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Zuletzt aktualisiert am 16. Juli 2026 | 17:20

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Knappe Kasse: Bayreuther Stadträte verzichten auf das Tarifplus?

von Michael Christensen

Wegen des angespannten Haushalts wollen die Bayreuther Stadträte bei sich selbst sparen. Ein Antrag sieht vor, die Aufwandsentschädigung bis zum Ende der Amtszeit trotz der bereits beschlossenen Erhöhungen im öffentlichen Dienst auf dem aktuellen Stand einzufrieren. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits zugestimmt.

©Pixabay
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Angesichts der angespannten Haushaltslage soll auf Antrag der Fraktionsgemeinschaft Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke auch der Bayreuther Stadtrat seinen Sparbeitrag leisten. Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Stadtratsmitglieder soll bis zum Ende der laufenden Amtsperiode auf dem aktuellen Stand eingefroren werden und damit nicht mehr mit den Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst steigen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Antrag zugestimmt – die endgültige Entscheidung trifft der Stadtrat.

Ein Beitrag zur klammen Stadtkasse

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt auf Antrag der Fraktionsgemeinschaft Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, die Aufwandsentschädigung für Stadtratsmitglieder bis zum Ende der laufenden Amtsperiode auf dem Stand vom 30. Juni 2026 einzufrieren. Endgültig entscheiden muss darüber noch der Stadtrat. Der Vorstoß reagiert auf die finanzielle Notlage vieler Kommunen, zu denen auch Bayreuth zählt.

Mitantragstellerin Johanna Schmidtmann von den Grünen begründete den Vorstoß pragmatisch. Sie verwies darauf, dass eine deutliche Kürzung der Entschädigung Verdienstausfallansprüche auslösen könnte. Das wiederum wäre für die Stadt am Ende teurer als der jetzige Kompromiss. „Wir haben deshalb einfach den Vorschlag, dass wir die Aufwandsentschädigung auf dem aktuellen Stand einfrieren“, erklärte Schmidtmann im Ausschuss. So könne die Fraktionsgemeinschaft „einen kleinen Beitrag“ leisten.

Änderung der Gemeindesatzung nötig

Oberbürgermeister Andreas Zippel machte deutlich, dass der Antrag eine Änderung der Gemeindesatzung der Stadt Bayreuth erfordert. Konkret betrifft das § 5 Absatz 2 Buchstabe a), der die monatliche Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Stadtratsmitglieder regelt.

Bislang orientiert sich deren Höhe automatisch an der Gehaltsgruppe A 14 (eine Besoldungsgruppe für bayerische Beamte, vergleichbar mit dem Gehalt einer erfahrenen Führungskraft im höheren Dienst, etwa einer Abteilungs- oder Referatsleitung) und würde sich bei einer Anpassung entsprechend erhöhen. Durch diesen Kopplungsmechanismus steigen die Bezüge der Stadträte automatisch immer dann, wenn auch die Gehälter im öffentlichen Dienst der Länder angehoben werden.

Die ehrenamtlichen Mitglieder des Bayreuther Stadtrats erhalten für ihre Arbeit derzeit rein rechnerisch eine monatliche Aufwandsentschädigung von 899 Euro brutto. Das entspricht genau 16 Prozent des Grundgehalts eines Landesbeamten der genannten Besoldungsgruppe, aufgerundet auf den nächsten vollen Euro.

Erhöhung ab Oktober würde entfallen

Nach den letzten Tarifverhandlungen (TV-L) im Februar dieses Jahres wurde eine stufenweise Gehaltserhöhung für den öffentlichen Dienst vereinbart, der auch auf die Beamten übertragen wird. Ab Oktober 2026 sollen die Gehälter um 2,8 Prozent steigen. Statt 899 Euro brutto im Monat läge die Aufwandsentschädigung der Stadtratsmitglieder dann bei rund 924 Euro.

Mit der Entscheidung des Bayreuther Stadtrats, die Aufwandsentschädigung auf dem Stand vom 30. Juni 2026 einzufrieren, würde diese Erhöhung jedoch entfallen. Das gilt auch für die bereits vereinbarten Tarifsteigerungen in den Jahren 2027 und 2028 sowie für alle weiteren Anpassungen bis zum Ende der laufenden Amtsperiode.

Die Stadtverwaltung machte hierzu bewusst keinen eigenen Vorschlag. Das sei „das ureigenste Selbstverwaltungsrecht des Stadtrates“, so Zippel. Die Fraktionen sollten deshalb frei entscheiden, wie sie mit dem Thema umgehen wollen.

Kritik am Zeitpunkt, Zustimmung in der Sache

Inhaltlich stieß der Antrag über die Fraktionsgrenzen hinweg auf Zustimmung. CSU-Vertreter Stefan Specht bezeichnete den Beschluss als „im Grunde einen reinen Symbolbeschluss“, fügte aber hinzu: „Manchmal sind natürlich auch symbolhafte Entscheidungen hilfreich und notwendig.“ Auch die AfD-Fraktion um Jonas Kellner signalisierte klare Zustimmung. Kellner betonte, „kleine Ersparnisse über Zeit“ würden „definitiv etwas bringen“.

Deutlichere Kritik kam von der SPD. Thomas Bauske erinnerte daran, dass seine Fraktion bereits vor der konstituierenden Sitzung im Mai eigene Sparmaßnahmen beschlossen hatte, etwa eingefrorene Fraktionsvorsitzendenentschädigungen und reduzierte Zahlungen an die Fraktionen. „Der Gedanke dahinter an sich ist gut, der Zeitpunkt verfremdet aber hier etwas“, erklärte Bauske und fragte rhetorisch: „Wie lang ist die Periode jetzt alt? Eineinhalb Monate, um so einen Antrag zu stellen.“ In der Sache stimmte die SPD-Fraktion dennoch zu, Bauske selbst votierte aus verfahrenstechnischen Gründen dagegen.

Bauske brachte zudem ins Spiel, die Regelung auch auf die Bürgermeister auszuweiten, sofern sich dafür eine Mehrheit findet. Ina Medick von der JB-Fraktion griff diesen Gedanken auf und sprach sich ebenfalls dafür aus: „Von daher gute Sache, auch wenn es nur eine kleine Ersparnis ist.“ Sie verwies zudem darauf, dass das kommende Haushaltsjahr für die Stadt noch schwieriger werde als das laufende.

Stadtrat entscheidet endgültig

Am Ende stimmte der Haupt- und Finanzausschuss mit nur einer Gegenstimme dafür, dem Stadtrat den Erlass der entsprechenden Satzungsänderung zu empfehlen.

Damit würde die monatliche Aufwandsentschädigung der Stadtratsmitglieder bis zum Ende der Amtszeit auf dem Stand vom 30. Juni 2026 eingefroren. Zu Beginn der nächsten Amtsperiode soll die Höhe der Aufwandsentschädigung neu festgelegt werden. Verbindlich wird die Regelung jedoch erst, wenn der Stadtrat der empfohlenen Satzungsänderung zustimmt.

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