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DJ statt Wagner: „Alle Farben“ am FestspielhausBayreuth bereitet sich auf das 21. Afrika-Karibik-Festival vorSommerparkfest in Bad Berneck fällt aus – Neustart 2027?

Zuletzt aktualisiert am 02. Juli 2026 | 16:30

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Koalitionsausschuss der Bundesregierung: Minijobs gerettet

von Quentin Lutz

Aufatmen in Bayreuths Wirtshäusern und Gasthöfen: Die geplante Abschaffung der Minijobs ist erst einmal vom Tisch. Das hat der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD beschlossen. Für Günther Schreiber, Kreisvorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga in Bayreuth, ist das eine handfeste Erleichterung für die gesamte Branche in der Region.

Symbolbild ©Canva
Symbolbild ©Canva

„Minijobs sind für uns äußerst wichtig. Wir haben Kollegen, die 40 Minijobber beschäftigen“, sagt Schreiber, der selbst den Schönfelder Hof in der Fränkischen Schweiz führt. Wochenlang hatte die Branche gebangt: Die Rentenkommission der Bundesregierung hatte Ende Juni vorgeschlagen, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs komplett zu streichen.

Was der Koalitionsausschuss konkret beschlossen hat

Nach rund siebeneinhalb Stunden Verhandlung im Kanzleramt einigten sich Union und SPD auf ein umfangreiches Reformpaket. Bundeskanzler Friedrich Merz sprach anschließend von einem „ganzen Katalog von bedeutenden Reformen“. Für Minijobber und ihre Arbeitgeber bedeutet das konkret: Die einzige bereits fest beschlossene Änderung ist eine Erhöhung der pauschalen Steuer, die Arbeitgeber für Minijobs zahlen, von 2 auf 5 Prozent.

Am Nettolohn der rund 6,8 Millionen Minijobberinnen und Minijobber in Deutschland ändert sich dadurch nichts. Bezahlt wird die höhere Pauschale allein von den Betrieben. Zusätzlich sollen Berichts- und Dokumentationspflichten für Unternehmen spürbar abgebaut werden – ein Punkt, der auch für das Gastgewerbe in der Region wichtig sein dürfte.

Wichtig für die Einordnung: CSU-Chef Markus Söder erklärte, mit der Entscheidung zur Minijob-Besteuerung sei die von der Rentenkommission vorgeschlagene komplette Abschaffung nun vom Tisch. Merz selbst formulierte vorsichtiger und bezeichnete das Thema als weiterhin offen – beschlossen sei bislang nur die steuerliche Behandlung der Minijobs.

Bayreuther Gastronomen atmen auf

Für die Bayreuther Gastronomie geht es bei Minijobs vor allem um eines: Flexibilität. „Die Flexibilität ist in der Gastronomie besonders wichtig. Man braucht ja immer punktuell viele Leute, zum Beispiel an bestimmten Wochenenden. Vollzeitkräfte wären nicht so flexibel“, erklärt Schreiber.

„Das Geld, das da bezahlt wird, wandert ja nicht auf Sparkonten, sondern wird direkt wieder ausgegeben. Das ist wichtig. Minijobs sind legale und gleichzeitig flexible Arbeitsplätze.“
— Günther Schreiber, Kreisvorsitzender Dehoga Bayreuth

Schreiber betont zudem, dass längst auch in die Rentenkasse eingezahlt werde, wenn Minijobber sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Und er weist darauf hin, dass es bei dem Thema längst nicht nur um Kellner und Köchinnen geht: Auch Schulbusfahrer, Rentnerinnen, die im Supermarkt aushilfsweise Regale einräumen, oder Schüler mit kleinem Nebenjob sind betroffen.

Breites Bündnis sieht Erfolg für die bayerische Wirtshauskultur

Nicht nur der Dehoga hatte sich in den vergangenen Wochen für den Erhalt der Minijobs starkgemacht. Erst am Vortag der Entscheidung hatte sich eine breite bayerische Verbändeallianz aus Gastgewerbe, Handel, Bäckerhandwerk und weiteren Branchen mit einem gemeinsamen Faktenblatt für den Erhalt der bestehenden Regelung eingesetzt.

Auch der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) war Teil dieses Bündnisses. VEBWK-Vorsitzender Franz Bergmüller zeigt sich erleichtert:

„Das ist ein handfester Erfolg für unsere Branche. Ein breites Branchenverbündnis aus Verbänden und Vereinen, wie auch wir und der Dehoga, hat sich in den vergangenen Wochen entschlossen für den Erhalt der Minijobs eingesetzt. Genau dieser gemeinsame Einsatz hat jetzt den Unterschied gemacht und zum Erfolg geführt.“
— Franz Bergmüller, Vorsitzender VEBWK

Auch VEBWK-Geschäftsführerin Barbara Ritter ordnet die Entscheidung als wichtiges Signal für die bayerischen Wirtshäuser ein:

„Minijobs sind für unsere Betriebe kein Randthema, sondern ein zentraler Baustein, um Spitzenzeiten, Veranstaltungen und saisonale Schwankungen zu stemmen. Dass dieses Modell erhalten bleibt, verschafft tausenden bayerischen Wirtshäusern die Planungssicherheit, die sie jetzt dringend brauchen.“
— Barbara Ritter, Geschäftsführerin VEBWK

Der Verein bedankt sich ausdrücklich bei allen, die sich in den vergangenen Wochen mit Petitionen und Aktionen in sozialen Medien für den Erhalt der Minijobs eingesetzt haben.

Warum Minijobs überhaupt zur Debatte standen

Ausgelöst hatte die Debatte ein Vorschlag der Rentenkommission der Bundesregierung, der Ende Juni bekannt wurde: Minijobs sollten ohne Opt-out-Möglichkeit vollständig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, ihr steuerlicher Sonderstatus sollte komplett wegfallen – Ausnahmen nur noch für Schülerinnen und Schüler. Gewerkschaften wie ver.di unterstützten den Vorstoß, weil Minijobs aus ihrer Sicht häufig zu fehlender sozialer Absicherung und Altersarmut führen. Arbeitgeberverbände liefen dagegen Sturm.

Wie personalintensiv das Modell in der Bayreuther Gastronomie bereits heute genutzt wird, zeigt sich auch abseits der aktuellen Debatte: Ein Bayreuther Restaurantbetreiber-Paar erzählte dem Bayreuther Tagblatt bereits, wie stark ihnen fehlende Minijobber im Service und in der Küche zu schaffen machen – ein Grund mehr, warum das Modell für viele Betriebe in der Region so wichtig bleibt.

Wie geht es jetzt weiter?

Ausgestanden ist das Thema damit nicht endgültig. Merz betonte, über die grundsätzliche Zukunft der Minijobs sei noch nicht final entschieden. Für Schreiber und Bergmüller ist der Beschluss dennoch ein wichtiges Etappenziel – und ein Ansporn, weiterzumachen.

„Die heutigen Entscheidungen sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Jetzt gilt es, auch die Flexibilisierung der Arbeitszeitenregelung anzugehen. Das ist eine echte Entlastung unserer Branche.“
— Franz Bergmüller, Vorsitzender VEBWK

Eine im Vorfeld diskutierte generelle Flexibilisierung der Arbeitszeiten kam beim aktuellen Koalitionsausschuss allerdings noch nicht. Für die bayerische Gastro-Branche bleibt das damit eine der nächsten großen Baustellen.

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Häufige Fragen

Werden Minijobs jetzt komplett abgeschafft?

Nein. Der Koalitionsausschuss hat lediglich eine höhere Pauschalsteuer für Arbeitgeber beschlossen. CSU-Chef Markus Söder erklärte, damit sei die komplette Abschaffung vom Tisch, Kanzler Friedrich Merz bezeichnete das Thema aber weiterhin als offen.

Was ändert sich konkret für Minijobber in Bayreuth?

Am Nettolohn ändert sich zunächst nichts. Arbeitgeber müssen künftig eine pauschale Steuer von 5 statt bisher 2 Prozent abführen.

Warum sind Minijobs für die Bayreuther Gastronomie so wichtig?

Laut Dehoga-Kreisvorsitzendem Günther Schreiber ermöglichen Minijobs Betrieben, kurzfristig und punktuell auf Nachfragespitzen etwa an Wochenenden zu reagieren – etwas, das mit Vollzeitkräften allein kaum zu stemmen wäre.

Wer hat sich für den Erhalt der Minijobs eingesetzt?

Ein breites Branchenbündnis aus Dehoga Bayern, dem Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) und weiteren Verbänden aus Handel und Handwerk hat sich in den vergangenen Wochen gemeinsam für den Erhalt der bestehenden Minijob-Regelung starkgemacht.

Wie viele Menschen arbeiten in Deutschland auf Minijob-Basis?

Bei der Minijob-Zentrale waren zum 31. März 2026 rund 6,8 Millionen Minijobberinnen und Minijobber gemeldet.

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