beim Gesundheitsamt Bayreuth keine konkreten Zahlen, wie viele Mitarbeiter aus dem Gesundheitswesen ungeimpft sind. “Weil bei der sehr stark steigenden Anzahl der Corona-Fälle der Fokus derzeit auf der Kontaktnachverfolgung liegt”, heißt es am Donnerstag auf wiederholte Nachfrage des bt. Am Mittwoch lautete die Begründung der noch fehlenden Daten: “Die abschließende Zahl liegt noch nicht vor, da immer noch Meldungen eingehen.”

Das Gesundheitsamt ist mit den Corona-Nachverfolgungen und der Impfpflicht überfordert: “Die zusätzliche Aufgabe kann allein vom Gesundheitsamt Bayreuth nicht vollumfänglich geleistet werden”, heißt es auf Nachfrage und weiter: “Fakt ist, dass die Kontaktnachverfolgung innerhalb des Gesundheitsamts wahnsinnig viele Kräfte bindet. Was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter derzeit nicht leisten können, ist die statistische Auswertung bzw. gemeindliche Aufschlüsselung der täglichen Corona-Fallzahlen.” Ob es zusätliche Arbeitskräfte geben wird, könne nicht beantwortet werden.

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Betretungsverbote in Bayreuth?

Ab sofort muss das Gesundheitsamt trotzdem über das berufliche Leben von etlichen Menschen in der Region Bayreuth entscheiden. “In Einzelfällen wird es maximal drei Monate dauern”, bis das entschieden ist, teilt das Gesundheitsamt auf Nachfrage mit.

“Als Grundlage dient das Infektionsschutzgesetz”, heißt es als Antwort auf die Frage, wann und wieso ein Betretungsverbot ausgesprochen werden könnte. Auf erneute Anfrage, ob ein ungeimpfter Mitarbeiter arbeiten – oder eben nicht mehr arbeiten darf, heißt es: “Aus Sicht des Gesundheitsamtes Bayreuth dürfen die ungeimpften Mitarbeiter weiterarbeiten, sofern sie täglich vor Antritt der Tätigkeit einen unauffälligen PoC-Test vorweisen, der vom Arbeitgeber oder einer vom Gesundheitsamt genehmigten Teststelle abgenommen wurde. Selbsttests sollen hier nicht durchgeführt werden.”

Impfpflicht im Klinikum Bayreuth

Von 175 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die derzeit im aktiven Dienst sind, liegt dem Klinikum Bayreuth (Stand: 16. März 2022) kein Nachweis über einen ausreichenden Infektionsschutz vor, teilt Pressesprecherin Xenia Pusch dem bt auf Nachfrage mit.

“Das Gesundheitsamt wird die Personen auffordern, einen entsprechenden Nachweis vorzulegen und auch die weiteren Maßnahmen festlegen. In welchem zeitlichen Rahmen das erfolgen wird, lässt sich von unserer Seite derzeit nicht beurteilen”, erklärt Xenia Pusch, die Pressesprecherin des Klinikums Bayreuth. Das Gesundheitsamt teilte auf Nachfrage des bt mit, dass eine Bearbeitung bis zu drei Monate dauern könnte.

Ob die ungeimpften Mitarbeiter dann ein Betretungsverbot erhalten, ist bisher unklar. Für die Klinikum GmbH steht fest, dass sie der Aufforderung des Gesundheitsamtes nachkommen werden, auch “wenn sich Engpässe abzeichnen sollten”. Welche Entscheidungsgrundlagen den Gesundheitsämtern vorliegen, ist nicht klar benannt. Doch es gibt nun eine Neuerung: “Bisher zeichnet sich ab, dass auch der Arbeitgeber noch einmal gehört wird und gewichtige Gründe für eine Weiterbeschäftigung vorbringen könnte, bevor eine endgültige Entscheidung fällt”, erläutert Pusch.

Allgemein sind im Klinikum 92 Prozent von 3.100 Mitarbeitenden geimpft. “Die Klinikum Bayreuth GmbH steht gut da. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich bisher nicht haben impfen lassen, bieten wir weiterhin an, sich zur Beratung mit unseren Betriebsärzten in Verbindung zu setzen.”




BRK Bayreuth setzt auf Gespräche

“Unter den Mitarbeitenden des BRK Kreisverbandes Bayreuth haben wir eine sehr hohe Impfquote” teilt Pressesprecher Tobias Schif auf Nachfrage des bt mit. Eine konkrete Anzahl nannte auch das BRK Bayreuth nicht.

Das BRK in Bayreuth setzt weiter auf Gespräch und Aufklärung bei ungeimpften Mitarbeitern. “Der BRK Kreisverband Bayreuth sieht sich über die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers hinaus für seine RotKreuzler verantwortlich, weshalb bei den Gesprächen auch gemeinsam nach individuellen Lösungen für unsere Mitarbeitenden gesucht wurde.”

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird auch beim BRK die Arbeit nicht beeinflussen: “Wir sehen zum derzeitigen Zeitpunkt keine Gefährdung für die Aufrechterhaltung unserer Dienste durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht”, erklärt Schif auf Nachfrage.

Sana Klinik Pegnitz: Keine konkreten Zahlen genannt

Wie viele Mitarbeitende in der Sana Klinik Pegnitz nicht geimpft sind, konnte auf mehrfache Nachfrage nicht mitgeteilt werden. Es gab nur folgende Information: “Die überwältigende Mehrheit der Mitarbeitenden in der Sana Klinik Pegnitz ist vollständig geimpft.”

Der Druck der einrichtungsbezogenen Impfpflicht habe in Pegnitz die Quote steigen lassen: “Nach Verabschiedung des Gesetzes zur allgemeinen Nachweispflicht ist die Zahl der Geimpften nochmals gestiegen”, teilt Pressesprecher Andreas Böhmer mit.

“Dadurch, dass die allermeisten Mitarbeitenden geimpft und sogar geboostert sind, ist der Betrieb in unseren Kliniken auch nach dem 15. März gesichert und wir können unseren Versorgungsauftrag erfüllen”, erklärt der Sprecher weiter. Neben den Ungeimpften hätten wenige Mitarbeiter “die Befreiung von der Impfung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation” beantragt.

Dazu entkräftet die Sana Klinik Gerüchte, die vor einigen Wochen kursierten: “Entgegen einiger öffentlicher Meldungen und Vermutungen hat es keine Kündigungswelle von ungeimpften Mitarbeitenden gegeben. Unsere Mitarbeitenden gehen trotz der zahlreichen Belastungen während der Pandemie sehr verantwortungsvoll mit dem Auftrag der Patientenversorgung um.”

In der Klinik in Pegnitz wartet man nun auf die Ergebnisse aus dem Gesundheitsamt: “Die Behörden können im Ergebnis ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für den jeweiligen Mitarbeitenden aussprechen. Diese Entscheidung liegt jedoch nicht in den Händen der Sana Kliniken.”