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Integrationsbeirat Bayreuth: Jetzt für die neue Amtszeit bewerben
In einer Stadt, die von Weltoffenheit und kulturellem Austausch lebt, spielt die politische Teilhabe eine zentrale Rolle. Da die Amtszeit des aktuellen Integrationsrates am 30. April endet, ist es Zeit für neue Impulse. Ab sofort können sich engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen einbringen, um die Vielfalt Bayreuths abzubilden.
Migranten in Bayreuth
Seit seiner Gründung im Jahr 2016 hat sich der Integrationsbeirat als Bindeglied zwischen der Stadtverwaltung und den Menschen mit ausländischen Wurzeln etabliert. Das Gremium ist direktes Sprachrohr und vertritt die Interessen der Migrantinnen und Migranten gegenüber der Öffentlichkeit und dem Stadtrat. Ob es um die Förderung integrativer Projekte oder den entschlossenen Einsatz gegen Diskriminierung geht: Der Beirat redet nicht nur mit, er gestaltet aktiv die kommunale Willensbildung mit.
Diese Menschen sind im Integrationsbeirat
Struktur und Vielfalt gehen im Beirat Hand in Hand. Insgesamt besteht das Gremium aus 22 Personen.
Während sechs Sitze durch Vertreter der Stadtratsfraktionen besetzt werden, entfallen 16 Plätze direkt auf Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund:
- zwei Sitze auf die Gruppe der Spätaussiedler,
- drei Sitze auf Bürger der ehemaligen GUS-Staaten,
- drei Sitze auf Bürger aus dem europäischen Ausland,
- drei Sitze auf Bürger aus Asien,
- jeweils zwei Sitze auf Bürger aus der Türkei und aus Afrika
- sowie ein Sitz auf die Bevölkerungsgruppe der Bürger aus Amerika.
Ihre Chance auf ehrenamtliches Engagement
Das Ehrenamt im Integrationsbeirat bietet die einzigartige Möglichkeit, direkte Empfehlungen an die Verwaltung auszusprechen und Anträge im Stadtrat einzubringen. Gesucht werden Persönlichkeiten, die bereits Erfahrung im Bereich Integration mitbringen, gut vernetzt sind oder schlichtweg den Wunsch verspüren, sich bürgerschaftlich zu engagieren. Auch bisherige Mitglieder können sich erneut zur Wahl stellen, um ihre angefangene Arbeit fortzuführen und wertvolles Wissen an neue Mitstreiter weiterzugeben.
Fristen und Bewerbung: Jetzt aktiv werden
Wer die Zukunft Bayreuths mit gestalten möchte, muss schnell sein: Vorschläge und Eigenbewerbungen sind bis zum 17. April möglich. Die Unterlagen können schriftlich beim Amt für Soziales, Integration, Wohnen und Inklusion eingereicht werden. Neben den persönlichen Daten wie Name und Anschrift ist vor allem eine kurze Begründung wichtig, warum man sich für dieses Amt eignet. Ein entsprechender Bewerbungsbogen steht auf der Website der Stadt Bayreuth zum Download bereit oder ist direkt im Neuen Rathaus erhältlich.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Integrationsbeirat
Wer darf sich für den Beirat bewerben?
Bewerben können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund sowie Verbände und Organisationen, die in der Integrationsarbeit tätig sind.
Wann endet die Bewerbungsfrist?
Alle Unterlagen müssen bis spätestens 17. April bei der Geschäftsstelle im Neuen Rathaus (Luitpoldplatz 13) eingegangen sein.
Wird die Arbeit im Beirat bezahlt?
Nein, es handelt sich um ein Ehrenamt. Die Mitglieder leisten einen freiwilligen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bayreuth.
Nach welchen Kriterien werden die Mitglieder ausgewählt?
Der Stadtrat berücksichtigt bei der Berufung insbesondere den Migrationshintergrund, bereits vorhandene Erfahrung in der Integrationsarbeit, das soziale Netzwerk und das bürgerschaftliche Engagement der Bewerber.
Wie lange dauert eine Amtszeit?
Die Amtszeit korrespondiert mit der Wahlzeit des Stadtrates. Die aktuelle Periode endet am 30. April, woraufhin die neue Besetzung ihre Arbeit aufnimmt.












Parkplatz. Symbolbild: Pixabay
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