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Sonnwendfeuer in Bayreuth: Diese Regeln gelten 2026
von bt-Redaktion
Damit das Sonnwendfeuer kein Fall für Feuerwehr und Naturschutz wird: Wer in Bayreuth die kürzeste Nacht des Jahres mit einem Feuer feiern will, muss einige Regeln beachten: Von der Anmeldung über Sicherheitsabstände bis zum Tierschutz.
Rund um den Sommeranfang werden in Bayreuth wieder zahlreiche Sonnwend- und Johannisfeuer entzündet. Wer selbst ein Feuer veranstalten möchte, sollte sich rechtzeitig um die Anmeldung kümmern – und einige wichtige Regeln beachten.
Feuer müssen vorher angemeldet werden
Wer im Stadtgebiet Bayreuth ein Sonnwendfeuer plant, muss dieses mindestens eine Woche vorher beim Umwelt- und Klimaschutzamt der Stadt anmelden.
In der Anmeldung müssen laut Stadt unter anderem der genaue Ort des Feuers, die geplante Dauer sowie die Daten der verantwortlichen Person angegeben werden.
Zusätzliche Genehmigungen können nötig sein
Soll das Feuer in einem Landschaftsschutzgebiet stattfinden, ist zusätzlich eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.
Auch bei Feuern in der Nähe von Waldflächen gelten besondere Regeln: Liegt die Feuerstelle weniger als 100 Meter vom Wald entfernt, muss außerdem das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zustimmen.
Ansprechpartnerin ist Hildegard Ziegler.
Telefon: 0921/5911416
E-Mail: hildegard.ziegler@aelf-by.bayern.de
Sicherheitsabstände und Brennmaterial beachten
Offene Feuer dürfen niemals unbeaufsichtigt bleiben. Bei starkem Wind dürfen Sonnwendfeuer nicht entzündet werden. Brennende Feuer müssen in solchen Fällen sofort gelöscht werden.
Außerdem gelten klare Mindestabstände:
- mindestens fünf Meter zu Gebäuden und brennbaren Materialien
- mindestens 100 Meter zu Wäldern und leicht entzündlichen Stoffen
Zum Anzünden dürfen keine brennbaren Flüssigkeiten verwendet werden. Verbrannt werden darf ausschließlich trockenes und unbehandeltes Holz.
Hausmüll, Plastik, Sperrmüll oder Autoreifen sind dagegen verboten.
Auch Tiere sollen geschützt werden
Weil Holz- und Reisighaufen oft Unterschlupf für Igel, Eidechsen oder Vögel bieten, bittet das Amt darum, diese vor dem Anzünden umzuschichten. So haben die Tiere eine Chance zum Auszug. Und auch an die Nachbarschaft sollte gedacht werden: Ab 22 Uhr sind übermäßiger Lärm und unnötige Störungen zu vermeiden












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Symbolbild: Fahrradhelm auf Straße ©bt-Redaktion