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Justizgeschichte Bayreuth: Forschungsprojekt beleuchtet dunkle NS-Vergangenheit
Das Landgericht Bayreuth hat die Ergebnisse seines mehr als fünfjährigen, ehrenamtlichen Forschungsprojekts „Sondergericht und Volksgerichtshof in Bayreuth“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Die tiefgehende Untersuchung befasst sich mit der Rolle der Justiz in der NS-Zeit und der fehlenden Aufarbeitung in der Nachkriegszeit. Das Projekt, das sich auch den Biografien der beteiligten Richter und Staatsanwälte widmete, trägt maßgeblich zur Schärfung des historischen Bewusstseins bei und soll zur Reflexion über Recht und Gesetz anregen.
Forschungsschwerpunkte: Sondergericht, Volksgerichtshof und Biografien
Das Projekt beleuchtet anhand der Urteile des Sondergerichts Bayreuth und der Tätigkeit des in Bayreuth tagenden Volksgerichtshofs die Gesetzgebung und Rechtsprechung der NS-Zeit sowie die handelnden Personen. Ein besonderer Fokus lag auf der Erfassung der Schicksale der Angeklagten und Verurteilten sowie der Aufarbeitung der Biografien der am Sondergericht tätigen Richter und Staatsanwälte, über die bislang wenig bis nichts bekannt war.
Sondergericht Bayreuth: Das Sondergericht war von Juni 1942 bis zur Befreiung der Stadt im April 1945 tätig und verhängte in dieser Zeit u.a. 14 Todesurteile. Die Urteile wurden durch langwieriges Sichten sämtlicher Akten weitestgehend katalogisiert.
Volksgerichtshof in Bayreuth: Der für Hoch- und Landesverrat zuständige Senat des Volksgerichtshofs tagte nach der Zerstörung des Berliner Gerichtsgebäudes ab Herbst 1944 im Bayreuther Justizpalast. Am 17. Februar 1945 kamen 193 männliche und 28 weibliche Gefangene in Bayreuth an, die dort inhaftiert wurden. Eine für den 14. April angesetzte Erschießung aller politischen Gefangenen wurde durch das Eintreffen der US-Army verhindert.
Grußworte betonen die Bedeutung der Aufarbeitung
Matthias Burghardt, Präsident des Landgerichts Bayreuth, stellte das 2020 initiierte Projekt vor. Er betonte, dass die Arbeit nichts wiedergutmachen könne, aber das bisherige „Nichts“ mit einer belegten Erinnerung an das Geschehene und an das nach 1945 Unterlassene ausfülle.
Der Bayerische Staatsminister der Justiz, Georg Eisenreich, hob in seinem Grußwort die besondere Bedeutsamkeit der Auseinandersetzung mit dem NS-Unrecht hervor, gerade angesichts des aktuellen Erstarkens autoritärer Kräfte und der schlimmsten Welle von Antisemitismus seit Kriegsende. Er lobte das Bayreuther Projekt als vorbildlichen Beitrag zur Schärfung des historischen Bewusstseins.
Karin Angerer, Präsidentin des Oberlandesgerichts Bamberg, dankte allen Beteiligten für ihren unermüdlichen Einsatz und die wertvollen Ergebnisse, die einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung der Verstrickung der Richterschaft in das NS-Unrechtsregime leisten.
Festrede: Notwendigkeit der Auseinandersetzung
Die Festrede hielt Christoph Safferling, Direktor der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien. Er bezeichnete das Sich-Stellen des Justizstandorts Bayreuth zur nationalsozialistischen Vergangenheit als keine Selbstverständlichkeit, aber als notwendig, um zu verstehen, wie sich die Justiz dem Nationalsozialismus andiente. Er äußerte die Hoffnung, dass das Projekt viele Nachahmer finde, um das Wissen über das Verhalten der Justiz im Nationalsozialismus zu vertiefen.
Bleibende Erinnerung und öffentliche Zugänglichkeit
Als dauerhaftes Zeichen der Erinnerung an die aktive Beteiligung der Justiz am NS-System, die fehlende juristische Aufarbeitung nach dem Zweiten Weltkrieg und die Opfer der NS-Justiz enthüllte Staatsminister Eisenreich im Anschluss an den Festakt eine Gedenktafel im Justizpalast.
Die Forschungsergebnisse sind ab sofort für die Öffentlichkeit zugänglich:
- Interaktive Stelen vor dem historischen Sitzungssaal des Justizpalastes (heute Sitzungssaal 1.049).
- Die eigens eingerichtete Website unter der Adresse https://ns-justiz-bayreuth.de/.
Die fortlaufende Forschungsarbeit des Landgerichts soll Interessierten die Möglichkeit geben, über die reine Information hinaus über die Bedeutung gerichtlicher Tätigkeit und die eigene Einstellung zu „Recht und Gesetz“ zu reflektieren.












Archivbild: Redaktion