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Koffer wichtiger als Fahrplan: Mann stoppt Regionalexpress in Hof per Notbremse
Ein 32-Mann aus Ägypten hat bei einem Zug in der Nähe des Hauptbahnhofs Hof die Notbremse gezogen. Seine Begründung hat nicht nur die Polizei in Staunen versetzt. Verletzt wurde bei der Aktion niemand, dafür geriet der Fahrplan durcheinander.
Was am Samstag am Hauptbahnhof Hof passierte
Gegen 9:30 Uhr hatte der Reisende sein Gepäck auf dem Bahnsteig zurückgelassen und war in den bereits losfahrenden Regionalexpress eingestiegen. Statt zu warten, entschied er sich, den Zug per Notbremse zu stoppen, um seine Koffer doch noch aufzunehmen. Die Bundespolizeiinspektion Selb, die für den Bahnhof Hof zuständig ist, bestätigte den Vorfall.
Die eingeleitete Schnellbremsung verlief glimpflich: Nach Angaben der Bundespolizei wurde niemand verletzt. Für die übrigen Fahrgäste im Zug bedeutete der Zwischenfall dennoch eine Verzögerung von etwa einer Viertelstunde.
Welche Konsequenzen dem Reisenden drohen
Die Bundespolizeiinspektion Selb hat gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr sowie wegen Missbrauchs von Notrufen eingeleitet. Der erste Vorwurf stützt sich auf § 315 des Strafgesetzbuchs, der Handlungen unter Strafe stellt, die die Sicherheit des Bahnverkehrs gefährden – der Strafrahmen reicht grundsätzlich von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe, in minder schweren Fällen fällt er deutlich geringer aus.
Dass eine unnötige Notbremsung tatsächlich als solcher Eingriff gilt, hat der Bundesgerichtshof bereits höchstrichterlich bestätigt: In einem Grundsatzurteil stellte er klar, dass schon eine durch eine Person auf den Gleisen notwendig gewordene Schnellbremsung als gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr zu werten ist. Ähnlich bewertet die Bundespolizei offenbar auch das Ziehen der Notbremse ohne echten Notfall – daher zusätzlich der Vorwurf des Missbrauchs von Notrufen.
Auch in der Region ist der Tatbestand kein unbekannter: Erst vor wenigen Jahren musste sich ein Autofahrer bei Helmbrechts nach einem Zusammenstoß mit einem Zug wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr verantworten.
Kein Einzelfall: Vergessenes Gepäck als Auslöser
Dass Reisende wegen zurückgelassener Taschen zu drastischen Mitteln greifen, kommt bundesweit immer wieder vor. Erst kürzlich sprang in Hannover ein Mann auf einen bereits anfahrenden Zug, weil er seine Reisetasche darin vergessen hatte, und brachte sich damit selbst in Gefahr. Erst der Zugchef zog in diesem Fall die Notbremse, um Schlimmeres zu verhindern – auch hier leitete die Bundespolizei anschließend ein Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein.
Der Fall zeigt: Aus Sicht der Bundespolizei ist vergessenes Gepäck kein Grund, in den laufenden Zugbetrieb einzugreifen. Wer seine Sachen zurücklässt, sollte sich stattdessen an das Zugpersonal oder die Info-Schalter der Bahn wenden.
Häufige Fragen
Warum zog der Reisende in Hof die Notbremse?
Er hatte sein Gepäck auf dem Bahnsteig vergessen und wollte es trotz bereits fahrendem Zug noch aufnehmen.
Wurde bei der Notbremsung jemand verletzt?
Nein, nach Angaben der Bundespolizei blieb der Vorfall ohne Verletzte.
Welche Straftaten werden dem Mann vorgeworfen?
Die Bundespolizeiinspektion Selb ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr (§ 315 StGB) und wegen Missbrauchs von Notrufen.
Welche Strafe droht bei gefährlichem Eingriff in den Bahnverkehr?
Der Strafrahmen nach § 315 StGB reicht von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe, abhängig vom Grad der Gefährdung und den Umständen des Einzelfalls.
Wie stark verspätete sich der Zugverkehr durch den Vorfall?
Der Regionalexpress und der nachfolgende Verkehr hatten durch die Schnellbremsung rund 15 Minuten Verspätung.












Der Einsatz der Polizei begann mit ein paar zerschlagenen Tellern. Symbolbild: Pixabay
St 2177 zwischen Marktleuthen und Kirchenlamitz ab 14. September gesperrt. Karte mit OpenStreetMap erstellt © openstreetmap.org/copyright