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Coronavirus

Klinikum Bayreuth: Pendlerquarantäne endet – Neue Regeln für Patienten und Mitarbeiter

Die harten Maßnahmen der Klinikum Bayreuth GmbH haben gewirkt: Seit zwei Wochen gab es kein neues Ausbruchsgeschehen mehr. Deswegen endet nun die Pendlerquarantäne für alle Mitarbeiter ohne Ausnahme. 

Es ist eine gute Nachricht. In den letzten zwei Wochen hat sich das Ausbruchsgeschehen in den Betriebsstätten des Klinikum Bayreuth stabilisiert. Vor kurzem herrschte noch Fassungslosigkeit im Bayreuther Klinikum: Mitarbeiter wurden wegen ihrer Arbeitsstelle angefeindet. 

Keine Pendlerquarantäne mehr für Bayreuther Klinikmitarbeiter

Entsprechend zeigen die einschneidenden Maßnahmen für Mitarbeiter und Patienten nun Erfolge. Für die Mitarbeiter, die noch unter Pendelquarantäne stehen, endet diese mit Ablauf des 10. Februar 2021. Die Klinikum Bayreuth GmbH und die Gesundheitsbehörden konzentrieren sich nun darauf, eine weitere Ausbreitung der britischen Mutation B.1.1.7 zu verhindern.

Patienten, bei denen die Virusmutation vorliegt, werden in speziellen Bereichen und von feststehenden Teams behandelt. „Wir wollen für Patienten da sein und ihnen größtmögliche Sicherheit geben. Dass wir dafür gegen Corona eine konsequente Linie fahren müssen, wissen wir und tun es auch. Dafür wurden wir belohnt. Seit zwei Wochen hat es kein neues Ausbruchsgeschehen im Haus gegeben. Das lässt uns hoffen“, sagt Prof. Dr. Hans-Rudolf Raab, seit Anfang des Monats Medizinischer Geschäftsführer der Klinikum Bayreuth GmbH.

Neue Maßnahmen für Patienten und Mitarbeiter der Klinikum Bayreuth GmbH

Vor diesem Hintergrund begrüßt die Klinikum Bayreuth GmbH, dass nach Absprache mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, dem Gesundheitsamt Bayreuth, der Stadt Bayreuth und der Regierung von Oberfranken die bisherigen Maßnahmen an die aktuelle Situation angepasst wurden.

Regelungen für Patienten: Entlassen oder verlegt werden Patienten weiterhin nur dann, wenn ein negatives-PCR-Testergebnis vorliegt. Bei Patienten, die auf einer der Covid19-Stationen behandelt werden, müssen zwei negative PCR-Ergebnisse mit einem Zeitabstand von 48 Stunden vorliegen.

Eine Verlegung ist nur in strengen Ausnahmefällen unter Einbindung des Gesundheitsamtes vor Entlassung möglich. Eine Verlegung oder Entlassung eines Patienten mit nachgewiesener Mutation und weiterem positiven Befund ist aktuell aus Gründen des Infektionsschutzes nicht möglich.

Regelungen für Mitarbeiter I: Die Pendelquarantäne wird vollständig aufgehoben. Sie endet für alle noch betroffenen Mitarbeiter mit Ablauf des Mittwochs, 10. Februar 2021.

Regelungen für Mitarbeiter II: Alle Mitarbeiter, die einer patientennahen Tätigkeit nachgehen, erhalten weiterhin täglich vor Dienstantritt einen Schnelltest.
Für Mitarbeiter, die mit der Pflege, Behandlung und Versorgung von Corona-Patienten betraut sind, ist zusätzlich ein wöchentlicher PCR-Test verpflichtend.

Die Maßnahmen gelten zunächst bis einschließlich Mittwoch, 17. Februar 2021.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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